Die Beschwerdeführer sind Eigentümer des S-Gutes (EZ. 12 KG S); die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer des benachbarten M-Gutes (EZ. 5 KG S). Am 10. Jänner 1988 schlossen die Beschwerdeführer und die Mitbeteiligten in Anwesenheit des Bürgermeisters der Gemeinde S und des Ortsbauernobmannes ein Übereinkommen, in welchem zum einen nähere Modalitäten über das Austreiben den Viehs, über Straßenherstellung und Straßenerhaltung getroffen wurden, zum anderen wurde die Absicht eines... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG Slbg 1973 §12 Abs3 idF 2003/058; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/07/0188
Rechtssatz: Der Besitzstandsausweis dient gemäß des letzten Halbsatzes des § 12 Abs 3 Slbg FlVfLG 1973 nicht nur der Auflistung aller, auch s... mehr lesen...
Durch Auflage zur allgemeinen Einsicht im Zeitraum vom 22. März 1999 bis einschließlich 6. April 1999 ("Verständigung" vom 22. Februar 1999) wurde der Grundzusammenlegungsplan W. vom Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz erlassen. Gegen diesen Bescheid erhoben die beschwerdeführenden Parteien Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. März 2000 wurde die Berufung der beschwerdeführenden Parteien als unbeg... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 2 Stammrechtssatz § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt keinen Anspruch einer Verfahrenspartei auf eine amtswegige Berichtigung des Bewertungsplanes ein (Hinweis E 5.7.198... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von Grundstücken, die der Zusammenlegung Tristach unterzogen wurden. Zur besonderen Geschichte des Zusammenlegungsverfahrens Tristach wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das u.a. auch den Erst- bis Fünftbeschwerdeführern und dem Rechtsvorgänger des Sechstbeschwerdeführers gegenüber ergangene hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1994, 92/07/0118, 0119, verwiesen. Mit im Wesentlichen gleich lautenden Anbringen vom 13., 14. und 20. März 1995 so... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20. Juni 1995, mit dem die Abfindung der Beschwerdeführerin für die von ihrem Rechtsvorgänger in das Zusammenlegungsverfahren Gerasdorf eingebrachten Grundstücke abgeändert worden war, als unbegründet ab. Die Beschwerdeführerin hatte in ihrer Berufung geltend gemacht, näher bezeichnete Altgru... mehr lesen...
Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) vom 10. Dezember 1997 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von Weißenbach eingeleitet. In die Zusammenlegung einbezogen wurden nach den Ausführungen in der Beschwerde und den Feststellungen im angefochtenen Bescheid u. a. die dem Beschwerdeführer gehörigen Grundstücke 1381/3 (EZ 976), 1381/2 und .114 (EZ 1128) sowie die im Eigentum der mitbeteiligten Partei... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §12 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §12 Abs2;FlVfLG Tir 1996 §12 Abs3;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat bei der Anhörung zu Besitzstandsausweis und Bewertungsplan zwei Dienstbarkeiten "angemeldet", nämlich die Dienstbarkeit des Fa... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §12 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §12 Abs2;FlVfLG Tir 1996 §12 Abs3;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §72 Abs4;
Rechtssatz: Die Ermittlung von Dienstbarkeiten, mit denen in das Verfahren einbezogene Grundstücke belastet sind, gehört n... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 2 Stammrechtssatz § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt keinen Anspruch einer Verfahrenspartei auf eine amtswegige Berichtigung des Bewertungsplanes ein (Hinweis E 5.7... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §833;AVG §8;FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §3;FlVfGG §4;FlVfLG Tir 1996 §13 Abs2;FlVfLG Tir 1996 §13 Abs3;FlVfLG Tir 1996 §13 Abs4;FlVfLG Tir 1996 §14 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §14 Abs2;FlVfLG Tir 1996 §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entsc... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren O wurde vom Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) der Zusammenlegungsplan durch Auflage in der Zeit vom 11. Juni 2001 bis 25. Juni 2001 erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Sie brachten vor, sie hätten 14,08 ha in das Zusammenlegungsverfahren eingebracht und nach dem Zusammenlegungsplan nur 12,85 ha zurückerhalten. Dies entspreche einer Verringerung von 10 %, obw... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 2 Stammrechtssatz § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt keinen Anspruch einer Verfahrenspartei auf eine amtswegige Berichtigung des Bewertungsplanes ein (Hinweis E 5.7.198... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides lässt sich entnehmen, dass mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Zusammenlegungsplan im Zusammenlegungsverfahren X mit der Begründung: abgewiesen wurde, die Beschwerdeführerin sei in ihrer Berufung der im Übrigen auch als gesetzmäßig zu erkennenden Abfindung inhaltlich nur mit Argumenten entgegengetreten, die sich auf Angelegenheiten bezögen, die bereits du... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §2;FlVfGG §37 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §11;FlVfLG Bgld 1970 §2;FlVfLG Bgld 1970 §4;FlVfLG Bgld 1970 §91 Abs1;
Rechtssatz: Auf die Einbeziehung anderer Grundstücke in ein Zusammenlegungsgebiet besteht ebenso kein subjektiv-öffentliches Recht einer Verfah... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs1;B-VG Art139;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs6;FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §17;FlVfLG Bgld 1970 §25;FlVfLG Bgld 1970 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beitrag der... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, ordnete die Agrarbezirksbehörde Gmunden mit Bescheid vom 12. September 1997 im Zusammenlegungsverfahren W die vorläufige Übernahme der in der Natur bereits abgesteckten Grundabfindungen an. Die von den Beschwerdeführern gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid als unbegründet abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid erh... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art139;B-VG Art144;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §13;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Einbeziehung von Grundstücken in das Zusammenlegungsverfahren ist Gegenstand der generell-abstrakten
Norm: der in § 3 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 vorgesehenen... mehr lesen...
Mit Verständigung vom 3. August 1994 erließ das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) im Zusammenlegungsverfahren N. II den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen durch Auflage zur allgemeinen Aufsicht. Gegen den Bewertungsplan und gegen den Plan der gemeinsamen Anlagen erhoben die Beschwerdeführer Berufung mit dem Vorbringen, alle ihre ins Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Grundstücke lägen im "AW-G... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §63 Abs3;B-VG Art139 Abs1;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Besitzstandsausweis ist jener erste im Kommassierungs... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 15. März 1988, Zl. 87/07/0099, verwiesen, mit dem die Spruchpunkte II, III und IV des Bescheides der belangten Behörde vom 23. März 1987 im Umfang der seinerzeitigen Berufung des Beschwerdeführers wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben wurden. Soweit aus den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ersichtlich ist, gab die belangte Behörde in der Folge mit Bescheid vom 23. Jänner ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §3;FlVfGG §4 Abs7;FlVfLG Krnt 1979 §19;FlVfLG Krnt 1979 §27 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Krnt FlVfLG 1979 ist - im Hinblick auf eine vergleichbare Konstellation bei der Erlassung von Nachbewertungsplänen (§ 27) - keine gesetzliche Verpflichtung ableitbar, wonach die schon rechtskräftig er... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer brachten in das mit Bescheid der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde vom 4. Februar 1987 eingeleitete Flurbereinigungsverfahren P das Altgrundstück Nr. 760 KG P im Ausmaß von 0,8656 ha ein. Teilflächen dieses Grundstückes in einem Ausmaß von rund 1900 m2 waren mit Gehölz bestockt, während der Rest des Grundstückes als Acker genutzt wurde. Schon mit Bescheid vom 20. Mai 1980 hatte die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten gemäß § 5 Abs. 2 Forstgesetz 1975 festge... mehr lesen...
Mit Verständigung vom 4. Dezember 1992 legte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) den Zusammenlegungsplan U zur Einsicht auf. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Zusammenlegungsplan eine Berufung, in welcher sie geltend machte, durch die ihr zugewiesene Abfindung benachteiligt zu sein. Durch die Zuweisung des Abfindungsgrundstückes im Ried "Ovas Alatt" fühle sich die Beschwerdeführerin wertmäßig erheblich geschädigt, weil dieses G... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §12 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §17 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs1 litb;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs4 lita;
Rechtssatz: Die Verminderung des Abfindungsanspruches der Partei des Zusammenlegungsverfahrens aus dem Grund des § 21 A... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs5;
Rechtssatz: § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt keinen Anspruch einer Verfahrenspartei auf eine amtswegige Berichtigung des Bewertungsplanes ein (Hinweis E 5.7.1983, 82/02/0220; E 16.11.1995, 93/07/0139; Hinweis EB E 18.2.1986,... mehr lesen...
Im Zuge eines im Jahre 1940 begonnenen und derzeit als Zusammenlegungsverfahren "E/St.P" anhängigen Kommassierungsverfahrens wurde von der Agrarbezirksbehörde Villach (AB) am 16. März 1976 eine sowohl vom Beschwerdeführer als u.a. auch von der nunmehrigen mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) unterfertigte, auf das damals unter der Bezeichnung "Zusammenlegung M" geführte Kommassierungsverfahren bezugnehmende Niederschrift aufgenommen, in der folgendes fest... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1045;ABGB §869;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG Krnt 1979 §14 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Ein Tauschvertrag über Grundstücke kommt dann nicht wirksam zustande, wenn das Flächenmaß der getauschten Grundstücke weder bestimmt noch bestimmbar ist. Die v... mehr lesen...
Mit Kundmachung vom 29. Mai 1991 erließ das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz im Zusammenlegungsverfahren O. gemäß §§ 11, 14 und 17 des Burgenländischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 in der Fassung LGBl. Nr. 55/1979 und 1/1990 (im folgenden: FLG), im Zusammenhalt mit § 7 AgrVG 1950 den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen durch Auflage zur allgemeinen Einsicht. In einer namens der Erst- und ... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §58 Abs2;FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §4 Abs2 idF 1979/055;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde in ihrem Abspruch über den Besitzstandsausweis dem erst in der gegen diesen gerichteten Berufung erhobenen Ausscheidungsbegehren nicht... mehr lesen...