Begründung: 1. Mit Bescheid des Ausschusses (Plenum) der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich wurde die Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Abteilung II/4 des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, mit dem der Antrag auf Feststellung der Anrechenbarkeit von Mutterschutz-Zeiten gem. §3 Mutterschutzgesetz auf die praktische Verwendung iS des §2 RAO abgewiesen wurde, keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vollinhaltlich bestätigt. ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMutterschutzG 1979 §3RAO §2RAO §30 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Ausschusses
einer Rechtsanwaltskammer betreffend die Abweisung eines Antrags auf
Feststellung der Anrechenbarkeit von Mutterschutz-Zeiten auf die für
die Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische
Verwendung mangels Instanzenzugs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) vom 23. April 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen, daß er 1.) in der Zeit vom 14. November 1989 bis 21. Februar 1991 im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit G R sich betrügerischer Handlungen bediente ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2RAO §28 Abs2RAO §30 Abs4RAO §34 Abs1 litaRAO §5a
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Verhängung der Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste
der Rechtsanwälte durch die OBDK nach bereits erfolgter Streichung
von dieser Liste aufgrund rechtskräftiger Eröffnung des Konkurses
über das Vermögen des Beschwerdeführers; keine Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor und Rechtsanwaltsanwärter in Innsbruck. Im Zuge des Verfahrens zur Entscheidung über seine Anträge auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung und auf Befreiung von Prüfungsfächern stellte er mit Schreiben vom 3. Jänner 1991 den Antrag, "die Bestätigung des Dr. G. G. ... mit der Praxisbestätigung des Kammerausschusses im gleichen Umfang zu versehen". Dieser Antrag wurde mit Bescheid der Abteilun... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2RAO §26 Abs5RAO §30 Abs4RAO §5a Abs2 Z3AVG §63 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch die Zurückweisung einer Berufung gegen die Abweisung
eines Antrags eines Rechtsanwaltsanwärters auf Zulassung zur
Rechtsanwaltsprüfung und auf Befreiung von Prüfungsfächern als
verspätet; Unzulässigkeit einer solchen Berufung gegen die ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des Ausschusses (Plenum) der Rechtsanwaltskammer Wien vom 3. April 1990, Z05/03/90/1435, wurde der Antrag des Beschwerdeführers (er ist Doktor der Rechte nach der Rigorosenordnung vom 15. April 1872 und seit 1. Februar 1987 in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen) auf Feststellung, daß die von ihm zu absolvierende praktische Verwendung, die eine Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRAO §1 Abs2 litdRAO §2 Abs2RAO §30 Abs4RAO §5a
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrages
auf Feststellung der fünfjährigen Dauer der praktischen
Verwendungszeit eines Rechtsanwaltsanwärters mangels Erschöpfung des
Instanzenzuges
Rechtssatz: Gegenstand des angefochtenen Bescheides i... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer richtete am 7. Mai 1990 ein - im folgenden seinem wesentlichen Inhalt nach wiedergegebenes - Schreiben an die "OÖ. Rechtsanwaltskammer, z.Hd. Hr. Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission": "Ich war vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter ... am Institut für Strafrecht ... an der Universität Salzburg beschäftigt, und zwar ... vom 1.5.1987 bis 31.10.1988 als Vertragsassistent. ... Allerdings war ich ... bloß halbtags als... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRAO §2 Abs1RAO §30 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde betreffend die Nichtanrechnung
einer Tätigkeit als Vertragsassistent für die Ausbildung zum
Rechtsanwalt wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde, mit der die Nichtanrechnung einer Tätigkeit als Vertragsassi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mag.Dr. H B ist seit 3. Dezember 1984 bei Rechtsanwalt Dr. G W als Konzipient eingetragen. Am 26. November 1985 stellten Mag.Dr. H B und Dr. G W den Antrag, der Ausschuß der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer wolle folgenden Feststellungsbescheid erlassen: "1. Die weitere Verwendung des Erstantragstellers als Rechtsanwaltsanwärter beim Zweitantragsteller ist auch nach Inkrafttreten der neuen Rechtsanwaltsprüfungsordnung und der damit verbu... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2RAO §30 Abs4
Leitsatz: Zuständigkeit der OBDK (letztinstanzlich) über das Begehren eines
Rechtsanwaltsanwärters auf Feststellung der Anrechenbarkeit von
Praxiszeiten auf die Ausbildungszeit zu entscheiden - Entzug des
gesetzlichen Richters wegen Verweigerung der Sachentscheidung;
Aufhebung des aus sprachlichen Gründen nicht teilbaren Bescheides
zur Gänze ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Erstbeschwerdeführer ist seit 3. Dezember 1984 als Konzipient des Zweitbeschwerdeführers in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter der Vbg. Rechtsanwaltskammer eingetragen. Da er bekanntgegeben hatte, daß seine Tätigkeit zunächst nur 10 Wochenstunden betrage, wurde beiden Bf. von der Vbg. Rechtsanwaltskammer mitgeteilt, daß die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter noch keine Entscheidung über das Ausmaß der Anrechenbarkeit der Tätigkeit gemäß §§1 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRAO §1 Abs2 litdRAO §2 Abs1RAO §30 Abs4
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Abweisung eines Antrages auf Feststellung (Bestätigung) der Anrechenbarkeit bestimmter Praxiszeiten eines Rechtsanwaltsanwärters auf seine Ausbildungszeit nach §1 Abs2 litd iVm. §2 Abs1 RAO; mangelnde Ausschöpfung des nach §30 Abs4 RAO (Beschwerde an die OBDK) ... mehr lesen...