Norm
VBG §34 Abs2 litbRechtssatz
Die Vertrauensunwürdigkeit kann auch auf Handlungen beruhen, die mit dem Arbeitsverhältnis in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen, dies entspricht der Lehre und Rechtsprechung zur gleichlautenden Bestimmung des § 27 Z 1 AngG. Dass § 34 Abs 2 lit b VBG 1948 als Beispiel Tätlichkeiten und Ehrverletzungen gegenüber Vorgesetzten und Mitbediensteten anführt, ändert daran nichts, weil es sich hiebei nur um eine beispielsweise Aufzählung handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0080088Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2016