Mit Bescheid der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) vom 8. April 2004 wurde das Flurbereinigungsverfahren B im Umfang näher bezeichneter Grundstücke eingeleitet. Unter den in das Verfahren einbezogenen Grundstücken befinden sich auch die im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstücke Nr. 516/2, 556/2, 557/2, 558/2, 562, 563, 3051 und .184 der EZ 377 KG B. Der Einleitungsbescheid der ABB stützt sich maßgeblich auf das zum Vorliegen der Voraussetzungen für ein Flu... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §2;FlVfGG §50 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §1 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §2;FlVfLG NÖ 1975 §3 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §3 Abs2;FlVfLG NÖ 1975 §41;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens ist auf Kriterien abzustellen, die i... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §50 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §1 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §3 Abs2;FlVfLG NÖ 1975 §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0054 E 22. Juni 1993 RS 3(hier ohne den Klammerausdruck; im Zusammenhang mit der Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens) Stammrechtssatz Das Zu... mehr lesen...
Mit Verordnung vom 11. September 1990 leitete die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) gemäß § 3 Abs. 1 Oberösterreichisches Flurverfassungs-Landesgesetz 1979, LGBl. Nr. 73/1979 (FLG), das Zusammenlegungsverfahren A ein. § 2 dieser Verordnung lautet: "Für die Dauer des Zusammenlegungsverfahrens dürfen a) in das Verfahren einbezogene Grundstücke, von Änderungen im Zuge des Fruchtwechsels abgesehen, nur mit agrarbehördlicher Zustimmung anders als bisher genutzt werden... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §4 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §14 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §6 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §6 Abs3 idF 2001/086;FlVfLG OÖ 1979 §6 Abs3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0198 2005/07/0129 2005/07/0017 2005/07/0016 ... mehr lesen...
Um Wiederholungen zu vermeiden wird hinsichtlich der Vorgeschichte auf das hg. Erkenntnis vom 21. März 2002, Zl. 2001/07/0175, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der damals im Zusammenlegungsverfahren K von den Beschwerdeführern angefochtene Bescheid, mit dem die Berufung des Erstbeschwerdeführers zurück-, die Berufung der Zweitbeschwerdeführerin hingegen abgewiesen worden war, infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof vertrat die Ansicht... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §2 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §2 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0054 E 22. Juni 1993 RS 2 Stammrechtssatz Dem Landesagrarsenat ist es verwehrt, die Gesetzmäßigkeit der Einbeziehung von Gr... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides lässt sich entnehmen, dass mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Zusammenlegungsplan im Zusammenlegungsverfahren X mit der Begründung: abgewiesen wurde, die Beschwerdeführerin sei in ihrer Berufung der im Übrigen auch als gesetzmäßig zu erkennenden Abfindung inhaltlich nur mit Argumenten entgegengetreten, die sich auf Angelegenheiten bezögen, die bereits du... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs1;B-VG Art139;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs6;FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §17;FlVfLG Bgld 1970 §25;FlVfLG Bgld 1970 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beitrag der... mehr lesen...
Mit Verordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 3. Oktober 1994, Zl. V/1-418-1994, wurde das Verfahren zur Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke in der KG Weingraben eingeleitet. Unter Z. 1 der Verordnung wurden die in das Verfahren einbezogenen Grundstücke nach Katastralgemeinde, Ried und Grundstücksnummer bezeichnet. In der "Ortsried" wurde u.a. ein zusammenhängendes Gebiet zwischen den Wegen Grundstück Nr. 15/1, 369, 383 s... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art139 Abs1;FlVfGG §10 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §3 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §4 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/07/0143
Rechtssatz: Die Ei... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, ordnete die Agrarbezirksbehörde Gmunden mit Bescheid vom 12. September 1997 im Zusammenlegungsverfahren W die vorläufige Übernahme der in der Natur bereits abgesteckten Grundabfindungen an. Die von den Beschwerdeführern gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid als unbegründet abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid erh... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art139;B-VG Art144;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §13;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Einbeziehung von Grundstücken in das Zusammenlegungsverfahren ist Gegenstand der generell-abstrakten
Norm: der in § 3 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 vorgesehenen... mehr lesen...
Mit Verständigung vom 3. August 1994 erließ das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) im Zusammenlegungsverfahren N. II den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen durch Auflage zur allgemeinen Aufsicht. Gegen den Bewertungsplan und gegen den Plan der gemeinsamen Anlagen erhoben die Beschwerdeführer Berufung mit dem Vorbringen, alle ihre ins Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Grundstücke lägen im "AW-G... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §63 Abs3;B-VG Art139 Abs1;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Besitzstandsausweis ist jener erste im Kommassierungs... mehr lesen...
Mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde Villach (kurz: ABB) vom 19. Mai 1978 wurde das Zusammenlegungsverfahren "S. Auen" eingeleitet. Das Zusammenlegungsgebiet umfaßt ca. 179 ha zwischen der Drau im Westen und Süden, den österreichischen Bundesbahnen im Norden und dem bestehenden Vorflutgraben (Rinner) im Osten. Zur Absenkung des Grundwasserspiegels und zur Abfuhr des bei Hochwasser überströmenden Wassers des D.-Flusses wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (kurz:... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG Krnt 1979 §3;FlVfLG Krnt 1979 §6;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs3;WRG 1959 §40 Abs1;WRG 1959 §40 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 27. November 1989 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserkraftanlage in Verbindung mit einer Fischzuchtanlage am K.-Bach gemäß den §§ 9, 12 und 63 lit. b des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, ein Wasserbenutzungsrecht könne nur verliehen werden, wenn entweder fremde Rechte nicht beeinträ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfLG Tir 1978 §24;FlVfLG Tir 1978 §25 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §3;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Durch die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens erfolgt noch kein Eigentumsübergang auf andere Rechtssubjekte. Der Eigentümer d... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §8;FlVfLG Tir 1978 §6;FlVfLG Tir 1978 §7;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 7 Tir FlVfLG 1978 läßt sich nicht entnehmen, daß die aus dem Eigentum an in das Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken erfließend... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. September 1992 erließ die Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) im Zusammenlegungsverfahren J. den Besitzstandsausweis und Bewertungsplan im Grunde der §§ 11, 12 und 13 des Oberösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979, LGBl. Nr. 72 (OÖFLG). In der dagegen erhobenen Berufung führten die Beschwerdeführer aus, die Zusammenstellung der der Zusammenlegung J. unterzogenen Grundstücke, welche einen wesentlichen Bestandteil des angefochtenen Bescheides bilde, wei... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §2 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §2 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0054 2 Stammrechtssatz Dem Landesagrarsenat ist es verwehrt, die Gesetzmäßigkeit der Einbeziehung von Gru... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. März 1991 leitete die NÖ. Agrarbezirksbehörde (AB) gemäß § 41 Z. 1 i.V.m. § 3 des NÖ. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG) das Flurbereinigungsverfahren H. ein, welchem auch die Grundstücke des landwirtschaftlichen Besitzes der Beschwerdeführer unterzogen wurden; gleichzeitig verfügte die AB für die in das Verfahren einbezogenen Grundstücke Eigentumsbeschränkungen nach § 113 Abs. 1 FLG. Begründend gab die AB das von ihr eingeholte Gutachten eines Amtssachverst... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §2 Abs3;FlVfGG §49 Abs1;FlVfGG §50;FlVfLG NÖ 1975 §1 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §2 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §3 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §40 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0054 3
(hier Flurbereinigungsverfahren) St... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Erkenntnisses ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Verordnung vom 5. Mai 1988 leitete die Agrarbezirksbehörde Linz (AB) das Zusammenlegungsverfahren A. ein, in welches auch 36 Besitzkomplexe des Beschwerdeführers und seiner Gattin im Gesamtausmaß von ca. 29,61 ha einbezogen wurden. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, in dessen Verlauf die Verfahrensparteien über die Art und Weise der Ermitt... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art139;FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §2 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §4 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Zusammenlegungsverfahren dient von seinem gesetzlichen Auft... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §2 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §2 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Landesagrarsenat ist es verwehrt, die Gesetzmäßigkeit der Einbeziehung von Grundstücken in das Zusammenlegungsverfahren zu prüfen, weil er an die ... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren M hat die Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 9. bis 23. April 1986 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 3. April 1986) erlassen. In ihrer dagegen erhobenen Berufung beanstandeten die Beschwerdeführer, von denen Grundstücke in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen worden waren, einen eingetretenen Flächenverlust sowie eine ungünstige Form und unzureichende Erschließung ihrer Abfindung. Mit Erkenntnis ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht kein Antragsrecht der Verfahrensparteien auf Verbindung zweier Zusammenlegungsverfahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1987070170.X01 Im RIS seit 11.... mehr lesen...
I. 1. Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (in der Folge: AB) vom 3. März 1986 war gemäß § 3 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978 (TFLG 1978) das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke des Kohlentales in der Gemeinde Schwendt eingeleitet und hiebei das zur Zusammenlegung vorgesehene Gebiet begrenzt worden. Zu den der Zusammenlegung unterzogenen Liegenschaften gehört auch die im Miteigentum der Beschwe... mehr lesen...