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27 RechtspflegeNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde betreffend die Nichtanrechnung einer Tätigkeit als Vertragsassistent für die Ausbildung zum Rechtsanwalt wegen Nichterschöpfung des InstanzenzugesRechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde, mit der die Nichtanrechnung einer Tätigkeit als Vertragsassistent an einer juridischen Fakultät als für die Ausbildung zum Rechtsanwalt dienliche Tätigkeit gemäß §1 Abs2 litd RAO und §2 Abs1 RAO bekämpft wird, mangels Instanzenzugserschöpfung.
Wie der Verfassungsgerichtshof bereits in VfSlg. 11133/1986 ausgesagt hat, steht gegen einen Beschluß (Bescheid) des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer, mit dem die Bestätigung einer ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwaltspraxis verweigert wird, dem Betroffenen das Recht der Berufung an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter gemäß §30 Abs4 RAO offen (mit weiterer Vorjudikatur).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Rechtsanwälte Ausbildung, Berufsrecht RechtsanwälteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B798.1990Dokumentnummer
JFR_10089775_90B00798_01