RS OGH 1992/4/1 1Ob546/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.04.1992
beobachten
merken

Norm

EO §74
JN §1 DIII
JN §1 DVIa2
ZPO §41 A2

Rechtssatz

Die Kosten eines Abwesenheitskurators, der in einem Zwangsversteigerungsverfahren für denjenigen eingeschritten ist, zu dessen Gunsten auf der Liegenschaft ein Bestandrecht einverleibt ist, sind vom Betreibenden der diese Kuratorkosten beglichen hat, gegenüber dem bücherlichen Bestandnehmer nicht im Exekutionsverfahren selbst, sondern vielmehr auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0002167

Dokumentnummer

JJR_19920401_OGH0002_0010OB00546_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten