Index
L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Der Beitrag der Partei des Zusammenlegungsverfahrens zu den Kosten gemeinsamer Anlagen lässt sich im Stadium einer Berufung gegen den Zusammenlegungsplan nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides über den Plan der gemeinsamen Anlagen ebenso nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg relevieren, wie sich nach Eintritt der Rechtskraft des Besitzstandausweises auch eine behauptete Gesetzwidrigkeit der Einleitungsverordnung nicht mehr erfolgreich geltend machen lässt (Hinweis E 26.5.1998, 96/07/0042).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000070071.X02Im RIS seit
11.07.2001