Norm
EO §74Rechtssatz
Der Kostenzuspruch im Exekutionsverfahren ist nicht auf die Parteien beschränkt: Es können auch andere Beteiligte kostenersatzberechtigt und -pflichtig werden, wenn durch ihr Einschreiten ein Zwischenstreit entsteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0002177Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.01.2015