Begründung: Mit Urteil des Handelsgerichts Wien vom 30. März 2001, GZ 39 Cg 124/99z-17, wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb der periodischen Druckschrift NEWS zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben, insbesondere Gratis-Handys, zur periodischen Druckschrift NEWS anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn für den Erhalt der Zugabe der Erwerb der periodischen Druckschrift NEWS durch die Art der Ankündigun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit vollstreckbarem Teilvergleich vom 25. Juni 2002 verpflichtete sich die nun klagende (dort beklagte) Partei gegenüber der beklagten (dort klagenden) Partei, es ab sofort und bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils zu unterlassen, Verpackungen von näher genannten Arzneimitteln in Verkehr zu bringen, auf denen nicht die Nettofüllmenge und der jeweilige richtige Gewichtsanteil der tatsächlichen Zutaten in absteigender Reihenfolge... mehr lesen...
Begründung: Am 11. Jänner 2001 unterfertigte der Verpflichtete einen Notariatsakt, mit dem er seine ausdrückliche Zustimmung erteilte, dass dieser Notariatsakt in Ansehung der im Schuldschein und Pfandurkunde vom 27./28. Oktober 1992 von ihm übernommenen Verpflichtungen iSd §§ 3 und 3a NO gleich einem vor Gericht abgeschlossenen Vergleich sofort vollstreckbar sein solle und die betreibende Partei nicht verpflichtet sei, die Höhe der fälligen Forderung, sowie die Umstände der Fäll... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende beantragte auf Grund des Urteils des Erstgerichts vom 13. September 1996, AZ 2 C 19/90m zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 250.000 S die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung von Simultanpfandrechten auf insgesamt sieben Liegenschaftsanteilen des Verpflichteten. Dazu brachte sie vor, es handle sich um einen Unterhaltsbeitrag laut Urteil (rechtskräftig durch Urteil 1 Ob 79/98v des Obersten Gerichtshofs),... mehr lesen...
Norm: AnfO §2AnfO §3AnfO §13EO §7 Ac
Rechtssatz: Da die Anfechtung nach der AnfO die Vollstreckung einer gegenüber dem Schuldner bestehenden vollstreckbaren Geldforderung insoweit sichert, als Objekte durch die anfechtbare Handlung dem Gläubiger entzogen wurden (ähnlich 3 Ob 132/02m), kann auf Grund des Titels im Anfechtungsprozess nur der schon vorliegende Exekutionstitel (und kein anderer) ohne Rücksicht auf das Recht des Anfechtungsgegners v... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren während aufrechter Ehe je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sie ein Wohnhaus errichteten. Mit Notariatsakt vom 23. 11. 1999 übertrug der Kläger seine Liegenschaftshälfte an die Beklagte gegen Übernahme auch der auf den Kläger entfallenden Hälfte der pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichkeiten, die mit 1,098.530 S beziffert wurden. Punkt Erstens ("Rechtsabsicht") des Vertrages lautet: "... (die Streitteile) sind je zur Hälfte gr... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Berufungsurteil vom 26. Februar 2002 des nunmehrigen Rekursgerichts wurden die Beklagten dazu verurteilt, die von der auf einer bestimmten Liegenschaft betriebenen Köhlerei herrührenden Immissionen von Rauch und Gasen, soweit der darin enthaltene Benzolgehalt 5 mg/m3 als Jahresmittelwert übersteigt, und von Gestank auf die Liegenschaft des Klägers ... durch geeignete Maßnahmen zu unterlassen. Das darüber hinausgehende Begehren, die Beklagten hätten d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Beklagten ist am 12. 3. 2000 unter Hinterlassung eines am 24. 1. 1997 errichteten Testaments verstorben. In dessen Punkt I. setzte er die Schwester der Beklagten zur Alleinerbin ein. Im Punkt III. verfügte er, dass die Beklagte von der Alleinerbin den entsprechenden Geldbetrag erhalten solle, der ihr zur Abgeltung der gesetzlichen Ansprüche zustehe. Punkt II. des Testamentes lautet: "Außerdem bestimme ich folgende Vermächtnisse: 1. Aufgrund der la... mehr lesen...
Begründung: Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (§ 78 EO iVm § 235 Abs 5 ZPO). Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 235, Absatz 5, ZPO). Ad 2.): Die 1901 gegründete und nun betreibende GmbH führt in ihrer Firma seit jeher den Namen des Gründer... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 2. 3. 2001 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten 21.140,40 EUR (290.898,30 S). Sie brachte vor, dass nach dem Tod der Mutter des Beklagten weiterhin Pensionszahlungen auf deren Konto überwiesen worden seien. Die Klägerin habe das Guthaben an den Beklagten ausbezahlt und habe nun die zu Unrecht bezogenen Pensionsbeträge zurückzahlen müssen. Die Klage samt dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung binnen drei Wochen wurde dem Beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Zahlungsbefehl des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 17. 7. 2001 wurde die Gemeinschuldnerin schuldig erkannt, dem Beklagten S 53.352,82 samt 8,5 % Zinsen seit 12. 4. 2001 sowie Verfahrenskosten von S 7.424,88 binnen 14 Tagen zu zahlen. Aus der Wiedergabe der Klagebehauptungen im Feld "weiteres Vorbringen" im Zahlungsbefehl ergibt sich, dass der Kapitalbetrag als Bruttoforderung geltend gemacht wurde. Im über das Vermögen der Gemeinschu... mehr lesen...
Begründung: Nach dem in Österreich gefällten Schiedsspruch eines österr. Schiedsgerichts ist die verpflichtete österr. Gesellschaft mbH zur Zahlung von 4.541,60 US-Dollar und von 8.438,36 US-Dollar binnen 30 Tagen nach Vorlage der Originalzahlungsbelege (oder der Bankabrechnung im Zusammenhang mit den seinerzeitigen Zahlungsflüssen, aus denen sich die beiden Beträge schlüssig ergeben) an die betreibende ukrainische Gesellschaft verpflichtet. Der
Spruch: enthält dann folgende Bestim... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei erwirkte mit ihrer im Jahr 2002 eingebrachten Klage ein Versäumungsurteil gegen den mit Beschluss vom 3. Jänner 2001 bestellten Masseverwalter der Gemeinschuldnerin. Die vollstreckbare Ausfertigung des Exekutionstitels weist eine Stampiglie nach § 542 Abs 3 Geo auf, wonach die beklagte Partei zu den von der klagenden Partei begehrten Leistungen und zur Zahlung der Prozesskosten von 14.896,17 EUR ... an die klagende Partei binnen 14 Tagen bei Exe... mehr lesen...
Begründung: Egon T***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse ***** . Auf dieser Liegenschaft sind zu C-LNr 12a, 14a, 15a, 16a und 19a Höchstbetragshypotheken zugunsten der Antragstellerin einverleibt. Zu C-LNr 17a ist für die Antragstellerin ein Pfandrecht über EUR 591.120,83 (früher S 8,134.000) einverleibt. Sämtliche Höchstbetragshypotheken wurden zur Sicherung der vom Liegenschaftseigentümer bei der Antragstellerin in der Zei... mehr lesen...
Begründung: In dem anlässlich ihrer Ehescheidung geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich kamen die Eltern der mj Lisa S***** überein, dass die Obsorge der Mutter zustehen solle. Der Vater verpflichtete sich, ab 1. 9. 1993 monatliche Unterhaltsbeiträge von 4.300 S zu zahlen. Am 25. 5. 2001 beantragte die Mutter, die Unterhaltsbeiträge ab 1. 7. 1998 auf 10.000 S zu erhöhen. Diesen Antrag modifizierte sie am 10. 7. 2002 dahin, dass der Vater zur Zahlung des Zweie... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 11. 6. 2001 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger von der späteren Gemeinschuldnerin S 600.778,04 brutto sA sowie die Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung weiterer (noch nicht fälliger) S 370.001,97 brutto sA. Beim Klagebetrag handle es sich um offene Entgeltforderung aus einem mit 26. 3. 2001 beendeten Arbeitsverhältnis. Mit Beschluss vom 30. 8. 2001 wurde über das Vermögen der ursprünglich beklagten Partei das Konkursverfahren er... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich eine Wohnhausanlage befindet. Diese Wohnhausanlage wird in der Nacht beleuchtet, wobei das Licht auch die benachbarte Liegenschaft des Klägers erreicht. Der Kläger begehrte nun von der beklagten Partei, die von ihrem Grundstück ausgehende Beleuchtungseinwirkung durch bestimmte Beleuchtungskörper auf sein Grundstück so weit zu unterlassen, als die Lichtquelle das nach den örtlichen Verhältnissen gewöh... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibende begehrte, das vollstreckbare Urteil des Grundgerichts Ljubljana, Slowenien, vom 20. Juni 1989 für Österreich für vollstreckbar zu erklären und aufgrund dieses Urteils und einer Reihe weiterer Urkunden - insbesondere der Benachrichtigungen des "Center für Sozialarbeit Ljubljana" - zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhalts von 13,666.984 SIT (Slowenische Tolar) und des laufenden monatlichen Unterhalts von 30.105 SIT ab Dezember 2001 - umgerechnet... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 HEO §7 BcEO §9 AHGB §123
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass gegen eine GesbR selbst kein Exekutionstitel ergehen konnte, weil sie nicht parteifähig ist, folgt keineswegs, dass ein gegen die Gesellschafter erwirkter Exekutionstitel nach Umwandlung der GesbR in eine OHG nicht mehr gegen diese Gesellschafter, sondern ausschließlich gegen diese Handelsgesellschaft vollstreckbar wäre. Die Exekution gegen eine OHG ist nicht zulässig, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger gründeten 1987 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) mit dem Betriebsgegenstand der Möbelerzeugung. Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil vom 5. August 1997 wurden die nunmehrigen Kläger zur Zahlung von 151.799,87 S samt 12 % Zinsen seit 15. Jänner 1997, weiteren 9.616 S (Inkassospesen) sowie Kosten von 13.740,76 S verpflichtet. In der diesem Versäumungsurteil zugrundeliegenden Mahnklage wurden die Beklagten als persönlich haftende Gesellsch... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei, ein gemeinnütziges Wohnbauunternehmen, errichtete als Wohnungseigentumsorganisator durch die Nebenintervenientin als Generalunternehmerin ein 16-stöckiges Wohnhaus in Wien 22. Die Wohnungen wurden den Klägern bzw deren Rechtsvorgängern als Wohnungseigentümer am 6. Dezember 1976 übergeben. Das Wohnhaus wurde mit vorgefertigten Platten in Elementbauweise errichtet und an der Fassade eine 3 cm dicke Telwolleschicht angebracht, die aus etwa 120 x 100 c... mehr lesen...
Begründung: Zu I.): Die betreibende Partei beantragte die Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S = 277.657,45 EUR s.A. Exekutionstitel ist ein am 28. Oktober 1996 von einem österr. öffentlichen Notar errichteter Notariatsakt, dessen hier wesentliche Punkte lauten: Zu römisch eins.): Die betreibende Partei beantragte die Fahrnis- und Forderungsexekution nach Paragraph 294 a, EO zur Hereinbringung einer Forderung von 2,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Begründung: Zu I.): Die betreibende Partei beantragt die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S (= 277.657,45 EUR) s.A. Exekutionstitel ist ein am 28. Oktober 1996 von einem österr. öffentlichen Notar errichteter Notariatsakt, dessen hier wesentliche Punkte lauten: Zu römisch eins.): Die betreibende Partei beantragt die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S (= 277.657,45 E... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des inzwischen (nach der Antragstellung auf gerichtliche Unterhaltsfestsetzung) mit dem Inkrafttreten des KindRÄG am 1. 7. 2001 volljährig gewordenen ehelichen Sohnes leben getrennt. Der Sohn, der im Mai 2001 maturierte und seit 21. 9. 2001 Betriebswirtschaft studiert, verblieb im Haushalt der Mutter. In einem zwischen den Eltern abgeschlossenen "Trennungsvertrag" vom 19. 5. 1998 verpflichtete sich der Vater, für den Sohn monatlich S 9.000,-- an Unterhalt zu l... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Vater der am 30. Juli 1982 geborenen Manuela R*****. Es treffen ihn keine weiteren Sorgepflichten. Er war zuletzt aufgrund eines Beschlusses vom 11. April 1989 zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 6.200 S = 450,57 EUR verpflichtet. Damals erzielte er ein monatliches Nettoeinkommen von rund 42.000 S = 3.052 EUR. Die Tochter hat altersbedingte Bedürfnisse und ist als Schülerin einkommenslos. Sie will nach der Matura, zu der sie i... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 21. April 1995 vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen Scheidungsfolgenvergleich, in dem unter Punkt VI.) - der die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse regelt - Abschnitt d) u.a.: Die Parteien schlossen am 21. April 1995 vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen Scheidungsfolgenvergleich, in dem unter Punkt römisch VI.) - der die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersp... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde mit vollstreckbarer einstweiliger Verfügung zur Sicherung des Anspruchs der betreibenden Partei geboten, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, eine dauerhafte Herabsetzung der Endkundentarife der Österreich-Zone in der Geschäftszeit ("Peak") anzubieten, zu bewerben und/oder der Kundenverrechnung zugrunde zu legen, ohne über eine Genehmigung der Regulierungsbehörde zu verfügen. Die betreibende Partei brach... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichts Gänserndorf vom 22. März 1999 (berichtigt mit Beschluss vom 27. Dezember 2000), rechtskräftig infolge Zurückweisung der Revision durch den Obersten Gerichtshof (2 Ob 106/00b), wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, die von ihr errichtete Rohrleitung über ein bestimmtes Grundstück zu beseitigen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Das Erstgericht ermächtigte nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens die betreibende... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ba
Rechtssatz: Grundsätzlich ist die Exekution in das gesamte Vermögen des Schuldners zu vollstrecken. Enthält der Exekutionstitel eine Beschränkung der Haftung auf bestimmte Vermögensobjekte des Verpflichteten, so darf die Exekution nur in dieses Vermögen bewilligt werden. Hier: Haftungsbeschränkung auf eine bestimmte Liegenschaft des Verpflichteten. Entscheidungstexte 3 Ob 46... mehr lesen...