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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0054 E 22. Juni 1993 RS 3(hier ohne den Klammerausdruck; im Zusammenhang mit der Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens)Stammrechtssatz
Das Zusammenlegungsverfahren dient von seinem gesetzlichen Auftrag her der Förderung des betroffenen Gebietes und nicht lediglich der Förderung einzelner Eigentümer. (Bringt der Bf wie hier vor, daß er für seinen Besitz eines Zusammenlegungsverfahrens nicht bedürfe und sich mehr Nachteile als Vorteile erwarte, tut er somit keine Gesetzwidrigkeit der dennoch eingeleiteten Zusammenlegung dar).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070009.X01Im RIS seit
17.03.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013