Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger und seit 26. Mai 1953 verheiratet; ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war Villach. Seit 1957 leben die Ehegatten getrennt. Mit der am 23. Mai 1975 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der mit dem Beklagten am 26. Mai 1953 vor dem Standesamt L geschlossenen Ehe aus dem Verschulden des Beklagten, dessen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Mit der Ehescheidungsklageverband die Klägerin das Begehren auf Bezah... mehr lesen...
Norm: EO §17EO §51EO §331 Abs2 AEO §341 AEO §374JN §44
Rechtssatz: 1.) Zur Entscheidung über einen im Sicherungsexekutionsverfahren gestellten Antrag auf Zwangsverwaltung eines gepfändeten Vermögensrechtes ist iVm § 51 EO nur das Exekutionsgericht (§§ 9 17 EO). 2.) Wird ein Antrag auf Bewilligung der Zwangsverwaltung zugleich mit dem Antrag auf Bewilligung der Pfändung eines Vermögensrechtes beim Titel- (als Bewilligungs-)Gericht gestellt, so... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte am 22. August 1974, ihr auf Grund der vollstreckbaren Notariatsurkunde des Notars Dr. Georg S in D (BRD) vom 9. August 1974, Urkundenrolle Nr. 180/1974, zur Hereinbringung der darin angeführten vollstreckbaren Forderung von 583.178.44 DM samt Anhang die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen die Sparkasse der Stadt K zustehenden Forderung aus dem Girokonto Nr. 0008001752 zu bewilligen. Das nur als Exekutionsbewilligung... mehr lesen...
Norm: EO §45 Abs2EO §51
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsbestimmung des § 45 Abs 2 EO gilt für jede Art der Exekutionseinstellung gem § 39 (bzw § 40) EO, also auch für eine amtswegige Einstellung des Exekutionsverfahrens. Ein vom unzuständigen (hier: Prozeß) Gericht bewirkter Beschluß ist zufolge § 51 EO, § 477 Z 3 ZPO nichtig. Entscheidungstexte 3 Ob 199/73 Entscheidungstext OGH 06.11.... mehr lesen...
Über eine gemäß § 36 EO beim Titelgericht eingebrachte Klage hatte das Erstgericht durch einen Einzelrichter als Handelsgericht, das Berufungsgericht unter Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters verhandelt und entschieden. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zunächst ist die Frage zu prüfen, ob das Verfahren des Berufungsgerichtes nicht an einer (auch von Amts wegen wahrzunehmende... mehr lesen...
Norm: EO §50EO §51
Rechtssatz: Die §§ 50 und 51 EO beziehen sich unter "Exekutionsverfahren" nicht auch auf die im Zusammenhang mit einem Exekutionsverfahren entstehenden Prozeßverfahren, wie jene nach §§ 35 bis 37 EO (vgl SZ 14/189, 19/279). Entscheidungstexte 3 Ob 45/72 Entscheidungstext OGH 25.05.1972 3 Ob 45/72 EvBl 1972/322 S 607 = ÖBl 1973,63 = SZ 45/64 ... mehr lesen...
Mit der von der betreibenden Gläubigerin angefochtenen Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem Rekurs des in D., Post J., somit im Sprengel des Bezirksgerichtes T. wohnhaften Verpflichteten Folge gegeben, der erstinstanzliche Exekutionsbewilligungsbeschluß sowie das diesem nachfolgende Verfahren als nichtig aufgehoben und dem Erstgericht (Bezirksgericht H.) die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über den vorliegenden Exekutionsantrag durch dessen Überweisung an das zuständige G... mehr lesen...
Norm: EO §51JN §44ZPO §477 Z3 D3
Rechtssatz: Eine vom unheilbar unzuständigen Exekutionsgericht erlassene Exekutionsbewilligung ist zur Gänze nichtig (Auseinandersetzung mit der uneinheitlichen Rechtsprechung und Neumann-Lichtblau, Kommentar zur EO, 4. Auflage, Seite 170 f). Entscheidungstexte 3 Ob 134/68 Entscheidungstext OGH 18.12.1968 3 Ob 134/68 EvBl 1969/183 S 270... mehr lesen...
Norm: EO §51JN §44ZPO §527 Abs2 B3b
Rechtssatz: Wurden der erstinstanzliche Exekutionsbewilligungsbeschluß sowie das diesem nachfolgende Verfahren als nichtig aufgehoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über den Exekutionsantrag durch dessen Überweisung an das zuständige Gericht (§ 44 JN) aufgetragen, so liegt eine in Wahrheit abändernde und daher anfechtbare Entscheidung vor. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs2 CEO §51JN §104 FZPO §240 Abs2 CIIaZPO §477 Z3 D3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 51 EO über die Unwirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen bezieht sich nur auf das eigentliche Exekutionsverfahren, nicht aber auf in der Exekutionsordnung vorgesehene Prozesse. Es ist daher zulässig, für einen Oppositionsstreit die Zuständigkeit eines anderen Gerichtes als des Bewilligungsgerichtes zu vereinbaren. Aus diesem Grund bildet die... mehr lesen...
In einer auf die Duldung der Vornahme von Schlägerungsarbeiten und der Abfuhr des geschlägerten Holzes und auf Unterlassung jeder Behinderung dieser Schlägerung und Abfuhr gerichteten, von der klagenden und gefährdeten Partei - in der Folge kurz als klagende Partei bezeichnet - mit 110.000 S bewerteten Klage wurde zugleich auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Duldung der Schlägerung und der Abfuhr des Holzes und auf Unterlassung der Behinderung dieser Schläg... mehr lesen...
Norm: EO §51JN §7a
Rechtssatz: § 7a JN ist keine Bestimmung über die Zuständigkeit, sondern über die Besetzung des Gerichtes. Entscheidungstexte 7 Ob 258/65 Entscheidungstext OGH 24.08.1965 7 Ob 258/65 EvBl 1966/34 S 41 5 Ob 230/65 Entscheidungstext OGH 18.11.1965 5 Ob 230/65 EvBl 1966/137 S 183 = SZ 38/200 ... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §17EO §51EO §355 Abs1 II
Rechtssatz: Es entspricht der Gerichtsübung, daß in einem Fall, als die betreibende Partei mit ihrem Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Erwirkung einer Unterlassung nach § 355 Abs 1 EO in die Zuständigkeit des Exekutionsgerichtes fallende Vollzugsanträge verbindet, das Bewilligungsgericht lediglich die zur Erwirkung der Unterlassung gemäß § 355 Abs 1 EO zu führende Exekution, allenfalls bezüglich der... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §17EO §51EO §355 Abs1 XVIIEO §355 Abs2 XVIIEO §356 Abs1
Rechtssatz: Für das Begehren der betreibenden Gläubigerin auf Androhung einer Geldstrafe nach § 355 Abs 1 EO, auf Ermächtigung einer Ersatzvornahme und Bestimmung der Kosten derselben gemäß § 356 Abs 1 EO und auf Bestimmung einer Sicherheit für den durch ferneres Zuwiderhandeln entstehenden Schaden nach § 355 Abs 2 EO ist nicht das Bewilligungs-(Titel-)gericht, als welches da... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 21. Dezember 1939 verpflichtete sich der Kläger, seiner Gattin, der Beklagten, mit der er damals in aufrechter Ehe lebte, "40 % seines wie immer Namen habenden Nettoeinkommens, das ist das um die Steuern und sozialen Abgaben verminderte Bruttoeinkommen," zu bezahlen. Bei einem Einkommen der Frau über 80 RM monatlich sollte sich der Unterhaltsbeitrag auf 33 1/3 % ermäßigen. Durch die Scheidung der Ehe sollte der Vergleich nicht berührt werden. Auf Gru... mehr lesen...
Norm: EO §17 Abs2EO §51JN §104 FZPO §477 D3
Rechtssatz: Zuständigkeitsvereinbarungen betreffs vollstreckungsrechtlicher Anhangsprozeße sind zulässig. Entscheidungstexte 1 Nd 236/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 1 Nd 236/55 Reichsgericht vom 17.06.1940, VIII GB 56, DREvBl 1940 Nr. 283 3 Ob 199/74 Entscheidungstext OGH 22.10.... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §51
Rechtssatz: Trotz der Ausschließlichkeit der Gerichtsstände der EO ist ein von einem unzuständigen Gericht gefaßter Exekutionsbewilligungsbeschluß nicht nichtig, sondern bildet - solange er nicht aufgehoben ist - die Grundlage für alle weiteren Exekutionsakte. Entscheidungstexte 3 Nd 310/54 Entscheidungstext OGH 29.10.1954 3 Nd 310/54 ... mehr lesen...
Norm: EO §51EO §382 Abs1 Z5EO §387JN §44 Abs3
Rechtssatz: Wird die Unzuständigkeit des Gerichtes, das die Exekution oder das Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung bereits eingeleitet hat, wahrgenommen, so hat dieses Gericht in jeder Lage des Verfahrens seine Unzuständigkeit auszusprechen und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen, doch bleiben die bereits vollzogenen Exekutionsakte oder Sicherungsmaßnahmen und die bere... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §36 EEO §37 GEO §51JN §104
Rechtssatz: In den Fällen der §§ 35 bis 37 EO können sich die Parteien dadurch einem an sich unzuständigen Gericht erster Instanz unterwerfen, daß die Einwendung der Unzuständigkeit nicht erhoben und in der Hauptsache verhandelt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 704/37 Entscheidungstext OGH 13.10.1937 3 Ob 704/37 SZ 19/279 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §51
Rechtssatz: Werden Sachen, die nicht vor das Exekutionsgericht gehören, dort angebracht, erledigt und wird die Unzuständigkeit nicht geltend gemacht, so kann das Verfahren nicht als nichtig erklärt werden. Einwendungen im Sinne des § 35 EO gegen einen Anspruch, zu dessen Durchsetzung die Exekution bewilligt ist, ergreifen den Anspruch, gleichgültig ob er sich in einer einmaligen Leistung erschöpft oder eine Dauerwirkung hat... mehr lesen...
Norm: EO §37 LEO §51
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Unzulässigkeit der Exekution hat nur die Beseitigung der Exekution zum Gegenstande, nicht aber das materielle Recht des Widerspruchsklägers. Hat das als Exekutionsgericht einschreitende Bezirksgericht im Widerspruchsstreit auch über einen mit geltend gemachten Ausfolgungsanspruch entschieden, so ist das Verfahren trotz § 51 EO nicht nichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §51JN §45 Abs1
Rechtssatz: § 51 EO hindert die Anwendung des § 45 Abs 1 JN nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 421/30 Entscheidungstext OGH 09.09.1930 4 Ob 421/30 SZ 12/245 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0001916 Dokumentnummer JJR_19300909_OGH0002_0040OB00421_3000000_00... mehr lesen...