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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0188Rechtssatz
Der Besitzstandsausweis dient gemäß des letzten Halbsatzes des § 12 Abs 3 Slbg FlVfLG 1973 nicht nur der Auflistung aller, auch strittiger Dienstbarkeiten. Im Rahmen des Verfahrens zur Erlassung des Besitzstandsausweises ist es vielmehr auch zulässig, über den Bestand strittiger Grunddienstbarkeiten und Reallasten bescheidmäßig abzusprechen. Gegenstand dieses Abspruches ist die Entscheidung darüber, ob im Zeitpunkt der Erlassung des Besitzstandsausweises die strittigen Grunddienstbarkeiten bestehen oder nicht. Die weitere Gestaltung dieser Dienstbarkeiten, insbesondere ihre weitere Aufrechterhaltung oder ihr Erlöschen als Folge eines weiter fortgeführten Flurbereinigungsverfahrens (§ 28 Slbg FlVfLG 1973) ist in der Phase der Erlassung des Besitzstandsausweises nicht Gegenstand des Verfahrens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070187.X01Im RIS seit
19.04.2006