Norm
ASVG §235Rechtssatz
Verfassungsmäßige Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber Pensionsansprüche von der Erfüllung der Wartezeit abhängig macht, bestehen nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0056550Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016