Norm
EO §402 ARechtssatz
Wurde der Antrag auf Erlassung einer EV ohne Anhörung des Gegners der gefährdeten Partei abgewiesen, ist dessen Stellung gleich wie die des Prozessgegners, dem die Klage noch nicht zugestellt worden ist. Ihm steht daher mangels Parteistellung ein Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichtes selbst dann nicht zu, wenn dem Beschluss des Rekursgerichtes ein Rechtskraftvorbehalt beigesetzt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0005666Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020