Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (Klägerin), ein im Allgäu in Deutschland ansässiges Transportunternehmen, das auch Abfalltransporte zwischen Deutschland und Italien durchführt, begehrte in ihrer auf Amts- bzw Staatshaftung gestützten Klage Schadenersatz und Feststellung der Haftung für künftige Schäden als Folge der als gemeinschaftsrechtswidrig gewerteten Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 17. 12. 2007, LGBl 2007/92 (sektorales Fahrverbot auf der Inntalaut... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 11. Oktober 2004 beim Landesgericht Klagenfurt zur AZ 29 Cg 185/04f eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, einen näher umschriebenen Kaufvertrag zu unterfertigen. Gleichzeitig stellte der Kläger als gefährdete Partei den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Danach sollte dem Notar Dr. Alfred F***** verboten werden, den Ranganmerkungsbeschluss des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 27. 8. 2004, TZ 4757/04, a... mehr lesen...
Norm: JN §44ZPO §230aEO §387 Abs1EO §387 Abs2
Rechtssatz: Bei der Überweisung der Klage gemäß § 230a ZPO wird die Klage in ihrer Eigenschaft als Schriftsatz mit den darin enthaltenen Rechtsschutzanträgen, also mit dem gesamten Inhalt, überwiesen. Wird daher - wie im vorliegenden Fall - mit der Klage ein Sicherungsantrag verbunden, dann erfasst der Überweisungsbeschluss den an sich von Amts wegen gemäß § 44 JN an das zuständige Prozessgericht zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die Klage dem als Zweitbeklagter in Anspruch genommenen Mieter (laut Mietvertrag Beilage D) und Anfechtungsgegner Peter F***** bislang nicht zugestellt werden konnte, wurde das Verfahren von Beginn an samt Urteilsfällung ausschließlich gegen den im Folgenden der Einfachheit halber nur mehr als Beklagter bezeichneten Erstbeklagten geführt. Dieser ist der Sohn des Franz F***** sen, der 1992 im Wege der Zwangsversteigerung die seither in seinem Alleineigentum ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind nach dem Antragsvorbringen Ehegatten, sind britische Staatsangehörige und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz niemals in Österreich. Zur Sicherung ihres Anspruchs "aus der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie des Anspruchs auf Unterlassung der Verfügung über Vermögensgegenstände sowie auf Bekanntgabe der Vermögenswerte" beantragte die gefährdete Partei eine einstweilige Verfügung, mit der ihrem Gegner untersagt werden so... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2EO §387 Abs3
Rechtssatz: Besteht keine Zuständigkeit eines inländischen Gerichts für das Hauptverfahren, so ist § 387 Abs 3 EO nicht anwendbar. Die Zuständigkeit für einen gesondert gestellten Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung - auch einer in Abs 3 angeführten - richtet sich nach der allgemeinen Zuständigkeitsregel des § 387 Abs 2 EO. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2
Rechtssatz: Wird weder die Sicherung eines vom eingeklagten Anspruch umfaßten Anspruchs noch die Sicherung eines von einem Rechtsstreit betroffenen Rechtes oder Rechtsverhältnisses oder einer solchen Rechtssphäre, die beim Gericht des Prozesses der Hauptsache beantragt werden könnte, begehrt, so kann zur Entscheidung über den Sicherungsantrag gemäß § 387 Abs 2 EO nur jenes Bezirksgericht zuständig sein, bei dem die Klägerin a... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2JN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob österreichische Gerichte auch in Fällen, in denen der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich besitzt zur Erlassung einstweiliger Verfügungen zuständig sind, ist nur entscheidend, ob die Gefahr durch Maßnahmen im Inland gebannt werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 554/94 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Werbegraphiker und betreibt als solcher unter der Geschäftsbezeichnung "A*****-GRAFIK" ein Unternehmen in W*****. Er ließ im Anzeigenteil der "Kleinen Zeitung" vom 3.8.1990 ein Inserat veröffentlichen, dessen wesentlicher Text wie folgt lautete: "GRAFIK-EXPRESS-Service in W*****. Die Fa.A*****-GRAFIK aus W***** bietet ein neues und interessantes Produkt an: Das GRAFIK-EXPRESS-Service. Mit Hilfe einer speziellen Grafik-Computer-Anlage und der Erfahrung ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 AEO §387 Abs2ZPO §405 DV
Rechtssatz: Ist aus der Formulierung des Sicherungsantrages nicht deutlich erkennbar, daß die Sicherung eines Anspruches außerhalb des schon abhängigen Rechtsstreites angestrebt wird, liegt ein während des Rechtsstreites erhobener Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Klagebegehrens vor, der im Sinne der bisherigen Rechtsprechung abzuweisen ist, wenn er den Rahmen de... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 23. Februar 1989 wurde der verpflichteten Partei mit dem Sitz im Fürstentum Liechtenstein verboten, durch Übersendung von ausgefüllten Erlagscheinen an Teilnehmer des österreichischen Fernschreibnetzes für Inserate zu werben, wenn nicht auf den Erlagscheinen in der Rubrik Zahlungszweck oder mit einem deutlichen, unmißverständlichen und unübersehbaren Hinweis in dieser Rubrik auf eine andere Stelle der Werbeausse... mehr lesen...
Begründung: Die drei Antragsteller schlossen als "Konsortium" mit der Antragsgegnerin am 23. Dezember 1982 einen Vertrag samt Zusatzvertrag vom 28. November 1983, beide mit Wirksamkeit vom 1. März 1984, über die Lieferung und Errichtung einer (gemäß Beilage A "schlüsselfertigen") Zellstoff- und Papierfabrik samt dazu gehörigen Einrichtungen (gemäß Beilage A: auf dem "Gelände des Sabah Timber Complexes südlich der Stadt Sipitang, Staat Sabah, Malaysia") zum Gesamtpreis von a) 146,8... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (kurz Antragstellerin genannt) begehrt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, daß der ersten Gegnerin der gefährdeten Partei (Erstantragsgegnerin) verboten werde, über Forderungen zu verfügen, die auf der zu ihren Gunsten von der C***-B*** ausgestellten Bankgarantie über 840.813 DM beruhen, insbesondere diese Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen bzw. diese Garantie abzuberufen, der zweiten Gegnerin der gefährdeten Partei (ku... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2
Rechtssatz: Nur die in § 387 Abs 2 EO aufgezählten Anknüpfungspunkte können die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes begründen; weitere Zuständigkeitsbestimmungen, wie etwa die in den §§ 93 und 99 JN geregelten, kommen nicht zum Tragen. Entscheidungstexte 7 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 7 Ob 600/86 BankArch 1986,486 (Koziol) = RdW 19... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2
Rechtssatz: Der Zuständigkeitstatbestand des § 387 Abs 2 Fall 2 EO ist gegeben, wenn sich die Sache, in Ansehung deren eine Verfügung getroffen werden soll, in dem Zeitpunkt im Gerichtssprengel befindet, in dem die tatsächliche Durchführung der Verfügung beginnt. Entscheidungstexte 5 Ob 555/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 5 Ob 555/83 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 E3EO §387 Abs2JN §29
Rechtssatz: Der auf die Zuständigkeit auf Grund des Wohnsitzes des Drittschuldners (§ 387 Abs 2 3. Fall) gestützte Gerichtsstand bleibt gewahrt, unabhängig vom Schicksal der aufgetragenen Klage und auch unabhängig davon, ob sich nachträglich herausstellt, daß die Forderung des Gegners der gefährdeten Partei gegen den Drittschuldner nicht zu Recht besteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2JN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Die Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes und damit die inländische Gerichtsbarkeit ist bei einem gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei zu richtenden Verbot nur dann gegeben, wenn der Vollzug der der einstweiligen Verfügung dienenden Handlung, das ist die Erzwingung von Geldstrafen und Haft, in dessen Sprengel vorzunehmen ist. Das trifft dann nicht zu, wenn die Gegnerin der gefährdeten Part... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2
Rechtssatz: Inländische Gerichtsbarkeit zur Erlassung einer EV, wenn im Ausland wohnhafter Gegner einen inländischen Rechtsanwalt Prozeßvollmacht erteilt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 536/58 Entscheidungstext OGH 06.02.1959 3 Ob 536/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005115 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §12EO §387 Abs2
Rechtssatz: Da der Anfechtungsanspruch nur relativ wirkt, bedarf es zu seiner Individualisierung außer der Angabe der angefochtenen Rechtshandlung auch der Bezugnahme auf die Forderung, deren Befriedigung durch sie beeinträchtigt wurde und die nunmehr im Anfechtungsprozess erzielt werden soll. Ist zu Gunsten des Anfechtungsgläubigers ein auf eine bestimmte vollstreckbare Forderung abgestellter Anfechtungsprozess anhän... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2
Rechtssatz: Zur Sicherung eines Anspruches, für den bereits ein Exekutionstitel geschaffen ist, ist die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung nach § 387 Abs 2 EO möglich, wenn sich der Durchsetzung des Titels im Exekutionsverfahren Hindernisse entgegenstellen. Für eine Klage auf Unterlassung bestimmter Handlungen seitens des Beklagten, deren Vornahme der dem Kläger gegenüber obliegenden Verpflichtung widerstreitet, besteht ... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2
Rechtssatz: Wird eine Klage bei einem Gerichtshof angebracht, so kann zur Entscheidung über den zur Sicherung des Klagsanspruches gleichzeitig beim Bezirksgericht gestellten Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung das Bezirksgericht nicht dadurch zuständig gemacht werden, daß die beim Gerichtshof überreichte Klage zurückgezogen und am nächsten Tage wieder eingebracht wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2
Rechtssatz: Bei Anhängigkeit der Klage im Auslande kann die Zuständigkeit zur Bewilligung der einstweiligen Verfügung nach § 387 Abs 2 EO in Anspruch genommen werden. Dem Gerichte, welches die einstweilige Verfügung bewilligt hat, fehlt es nicht an der Zuständigkeit zur Erledigung des Antrages auf Verlängerung der Zeit, für welche die Verfügung bestimmt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...