Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da sich der Kläger nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen des Berufungsgerichtes durch einen Alkoholexzeß in den Zustand einer mittelstarken Berauschung versetzte, und erst dies - zusammen mit der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteiles zutreffend ist, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Da nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen vom Kläger und seinem Vorgesetzten gegenüber dem Betriebsleiter und dem Personalleiter der beklagten Partei am Freitag, dem 12.Juli 1991, unterschi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen kamen als mögliche Täter der vom Beklagten begangenen, der ... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Wiederholte Tätlichkeiten, die überdies von grob ehrverletzenden Äußerungen begleitet waren, als Entlassungsgrund. (48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 128/92 Entscheidungstext OGH 17.06.1992 9 ObA 128/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0081522 Doku... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Hölzl und Dr. Gerhard Dengscherz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** M*****, Gemeindearbeiter, ***** vertreten durch *****, Rech... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litaVBG §34 Abs2 litbstmk GdVBG §35 Abs2 litastmk GdVBG §37 Abs2 litb
Rechtssatz: Keine gröbliche oder gar besonders schwere Verletzung der Dienstpflicht im Sinne der §§ 35 Abs 2 lit a, 37 Abs 2 lit b des stmk GdVBG, wenn eine Vertragsbedienstete einer Arbeitskollegin Mitteilung von der möglichen AIDS-Erkrankung des Lebensgefährten der Tochter dieser Arbeitskollegin macht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Vom Berufungsgericht wurden nicht Feststellungen, die von denen des Erstgerichtes abweichen, getroffen, sondern lediglich im Rahmen der Stellungnahme zur Beweisrüge der beklagten Partei aus der Außerstreitstellung von Abs 1 der Klage durch die beklagte Partei sowie aus den vom Erstgericht getroffenen Feststellungen Schlüsse über die die... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Entlassungstatbestand durch unberechtigtes Wegbringen von Speisen im Hinblick auf Gesamtverhalten verwirklicht. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 53/91 Entscheidungstext OGH 10.04.1991 9 ObA 53/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0081201 Doku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist auszuführen: Der Klägerin waren auf Grund der Weisung der Krankenhausverwaltung vom 27.1.1984 die Bedingungen für den Bezug von Übermengen bekannt. Eines ausdrücklichen Verbotes, Speisen außer Haus zu bringen, bedurfte es daher nicht. Mögen auch entgegen der erwähnten Weisung wiederholt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde von der beklagten Partei ab Beginn des Schuljahres 1986/87 befristet bis 15.7.1988 als Musikschullehrerin für das Fach "Querflöte" angestellt. Das letzte Bruttomonatsgehalt der Klägerin im September 1987 betrug 20.093 S zuzüglich einer Landespersonalzulage von monatlich 1.519 S. Dieses Gehalt entsprach einer vollen Lehrverpflichtung. Mit Schreiben vom 16.10.1987 hat die beklagte Partei die Klägerin entlassen. Die Klägerin hat sich aufgrund e... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Der Entlassungsgrund des § 34 Abs 2 lit b VBG liegt auch dann vor, wenn der Wert der gestohlenen Sache zwar gering ist, das Verhalten des Dienstnehmers aber als besonders gravierend anzusehen ist. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 98/90 Entscheidungstext OGH 04.04.1990 9 ObA 98/90 European Ca... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Ob Maria P*** der Klägerin zu einem früheren Zeitpunkt Essenmarken gegen Bezahlung überlassen hatte, ist nicht entscheidungswesentlich, hätte doch auch dieser Umstand die Klägerin nicht berechtigt, eine Essenmarke - wie festgestellt wurde - eigenmächtig an sich z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.August 1970 bei der Beklagten als Leiter der Sparte "Ernste Musik" des Landesstudios Steiermark angestellt. Daneben war er auch künstlerischer Leiter des "pro arte"-Chors und des "pro arte"-Orchesters. Nachdem die Streitteile die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses des Klägers mit 31. Dezember 1988 vereinbart hatten, wurde er von der Beklagten mit Schreiben vom 21.Dezember 1988 mit der
Begründung: vorzeitig entlassen, daß es bei der P... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Auch den Entlassungsgrund nach § 34 Abs 2 lit b VGB, der ua grobe Ehrverletzungen oder Tätlichkeiten gegen Vorgesetzte oder Mitbedienstete umfaßt hat - so wie jeden Entlassungsgrund - der Arbeitgeber zu beweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 5/90 Entscheidungstext OGH 31.01.1990 9 ObA 5/90 Europea... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Entlassungsgrund nach § 34 Abs 2 lit b VBG bei Bespucken und Nachwerfen von Gegenständen. Entscheidungstexte 9 ObA 5/90 Entscheidungstext OGH 31.01.1990 9 ObA 5/90 8 ObA 8/98d Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 ObA 8/98d Beisatz: Hier: Bewerfen mit infektiöser, mit Blut und Kot v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Feststellungen des Berufungsgerichtes sind - wie sich aus seiner Beweiswürdigung eindeutig ergibt - in der Richtung zu verstehen, daß am 3. September 1987 eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Vorgesetzten W*** stattgefunden hat, daß aber auf Grund der divergierenden und das Berufungsgericht nicht überzeugenden Aussagen nicht festgestellt werden konnte, ob es bei der Auseinandersetzung a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die Entlassung muß unverzüglich, nämlich sofort, nachdem der Entlassungsgrund dem Arbeitgeber bekannt geworden ist, ausgesprochen werden, widrigenfalls das Entlassungsrecht des Arbeitgebers erlischt. Der Grundsatz der Unverzüglichkeit beruht auf dem Gedanken, daß ein Arbeitg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.Oktober 1974 als vollbeschäftigter Facharzt für Zahnheilkunde im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Vertragsbediensteter der Beklagten. Nach seinem Dienstvertrag finden auf sein Dienstverhältnis die Bestimmungen der Vertragsbedienstetenordnung und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Der Stadtsenat der Beklagten ernannte den Kläger mit Wirkung vom 1.Mai 1975 zum Facharztassistenten an... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §120 Abs1 Satz3ArbVG §122 Abs1 Z5B-VG Art56B-VG Art57B-VG Art96 Abs2GewO 1973 §82 litgnö GdO §22 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litbVBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine über sachliche Kritik an einer rechtswidrigen Weisung des Bürgermeisters weit hinausgehende, mit einer Beleidigung und Verspottung verbundene - durch Anbringen eines offenen Briefes an der Seitenscheibe seines vor dem Gemeindeamt geparkten Personenkraftwagen bega... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Mai 1977 auf Grund eines Sonderdienstvertrages Vertragsbediensteter der beklagten Partei. Er wurde am 22. April 1986 entlassen. Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung der Entgeltdifferenz - unter Anrechnung des anderweitig Verdienten - aus dem Zeitraum April bis Oktober 1986. Die Tätigkeit des Klägers sei vom Bürgermeister in diskriminierender Weise rechtswidrig eing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte an Dr. Bernhard S***, einen Angestellten der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, schriftlich Prozeßvollmacht erteilt. Nach dem Inhalte dieser Prozeßvollmacht ist der Machthaber berechtigt, die Vollmacht auf einen anderen Bevollmächtigten nach seiner Wahl zu übertragen oder Untervollmacht zu erteilen. Da Dr. Bernhard S*** gemäß § 40 Abs 1 ASGG nur zur Vertretung vor den Gerichten erster und zweiter Instanz berechtigt ist, ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine Gesellschaft m.b.H. Ihr einziger Gesellschafter ist der Bund. Der Kläger schloß durch Annahme eines ihm durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft unterbreiteten Anbotes vom 12.Januar 1973 mittels Gegenbriefes vom 18. Januar 1973 einen Dienstvertrag. Nach diesem Vertrag sollte dem Kläger die hauptberuflich auszuübende Geschäftsführung der Gesellschaft obliegen. In diesem Sinne wurde er zum einzelzeichnungsberechtigt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 30. Juli 1973 bis 4. April 1983 bei der Beklagten als Hilfsarbeiter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, seine Entlassung sei ungerechtfertigt erfolgt bzw. es treffe ihn jedenfalls kein Verschulden an der Entlassung, begehrt der Kläger den der Höhe nach unbestrittenen Klagebetrag als Abfertigung. Die Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Der Kläger sei trotz Abmahnung und Androhung der Entlassu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 4. September 1981 bis 30. Oktober 1985 bei der beklagten Partei als Angestellter mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt S 12.358,-- beschäftigt. Nach einer Einschulung übernahm er im ersten Halbjahr 1982 vom Prokuristen Wolfgang S*** die Haupt- und Valutenkasse. Der Kläger war hauptverantwortlich für den Ankauf von Valuten. Vor Übernahme der Hauptkasse wurde ihm die allgemeine Dienstanweisung, welche vom Geschäftsleiter Wolfgang F*** verfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend (vgl. Kuderna, Entlassungsrecht 88); es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Im übrigen geht die Rechtsrüge nicht von dem von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt aus, wonach der Kläger im Zusammenspiel mit den Brüdern Z*** einen Antrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei übernahm den Kläger, der vorher bei der Ö*** K*** Gesellschaft m.b.H. beschäftigt gewesen war, ab 1.3.1980 unter Wahrung aller aus diesem Dienstverhältnis erworbenen Rechte in ein Angestelltendienstverhältnis. Nachdem der Geschäftsführer der beklagten Partei, Dr. Edmund F***, im August oder Spetember 1981 eine vertrauliche Information erhalten hatte, daß der Kläger durch eine Tätigkeit für die Firma I*** das Konkurrenzverbot verletze, kündi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 3.4.1978 bei der erstbeklagten Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, als Verkäuferin beschäftigt. Sie wurde am 2.7.1985 entlassen. Die Klägerin begehrt an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung die Zahlung von S 178.381,40 brutto sA. Sie behauptet, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen worden zu sein. Außerdem sei die Entlassung verspätet ausgesprochen worden. Die beklagten Par... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litc
Rechtssatz: Eine Entlassung nach § 34 Abs 2 lit c VBG darf aber nur dann ausgesprochen werden, wenn dem Vertragsbediensteten, der seinen Dienst in wesentlichen Belangen erheblich vernachlässigt hat, zumindest Fahrlässigkeit zur Last fällt (so schon Arb 9460 = JBl 1977,604). Entscheidungstexte 4 Ob 12/84 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 4 Ob 12/84 ... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Die Vertrauensunwürdigkeit kann auch auf Handlungen beruhen, die mit dem Arbeitsverhältnis in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen, dies entspricht der Lehre und Rechtsprechung zur gleichlautenden Bestimmung des § 27 Z 1 AngG. Dass § 34 Abs 2 lit b VBG 1948 als Beispiel Tätlichkeiten und Ehrverletzungen gegenüber Vorgesetzten und Mitbediensteten anführt, ändert daran nichts, weil es sich hiebei nur um ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162AngG §27VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Überall dort, wo ein vorerst undurchsichtiger, zweifelhafter Sachverhalt vorliegt, den der Arbeitgeber mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst gar nicht aufklären kann, muss diesem das Recht zugebilligt werden, bis zur einwandfreien Klarstellung aller wesentlichen Tatumstände in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch die hiefür zuständige Behörde mit der Entlassung zuzuwar... mehr lesen...