Norm
AußStrG §16 A2Rechtssatz
Der dem Judikate 56 zugrunde liegende Gedanke, daß von einer bestätigenden Entscheidung nur dann gesprochen werden könne, wenn die Entscheidung vollständig bestätigt wird, hat auch im Bereich des Grundbuchgesetzes analog Anwendung zu finden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0002713Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.12.2010