Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung der Vorinstanzen, die Antragsgegnerin besitze keinen vertraglichen Anspruch, von der Antragsgegnerin die Einrichtung einer bestimmten Leitungskapazität zwischen den Netzen der Zusammenschaltungspartner zu verlangen, sofern eine solche nicht in einer gemeinsamen Planungsrunde festgelegt worden sei, beruht auf keiner unvertretbaren Auslegung des Zusammenschaltungsvertrags: Dieser sieht nämlich in Punkt 5.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Wenngleich im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist, dass die Entlassung des Klägers unberechtigt war, ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig. Die Zulässigkeit einer Revision iSd § 46 Abs 3 ASGG hängt nämlich davon ab, ob eine der dort aufgezählten Rechtsfragen im Berufungsverfahren noch als Haupt- oder Vorfrage strittig war. Hingegen kann es nicht darauf ankommen, ob eine solche Fr... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarer einstweiliger Verfügung vom 3. 2. 1999 untersagte das Handelsgericht Wien der O***** GmbH & Co KG ab sofort, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "D*****" eine bestimmte unentgeltliche (Jahres-)Mitgliedschaft bei Bestellung eines Jahresabonnements der Druckschrift anzukündigen wie auch zu gewähren. In ihrem Exekutionsantrag nach § 355 EO, der gegen die O***** GmbH gerichtet ist, brachte die betreibende Parte... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294 EO auf Grund des Schiedsspruches des Oberösterreichischen Fußballverbandes vom 3. 3. 1998, GZ 304/1997, mit Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 3. 3. 1998. Dem Exekutionsantrag war eine Ausfertigung des Schiedsspruches des Schiedsgerichtes "gemäß § 33 der Satzungen des OÖ Fußballverbandes" angeschlossen, wonach für den Erwerb eines Spielers zum 15. Juli 1996 der betreiben... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses an die Beurteilung des Gerichtes zweiter Instanz über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht gebunden. Die
Begründung: kann sich dabei gemäß § 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 ZPO auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses an die Beurteilung des Gerichtes zweiter Instanz über... mehr lesen...
Begründung: Nach Klagezustellung am 28. August 1996 anerkannte die durch ihren frei gewählten Rechtsanwalt Dr. Ernst Zauner vertretene Beklagte in der Verhandlungstagsatzung vom 10. Jänner 1997 das auf 101.784 S sA (Mietzinsrückstand für den Zeitraum von Oktober 1995 bis einschließlich Jänner 1997) ausgedehnte Klagebegehren, worauf der Erstrichter das klagestattgebende Urteil verkündete, mit welchem die Beklagte zur Zahlung des anerkannten Mietzinsrückstands sowie zur (nicht anerk... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Inhaber eines Yachtcharterunternehmens, das er zuerst in L***** und ab 1989 in A***** betrieb. 1996 legte der Kläger seinen Gewerbeschein für die Handelsagentur und das Yachtchartergeschäft zurück und überließ das Betriebsvermögen der Beklagten, seiner damaligen Ehegattin. Für 1997 und 1998 vereinbarten die Streitteile ein Nutzungsentgelt. Während dieses Zeitraums trat die Beklagte im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung auf. Im November 1998 eröffnete d... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Felix, Maximilian, Lukas und Oliver M***** sind die ehelichen Kinder des Ing. Karl M***** und der Susanne M*****. Die Eltern beabsichtigen, gemeinsam mit ihren Kindern als Mitstifter eine Privatstiftung zu errichten. Sie wollen dadurch den Begünstigten eine standesgemäße Versorgung aus den Erträgnissen des der Stiftung gewidmeten Vermögens gewährleisten und die Erhaltung der von den Stiftern in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte sicherstelle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1968 Eigentümerin einer Liegenschaft in P***** mit dem Grundstück Nr 142/7, auf dem ein Einfamilienhaus mit Garten errichtet ist. Die Beklagten sind seit 1985 je zur Hälfte Eigentümer der benachbarten Liegenschaft, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 146/1 gehört, das unmittelbar an das Grundstück der Klägerin, und zwar dorthin abfallend, angrenzt. Auf der Liegenschaft der Beklagten steht ebenfalls ein Einfamilienhaus mit Garten. Di... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Bezirksgericht Urfahr-Umgebung anhängig gewesenen Verfahren AZ 4 C 3/92y begehrten die Streitteile mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden der jeweils anderen Partei. Mit Urteil vom 6. Juli 1992 wurde die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der dort klagenden und widerbeklagten sowie hier wiederaufnahmsklagenden Frau (im folgenden nur Klägerin) geschieden. Das Landesgericht Linz als Berufungsgericht gab mit Urteil vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die ursprünglich zweitbeklagte Partei G*****, deren Parteienbezeichnung im Verfahren erster Instanz zufolge Verschmelzung mit der nunmehr aus dem
Kopf: dieser Entscheidung hervorgehenden zweitbeklagten Partei auf deren Firmenbezeichnung berichtigt worden war (§ 235 Abs 5 ZPO), ist Alleingesellschafterin der Erstbeklagten und war unter ihrer früheren Firma Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse *****, welche zwischenzeitlich an die B***... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aufrecht, zu 1 C 84/97d des Bezirksgerichtes Lienz ist jedoch ein Scheidungsverfahren anhängig. Mit ihrer am 6. 2. 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrt die Klägerin, den Beklagten zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von S 20.000 zu verpflichten und verband mit ihrer Klage den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO, wonach der Beklagte verpflichtet werden sollte, ihr ab 1. 2. 199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 26. 5. 1992 im Verfahren 5 C 117/92d des Bezirksgerichtes Lienz - der nunmehrige Kläger auch damals als Kläger, der nunmehr Beklagte auch damals als Beklagter - folgenden gerichtlichen Vergleich: "1) Dem Kläger Albert E*****, ***** steht als Eigentümer des herrschenden Grundstückes Nr 1438/2 in EZ ***** die Dienstbarkeit des Fußsteiges und Fahrweges gegenüber dem jeweiligen Eigentümer der dienenden Grundstücke Nr 1437, 1439, 1442 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilanerkenntnisurteil des Erstgerichtes vom 26. 11. 1996 (Datum der Ausfertigung 5. 2. 1997) wurden die verpflichteten Parteien schuldig erkannt, den betreibenden Parteien den Haushalt in einem bestimmten Haus zu führen, auf Kosten der betreibenden Parteien zu kochen und für die Instandhaltung der Kleidung, Wäsche und Schuhe der betreibenden Parteien zu sorgen. Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß die Exekution zur Erzwingung des vollstreckbaren Anspruchs g... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende und gefährdete Partei (im folgenden Antragsteller) ist ua Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Gebäuden A*****straße 23 und 25 sowie E*****gasse 2 und 4. Die Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin) ist Mieterin zweier Geschäftslokale im Haus A*****straße 23. Der Antragsteller will auf einem teilweise zur genannten Liegenschaft gehörigen Areal, an dem möglicherweise Mietrechte der Antragsgegn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrages abzüglich eines Nettobetrages erfolgt deshalb in dieser Form, weil der dem Bruttobetrag bei Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungsbeitragspflicht entsprechende Nettobetrag unbekannt ist. Daraus ergibt sich aber von selbst, daß der bereits vom Beklagten auf die eingeklagten Bruttobeträge bezahlte Nettobetrag wie eine fällige Gegenforderung aufgerechnet wird. ... mehr lesen...
Norm: EONov 1991 ArtXXXIV Abs4EO §7 AcEO §7 Bb1EO §10 AEO §54 Abs3
Rechtssatz: Wird auf Grund eines Bruchteilstitels nach dem 1. 1. 1996 ein Exekutionsantrag gestellt, eine ergänzende Entscheidung nach Art XXXIV Abs 4 EO-Nov 1991 aber nicht erwirkt, ist ein Verbesserungsverfahren nicht einzuleiten. Entscheidungstexte 3 Ob 276/98d Entscheidungstext OGH 16.12.1998 3 Ob 276/98d ... mehr lesen...
Begründung: Mit Protokollarantrag vom 11. 5. 1998 beantragte der Betreibende zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von S 493.022,24 gegen den Verpflichteten, seinen Vater, die Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294 EO. Als Exekutionsantrag ist im Formblatt Antr 2 ein Vergleich des Landesgerichtes Salzburg vom 19. 10. 1987 mit Vollstreckbarkeitsbestätigung vom selben Tag angeführt. Mit Protokollarantrag vom 11. 5. 1998 beantragte der Betreibende zur Hereinbringu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. 3. 1939 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 9. 1994 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in Höhe von netto S 10.905. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Inhaber einer nicht protokollierten Einzelfirma, die er von 1963 bis zur Insolvenz im Jahr 1979 betrieb, schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn sich auch aufdrängt, daß eine mögliche Identität zwischen dem eingeklagten Bruttobetrag und dem gezahlten Nettobetrag bestehen kann (SZ 67/133; 9 ObA 2010/96w), so fehlen diesbezüglich ausreichende Behauptungen der beklagten Partei im Verfahren erster Instanz. Die sonst im Exekutionsverfahren zu klärende Frage, welchem Nettobetrag ein bestimmter Bruttobetrag entspricht, wird bei Nettozahlung einer brutto eingeklagte... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des Handelsgerichtes Wien vom 24. 3. 1989, GZ 38 Cg 62/88, wurden die verpflichteten Parteien schuldig erkannt, ab sofort beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "K*****" das Ankündigen und/oder Durchführen von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden oder der Erhalt von Preisen sonst von einem Zufall abhängig ist, wenn dabei - etwa durch die Teilnahmebedingungen... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstückes Nr. 227 der EZ *****. Die Beklagten, allesamt Mitglieder der Sektion Modellflug der Sportunion in W*****, nutzen das vom Sportclub seit 1989 gepachtete, im Eigentum eines Dritten stehende Nachbargrundstück Nr. 242 ***** als Start- und Landebahn ihrer ferngesteuerten Modellflugzeuge. Diese Modellflugzeuge überfliegen ua das Grundstück der Kläger. In vier gegen jeden einzelnen Beklagten eingebrachten Klage... mehr lesen...
Begründung: Mit gerichtlichem Vergleich vom 8.7.1997 verpflichtete sich der nunmehrige Verpflichtete, einer monatlichen Privatentnahme der betreibenden Partien in Höhe von je S 5.000 vom Guthaben auf dem Hausgemeinschaftskonto ... zuzustimmen und der (näher bezeichneten) Bank gegenüber die zur Durchführung der Privatentnahmen notwendigen schriftlichen Erklärungen abzugeben, a) dies, solange den Streitteilen aus dem Mietvertrag mit der Firma Q***** AG monatliche Mieteinnahmen von... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibende ist der geschiedene Gatte der Erstverpflichteten und der Vater der Zweitverpflichteten. Zu 3 C 979/96s des Erstgerichtes klagte der nunmehrige Betreibende die nunmehrigen Verpflichteten als Erst- und Zweitbeklagte sowie seinen mj. Sohn Andreas Erich S***** auf Räumung des von ihnen bewohnten Hauses in *****, weil er als Liegenschaftseigentümer ihnen mit Scheidungsvergleich vom 26.5.1986, Sch 9/86 des Bezirksgerichtes Imst, ein Wohnrecht für zehn Jah... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige David ist das uneheliche Kind des Hannes C***** und der Gabriele H*****, die am 27.12.1994 verstorben ist. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24.2.1995 wurde die Obsorge den mütterlichen Großeltern Johann und Maria H***** übertragen. Hannes C***** war aufgrund des Beschlusses des damals noch zuständigen Bezirksgerichtes Steyr vom 21.5.1987 zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 900,-- für den minderjährigen David verpflichtet. Mit Beschluß vom ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Alexander Othmar S*****, ist das eheliche Kind von Mag. Andreas Hans-Jörg und Susanne Irmgard S*****. Anläßlich ihrer einvernehmlichen Scheidung am 10. 11. 1997 schlossen die Kindeseltern eine Vereinbarung gem. § 55a Abs 2 EheG. Darin ist unter anderem festgelegt, daß die Obsorge für den Minderjährigen der Mutter übertragen wird, daß sich der Vater verpflichtet, der Mutter in Abfindung derer Ansprüche auf Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermö... mehr lesen...
Norm: EO §7 EaZPO §529 B2
Rechtssatz: Die Nichtigkeitsklage ist auch dann zulässig, wenn der Eintritt von Scheinrechtskraft infolge Beteiligung einer prozessunfähigen Partei behauptet wird und die Feststellung der Prozessfähigkeit von streitigen Tatsachen abhängt. In diesem Fall hat die Partei die kumulative Wahlmöglichkeit neben der Nichtigkeitsklage auch den Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung gemäß § 7 Abs 3 EO zu stellen,... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Den in der Folge zu behandelnden Revisionsrekurs überreichte der Klagevertreter am 17.12.1996 bei Gericht. Der damit angefochtene Beschluß war von ihm laut Rückschein am 2.12.1996 übernommen worden. Dieser Rückschein weist die Unterschrift eines Zustellers nicht auf. Mit dem angefochtenen Beschluß vom 13.1.1997 (ON 57) wies das Rekursgericht den Revisionsrekurs als verspätet zurück, weil die 14tägige Rekursfrist am 16.12.1996 geendet habe und ein Fall des §... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete hat aufgrund des Urteiles des Oberlandesgerichtes Wien vom 29.6.1995, GZ 1 R 116/95, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Zeitungen und/oder Zeitschriften zu Wettbewerbszwecken es zu unterlassen, 1. die Gewährung unentgeltlicher Zugaben, insbesondere der Verlosung von 3x S 25.000 unter jenen Einsendern, die das Alter eines abgebildeten Kleinkindes richtig angeben und/oder bis zu S 150.000 an jene Anrufer, deren Geburtsdatum mit dem in "t***... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde als einer der beklagten Parteien im Hauptverfahren mittels einstweiliger Verfügung des Landesgerichts Wels vom 14.August 1997, GZ 1 Cg 157/97a-3, in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Linz vom 25.September 1997, GZ 4 R 184/97z-11, zur Sicherung eines Unterlassungsanspruchs der klagenden und hier betreibenden Partei unter anderem aufgetragen: "1. a) ... beim Vertrieb von Waren, insbesondere Edelstahlkochtöpfen und verg... mehr lesen...