Begründung: Mit Beschluß vom 31. 7. 1998 verhängte das Erstgericht über die beiden Geschäftsführer der B***** Gesellschaft mbH die bereits mit Beschluß vom 15. 6. 1998 angedrohten Ordnungsstrafen von je 2.000 S und forderte die Geschäftsführer unter Androhung weiterer Ordnungsstrafen von je 50.000 S neuerlich auf, in Entsprechung des § 277 HGB iVm § 279 HGB den Jahresabschluß zum 28. 2. 1997 mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 13. 12. 1996 (zufolge Anmeldung an diesem Tag) bei der beklagten Partei pflichtversichert. Am 14. 12. 1996 wurde seine (mitversicherte) Gattin von einem Sohn entbunden; aus diesem Grunde befand sie sich vom 14. 12. bis 19. 12. 1996 in Anstaltspflege im Landeskrankenhaus G*****. Mit Bescheid vom 25. 9. 1997 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Übernahme der Verpflegskosten für diesen stationären Aufenthalt seiner Gattin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die bei Klagseinbringung noch anwaltlich vertretene Klägerin begehrte zu 8 Cg 3836/84 des Landesgerichts Feldkirch die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden des Mannes. Nachdem zunächst Ruhen des Verfahrens eingetreten war, setzte die Klägerin - nunmehr nicht mehr anwaltlich vertreten - das Scheidungsverfahren fort. Nachdem der Beklagte in der Verhandlungstagsatzung vom 29. 10. 1984 sein überwiegendes Verschulden an der Zerrüttung der Ehe zugestanden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 20. 5. 1986 geborene und sohin minderjährige Klägerin war vom 30. 6. bis 4. 7. 1997 und vom 7. 7. bis 11. 7. 1997 in der Krankenanstalt des M***** Kinderspital der Stadt W***** stationär untergebracht; die Kosten für diesen Aufenthalt trug die burgenländische Gebietskrankenkasse. Während dieser Aufenthalte erhielt die Klägerin je eine Stunde pro Tag Ergo-, Logo- und Physiotherapie in Gegenwart ihrer Mutter; die pflegerischen Maßnahmen während des Aufe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 42 Abs 5 Z 2 der Satzung der beklagten Partei erfolgt kein Reise(Fahrt-)kostenersatz, wenn, wie im vorliegenden Fall die Entfernung zwischen Wohnort und Behandlungsstelle 20 km nicht übersteigt. Gemäß Paragraph 42, Absatz 5, Ziffer 2, der Satzung der beklagten Partei erfolgt kein Reise(Fahrt-)kostenersatz, wenn, wie im vorliegenden Fall die Entfernung zwischen Wohnort und Behandlungsstelle 20 km nicht übersteigt. Die beklagte Partei wie auch inf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das gegen den Bescheid der beklagten Partei vom 20. 1. 1998 erhobene, auf Leistung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 122c BSVG ab 1. 1. 1998 gerichtete Klagebegehren mangels Erfüllung der Wartezeit nach § 111 BSVG idF des StrukturanpassungsG 1996 BGBl 201 ab. Unstrittig ist, daß die am 19. 9. 1942 geborene Klägerin zu diesem Stichtag die Wartezeit erfüllen würde, wenn § 111 Abs 3 Z 2 lit b, Abs 4 Z 3 BSVG (id... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das gegen den Bescheid der beklagten Partei vom 22. 1. 1998 erhobene, auf Leistung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 122c BSVG ab 1. 1. 1998 gerichtete Klagebegehren mangels Erfüllung der Wartezeit nach § 111 BSVG idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl 201, ab. Unstrittig ist, daß die am 20. 2. 1942 geborene Klägerin zu diesem Stichtag die Wartezeit erfüllen würde, wenn § 111 Abs 6 Z 2 BSVG idF BGBl 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das gegen den Bescheid der beklagten Partei vom 10. 2. 1998 erhobene, auf Leistung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 122c BSVG ab 1. 1. 1998 gerichtete Klagebegehren mangels Erfüllung der Wartezeit nach § 111 BSVG idF des StrukturanpassungsG 1996 BGBl 201 ab. Unstrittig ist, daß die am 3. 9. 1942 geborene Klägerin zu diesem Stichtag die Wartezeit erfüllen würde, wenn § 111 Abs 6 Z 2 BSVG (idF BGBl 1993/337) w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das gegen den Bescheid der beklagten Partei vom 19. 9. 1997 erhobene, auf Leistung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 122c BSVG ab 1. 10. 1997 gerichtete Klagebegehren mangels Erfüllung der Wartezeit nach § 111 BSVG idF des StrukturanpassungsG 1996 BGBl 201 ab. Unstrittig ist, daß die am 30. 6. 1942 geborene Klägerin zu diesem Stichtag die Wartezeit erfüllen würde, wenn § 111 Abs 6 Z 2 BSVG (idF BGBl 1993/337)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das gegen den Bescheid der beklagten Partei vom 31. 3. 1998 erhobene, auf Leistung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 122c BSVG ab 1. 4. 1998 gerichtete Klagebegehren mangels Erfüllung der Wartezeit nach § 111 BSVG idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl 201, ab. Unstrittig ist, daß die am 20.2.1942 geborene Klägerin zu diesem Stichtag die Wartezeit erfüllen würde, wenn § 111 Abs 6 BSVG idF BGBl 1993/337... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15.9.1941 geborene Klägerin stellte am 12.11.1996 bei der Außenstelle der beklagten Partei in Klagenfurt einen Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit gemäß § 253a ASVG. Vom 1.12.1995 bis 28.12.1996 bezog die Klägerin Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Ihr Versicherungslauf vom November 1957 bis November 1996 weist 333 Versicherungsmonate, davon 210 Monate Pflichtversicherung auf. In der Zeit von Novemb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes im Zusammenhang mit der Ermittlung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage (SSV-NF 6/27) ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie entspricht der klaren Regelung des § 238 Abs 1 ASVG in der hier maßgeblichen Fassung der 51. Novelle (SRÄG 1993, BGBl 335). Danach ist Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus der Pensionsversicherung die Summe der 180 höchst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Oberste Gerichtshof hat - worauf bereits das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat - die grundsätzlich allen Versicherten eingeräumte Stichtagswahl samt damit ausgelöstem grundsätzlich unverrückbaren Stichtag als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (SSV-NF 6/58, 7/78). Die Bestimmung des § 223 Abs 2 ASVG entspricht insoweit auch den übrigen Sozialversicherungsgesetzen (§ 113 Abs 2 GSVG, § 104 Abs 2 BSVG). Soweit der Revisionswerber in diese... mehr lesen...
Norm: ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §236 Abs1 Z2 litcBSVG idF StrukturanpassungsG 1996 §111BSVG idF StrukturanpassungsG 1996 §111 Abs6 Z2
Rechtssatz: Die Anhebung der Wartezeit von einhundertachtzig auf zweihundertvierzig Versicherungsmonate greift nicht unangemessen in den Vertrauensschutz ein, weshalb keine Veranlassung besteht, beim Verfassungsgerichtshof eine Gesetzesprüfung des § 236 Abs 1 Z 2 lit c ASVG idF des Strukturanpassungsgeset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 3.März 1997 wurde der am 27.1.1997 gestellte Antrag der am 1.1.1942 geborenen Klägerin auf Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit abgelehnt, weil die Wartezeit nicht erfüllt sei. In der
Begründung: dieses Bescheides wurde auf die am Stichtag 1.2.1997 geltende Rechtslage verwiesen, wonach die Wartezeit erfüllt sei, wenn im Zeitraum vom 1.2.1967 bis 31.1.1997, also ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie entspricht auch der schon vom Berufungsgericht zitierten Judikatur des Obersten Gerichtshofes (SSV-NF 4/31, 5/1, 6/11, 9/4) und des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 6582/1971), der übrigens auch Die im angefochtenen Urteil enthaltene r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Den Parteien steht kein förmlicher Rechtsbehelf zur Verfügung, um in einem gerichtlichen Verfahren die Vorlage beim EuGH zu einer Vorabentscheidung zu bewirken. sie haben nur die Möglichkeit, ein Vorabentscheidungsverfahren anzuregen und den Richter von der Notwendigkeit einer Vorlage und damit von der Entscheidungserheblichkeit der gemeinschaftsrechtlich relevanten Frage zu überzeugen (Haedrich in Oetker/Preis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.8.1987 bei der beklagten Partei eingebrachte Antrag des am 1.8.1953 geborenen Klägers, eines seit 1982 in der Schweiz lebenden jugoslawischen Staatsangehörigen, auf Invaliditätspension wurde von der beklagten Partei mit Bescheid vom 27.5.1988 wegen Nichterfüllung der Wartezeit abgelehnt. Die dagegen rechtzeitig erhobene Klage richtete sich erkennbar auf die abgelehnte Leistung im gesetzlichen Ausmaß und stützte sich darauf, daß als Stichtag nicht der... mehr lesen...
Norm: ASVG §235ASVG §236 Abs1 Z1ASVG §236 Abs4 Z1ASVG §255 Abs7BSVG §111B-VG Art7GSVG §120
Rechtssatz: Verfassungsmäßige Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber Pensionsansprüche von der Erfüllung der Wartezeit abhängig macht, bestehen nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 4/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 10 ObS 4/92 10 ObS 107/92 Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 25.7.1990 wurde der Antrag des am 10.12.1919 geborenen Klägers vom 28.12.1989 auf Zuerkennung einer Alterspension mangels Erfüllung der Wartezeit abgelehnt. Das Erstgericht wies das dagegen auf Gewährung der Alterspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.1.1990 gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß der Kläger in Österreich vom 15.3.1940 bis 19.11.1946 arbeitete, vom 15.3.1940 bis 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beantragte am 26.Februar 1987 beim Finanzamt ***** gemäß § 240 Abs 3 BAO die Rückerstattung der in den Jahren 1984 bis 1986 entrichteten Zinsertragssteuer (ZESt) im Gesamtbetrag von 472.775,49 S. Diesen Antrag wies das Finanzamt mit Bescheid vom 16.März 1987, zugestellt an die klagende Partei am 17.März 1987, ab. Die von der klagenden Partei dagegen am 20. März 1987 erstattete und am 24.März 1987 bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingelan... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der nach § 3 BSVG in der Unfallversicherung pflichtversicherte Kläger erlitt am 21.5.1986 einen Arbeitsunfall, wegen dessen Folgen er im zweiten und dritten Quartal 1986 und im ersten und zweiten Quartal 1987 im Aö Krankenhaus Schärding ambulant behandelt wurde. Zu diesen Behandlungen fuhr er jeweils selbst. Zwischen der beklagten Partei und dem genannten Krankenhaus besteht kein Vertragsverhältnis über unfalleigene Heilbehandlung. Mit Bescheid vom 26.6.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei anerkannte mit Bescheid vom 29.6.1989 den Anspruch des am 22.1.1927 geborenen Klägers auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 270 ASVG iVm § 253 b ASVG mit Beginn am 1.3.1989, sprach jedoch gleichzeitg aus, daß diese Pension gemäß § 253 b Abs. 2 ASVG ab 1.4.1989 wegfällt, weil das Erwerbseinkommen des Klägers den in § 5 Abs. 2 lit. c ASVG festgesetzten Betrag von derzeit S 2.593,-- übersteige. Die Überzahlung an V... mehr lesen...
Norm: ASVG §236 Abs1 Z1BSVG §111
Rechtssatz: Die Rahmenfrist des § 236 Abs 1 Z 1 lit a, Abs 2 Z 1.Halbsatz und Abs 2 sowie die des Abs 4 sollen gewährleisten, dass nur solche Leistungswerber anspruchsberechtigt sind, die im Zeitpunkt der Antragstellung in einem Naheverhältnis zur Versichertengemeinschaft stehen. Der erkennende Senat hat auch gegen die sekundäre Leistungsvoraussetzung der Wartezeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt: Der am 25.8.1987 bei der beklagten Partei eingebrachte Antrag des am 1.8.1953 geborenen Klägers, eines seit 1982 in der Schweiz lebenden jugoslawischen Staatsangehörigen, auf Invaliditätspension wurde von der beklagten Partei mit Bescheid vom 27.5.1988 wegen Nichterfüllung der Wartezeit abgelehnt. Die dagegen rechtzeitig erhobene Klage richtete sich erkennbar auf die abgelehnte Leistung im gesetzlichen Ausmaß und stützte sich darauf, daß als Stichtag ni... mehr lesen...
Norm: BSVG §111
Rechtssatz: Antrag an den VfGH, die Wortfolge "bei männlichen, nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres bei weiblichen Versicherten" im § 111 Abs 3 Z 1 lit b BSVG und die Wortfolge "bei männlichen Versicherten bzw nach Vollendung des 50. Lebensjahres bei weiblichen Versicherten" im § 111 Abs 4 Z 1 BSVG gemäß Art 140 B-VG als verfassungswidrig aufzuheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...