Norm
EO §35 CRechtssatz
Der Rechtsweg für eine Oppositionsklage, die sich gegen den durch eine EV gesicherten Anspruch richtet, ist dann nicht ausgeschlossen, wenn die mit einem Urteil verbundenen Rechtswirkungen mit einem Antrag auf Aufhebung dieser EV nicht erreicht werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0011503Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.12.2016