Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 21. Mai 2003 wurde er für schuldig erkannt: "er hat die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen, dass er die große LU für Mag. M beantragte, obwohl er dessen Tätigkeit als sein Konzipient nicht gewissenhaft beaufsichtigt hat, sondern nur ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art90 Abs2RAO §2 Abs1, §15 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Beantragung der Erteilung der großen Legitimationsurkunde (LU) für
einen Konzipienten ohne vorherige gewissenhafte Beaufsichtigung von
dessen Tätigkeit; keine Bindung der Disziplinarbehörde an den
Einleitungsbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor und Rechtsanwaltsanwärter in Innsbruck. Im Zuge des Verfahrens zur Entscheidung über seine Anträge auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung und auf Befreiung von Prüfungsfächern stellte er mit Schreiben vom 3. Jänner 1991 den Antrag, die von ihm vorgelegte Praxisbestätigung des Dr. G. G. "mit der Praxisbestätigung des Kammerausschusses im gleichen Umfang zu versehen." Dieser Antrag wurde mit ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2RAO §2 Abs1RAO §21bBerufsprüfungs-AnrechnungsG §5 Abs1RL-BA 1977 §33
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Voraussetzung der hauptberuflichen Tätigkeit
eines Rechtsanwaltsanwärters für die Anrechenbarkeit der praktischen
Verwendung bei einem Rechtsanwalt; keine Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Schreiben vom 15. Februar 1994 stellte Rechtsanwalt Dr. W G H den Antrag, seinem Mitarbeiter Dr. W Z - dem Beschwerdeführer - den Zeitraum vom 17. Mai 1993 bis 27. September 1993, in welchem der Genannte bei ihm rechtsberuflich tätig, aber irrtümlich nicht als Rechtsanwaltsanwärter bei der Rechtsanwaltskammer angemeldet war, sodaß er erst ab 28. September 1993 - dem Tag der nachgeholten Anmeldung - in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen w... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18RAO §2 Abs1RAO §30 Abs1
Leitsatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung über die für
die Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische
Verwendung vornehmlich bei einem Rechtsanwalt oder bei Gericht; keine
denkunmögliche oder willkürliche Annahme der Erforderlichkeit der
praktischen Verwen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Schreiben vom 12. Mai 1993 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, bescheidmäßig festzustellen, daß ihre Berufstätigkeit vom 15. Oktober 1989 bis 30. September 1992 als Juristin in der Rechtsabteilung der "V GmbH" in Linz als praktische Verwendung gemäß §2 RAO anzurechnen ist. 2. Mit Bescheid vom 21. Juni 1993 gab der Ausschuß der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer diesem Antrag keine Folge. Begrün... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO §2 Abs1
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen §2 Abs1 RAO. Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung des Antrags auf Anrechnung der Tätigkeit als Juristin in der Rechtsabteilung eines Großunternehmens als praktische Verwendung gem. §2 Abs1 RAO. (Ebenso: B2425/95, E v 26.02.96, keine Anrechnung der Tätigkeit als Leiter der Personal- u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG), BGBl. Nr. 556/1985 idF BGBl. Nr. 163/1987, enthält folgende Bestimmungen über die Rechtsanwaltsprüfung: "§2. (1) Die Rechtsanwaltsprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Die erste Teilprüfung kann nach Erlangung des Doktorats der Rechte oder, für Absolventen des Diplomstudiums nach dem Bundesgesetz vom 2. März 1978, BGBl. Nr. 140, über das Studium der Rechtswissenschaften, des Magisteriums der Rechtswissenschaften... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art94StGG Art18RAO §2 Abs1RAO §4RAO §4 Abs3RechtsanwaltsprüfungsG §6RechtsanwaltsprüfungsG ArtIV Abs4
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch die Abweisung eines Ansuchens auf Zulassung zur
Rechtsanwaltsprüfung und auf Befreiung von dieser hinsichtlich
bestimmter Prüfungsgegenstände durch di... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer richtete am 7. Mai 1990 ein - im folgenden seinem wesentlichen Inhalt nach wiedergegebenes - Schreiben an die "OÖ. Rechtsanwaltskammer, z.Hd. Hr. Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission": "Ich war vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter ... am Institut für Strafrecht ... an der Universität Salzburg beschäftigt, und zwar ... vom 1.5.1987 bis 31.10.1988 als Vertragsassistent. ... Allerdings war ich ... bloß halbtags als... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRAO §2 Abs1RAO §30 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde betreffend die Nichtanrechnung
einer Tätigkeit als Vertragsassistent für die Ausbildung zum
Rechtsanwalt wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde, mit der die Nichtanrechnung einer Tätigkeit als Vertragsassi... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Erstbeschwerdeführer ist seit 3. Dezember 1984 als Konzipient des Zweitbeschwerdeführers in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter der Vbg. Rechtsanwaltskammer eingetragen. Da er bekanntgegeben hatte, daß seine Tätigkeit zunächst nur 10 Wochenstunden betrage, wurde beiden Bf. von der Vbg. Rechtsanwaltskammer mitgeteilt, daß die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter noch keine Entscheidung über das Ausmaß der Anrechenbarkeit der Tätigkeit gemäß §§1 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRAO §1 Abs2 litdRAO §2 Abs1RAO §30 Abs4
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Abweisung eines Antrages auf Feststellung (Bestätigung) der Anrechenbarkeit bestimmter Praxiszeiten eines Rechtsanwaltsanwärters auf seine Ausbildungszeit nach §1 Abs2 litd iVm. §2 Abs1 RAO; mangelnde Ausschöpfung des nach §30 Abs4 RAO (Beschwerde an die OBDK) ... mehr lesen...