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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/07/0143Rechtssatz
Die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens beruht auf der eine generell-abstrakte Norm bildenden Einleitungsverordnung (§ 3 Abs 1 Bgld FlVfLG 1970), deren Gesetzmäßigkeit nur vom VfGH überprüft werden kann (Hinweis E 26.5.1998, 96/07/0042 ).
Subjektiv-öffentliche Rechte im Zusammenhang mit der Bestimmung und Begrenzung des Kommassierungsgebietes sind vom Gesetz nur dahin eingeräumt, dass Eigentümern in das Gebiet einbezogener Grundstücke das Recht zusteht, sich gegen die mit der Einbeziehung ihrer Grundstücke verbundenen Eingriffe in ihre Eigentumsrechte zur Wehr zu setzen (Hinweis E 21.1.1999, 98/07/0151; B 19.9.1996, 96/07/0137).
Schlagworte
Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070142.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011