Norm
EO §399 Abs1 Z2Rechtssatz
Ist infolge Ablauf der Dauer des Klagepatents (§ 28 Abs 1 PatG) der Anspruch auf Unterlassung von Patenteingriffen erloschen, ist dies dem Tatbestand des § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellen; da sich das - nachträgliche - Erlöschen des Anspruches hier unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, bedarf es dazu keiner negativen Feststellungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0071301Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2014