Begründung: Der mj. Simon R***** ist der außereheliche Sohn des Theodore John B***** und der Lucia R*****. Er befindet sich in Obsorge seiner Mutter. Der Vater hat bisher keinen Unterhalt geleistet. Mit einstweiliger Verfügung vom 19. 2. 1997, ON 10, verpflichtete das Erstgericht den Vater, ab 18. 2. 1997 einen vorläufigen Unterhalt von monatlich 1.300 S zu zahlen. Am 11. 4. 1997 wurden gemäß § 4 Z 5 UVG Unterhaltsvorschüsse in gleicher Höhe für die Zeit vom 1. 3. 1997 bis 28... mehr lesen...
Norm: EO §382aABGB §7JWG §34WrJWG §40
Rechtssatz: § 382a EO soll den minderjährigen Kindern, von denen in den meisten Fällen anzunehmen ist, dass sie vermögenslos und einkommenslos und daher auf den gesetzlichen Unterhalt zur Sicherung ihrer materiellen Existenz angewiesen sind, ein vereinfachtes Verfahren zur raschen Erledigung eines gewissen, an die Familienbeihilfe gekoppelten Mindestbetrages ermöglichen. Sinn des § 382a EO ist es demnach, ... mehr lesen...
Norm: EO §382aABGB §7JWG §34WrJWG §40
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 382a EO auf den Fall, daß der Unterhaltsanspruch des Minderjährigen im Wege der Legalzession (§ 34 JWG) auf den Jugendwohlfahrtsträger überging, kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 522/96 Entscheidungstext OGH 17.04.1996 7 Ob 522/96 Europea... mehr lesen...
Norm: EO §382a
Rechtssatz: Vorläufiger Unterhalt ist nur zu bewilligen, soweit der zum Unterhalt Verpflichtete nicht ohnedies Unterhalt leistet. An vorläufigem Unterhalt steht einem Minderjährigen ein den Grundbetrag der Familienbeihilfe übersteigender Betrag nicht zu. Entscheidungstexte 4 Ob 508/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 4 Ob 508/96 ... mehr lesen...
Norm: EO §382aFamLAG §8
Rechtssatz: Zur ziffernmäßigen Bestimmung eines nach § 382a EO geltend gemachten Unterhaltsanspruches reicht die Bezugnahme auf den monatlichen Grundbetrag nach dem zur Zeit der Antragstellung geltenden § 8 des FamLAG aus. Entscheidungstexte 7 Ob 508/96 Entscheidungstext OGH 10.01.1996 7 Ob 508/96 European ... mehr lesen...
Norm: EO §382aEO §389 Abs1 IIIA
Rechtssatz: Das Vorbringen zum Antrag, dem Vater die Leistung eines bestimmten Unterhalts für die Kinder aufzutragen, kann von dem weiteren, in demselben Schriftsatz gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Unterhalts für die Minderjährigen nicht getrennt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 508/96 Entscheidungstext OGH 10.01.1996 7 Ob 508/96 ... mehr lesen...
Norm: EO §382aEO §399aEO §402 Abs1 AZPO §521a
Rechtssatz: Im Rechtsmittelverfahren über Beschlüsse gem § 382 a EO ist § 402 Abs 1 EO teleologisch dahin zu reduzieren, daß die in § 521 a ZPO angeordnete Zweiseitigkeit nicht gilt. Entscheidungstexte 8 Ob 579/93 Entscheidungstext OGH 24.06.1993 8 Ob 579/93 Veröff: EvBl 1994/28 S.132 1 ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (im folgenden Klägerin) begehrt die Scheidung ihrer Ehe mit dem Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter) aus dessen Verschulden. Gleichzeitig begehrt sie nach § 382 Z 8 lit.a EO für sich den Zuspruch eines monatlichen Unterhalts von S 14.000,- sowie für ihre beiden ehelichen Kinder, und zwar den am 17.8.1970 gborenen Alexander E***** und für die am 30.12.1971 geborene Natascha E*****monatliche Unterhaltsbeiträge von je S 4.650,--. Sie ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita IIIFEO §382a
Rechtssatz: Ein Elternteil ist nicht legitimiert für ein großjähriges Kind im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vorläufigen Unterhalt nach § 382a EO zu verlangen. Entscheidungstexte 7 Ob 568/92 Entscheidungstext OGH 09.07.1992 7 Ob 568/92 7 Ob 317/01w Entscheidungstext OGH 14.01.2002 7 Ob 31... mehr lesen...
Norm: EO §382aEO §399a
Rechtssatz:
Gründe: gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines vorläufigen Unterhalts nach § 382 a EO können gemäß § 399 a EO im vereinfachten Verfahren zur Einschränkung und Aufhebung solcher einstweiliger Verfügungen auch rückwirkend geltend gemacht werden. Das Gericht hat von Amts wegen einzuschreiten, sobald ihm aus den Pflegschaftsakten bekannt wird, daß ein Einschränkungs- oder Aufhebungsgrund vorliegt. ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des besonderen Sachwalters der Minderjährigen verpflichtete das Erstgericht mit Beschluß vom 29.1.1990 den Kindesvater gemäß § 382 a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts von S 1.200 monatlich ab 1.10.1989 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Unterhaltsfestsetzungsantrag. Das Rekursgericht gab mit Beschluß vom 3.7.1990 dem Rekurs nicht Folge und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig, weil zu den §§ 382 a und 389 a (richtig wo... mehr lesen...
Norm: EO §382a
Rechtssatz: Die mit dem Bundesgesetz vom 15.12.1987, BGBl Nr 645, eingefügten Bestimmungen des § 382 a EO über die Gewährung vorläufigen Unterhalts an einen Minderjährigen aus Anlaß eines anhängigen oder gleichzeitig anhängig gemachten Unterhaltsbemessungsverfahrens sind zwar wesensmäßig eine Angelegenheit des Verfahrens außer Streitsachen, fallen aber als neue Form einer einstweiligen Verfügung bezüglich aller Verfahrensfragen u... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Waltraud ist geschieden. Die Obsorge für das Kind steht der Mutter zu. Am 7.7.1989 beantragte das Bezirksjugendamt für den 10.Bezirk als Sachwalter des Kindes iS des § 212 Abs 2 ABGB, den Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.500,-- ab dem 1.7.1989 zu verpflichten. Mit dem am 29.8.1989 eingelangten Antrag wurde gemäß § 382 a EO ein vorläufiger Unterhalt von monatlich S 1.200,-- begehrt. Das Erstgericht verpflichtete den Vater ... mehr lesen...
Begründung: Young S***** wurde am 17. Jänner 1985 von Young L***** außer der Ehe geboren. Mutter und Kind sind österreichische Staatsangehörige und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Wien, wo das Kind im Haushalt der Mutter betreut wird. Der koreanische Staatsangehörige Chang H*****, der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist, hat vor dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk Wien die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt. Die Mutter wurde zur Vormünderin des Kindes, das Be... mehr lesen...
Norm: EO §382aZPO §41 A2
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 382 a EO findet eine Kostenersatzpflicht des Antragstellers an den Antragsgegner (§§ 41, 52 Abs 1 ZPO) dann, wenn das Hauptverfahren ein außerstreitiges ist, wie in diesem selbst nicht statt. Entscheidungstexte 2 Ob 556/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 2 Ob 556/88 Veröff: EvBl 1989/76 S 276 = SZ 61/219 = ÖA 1990,78 ... mehr lesen...
Norm: EO §382a
Rechtssatz: In einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Unterhalts nach § 382 a EO muß sowohl der begehrte Unterhalt ziffernmäßig bestimmt bezeichnet werden als auch ein Sachverhalt behauptet werden, aus dem sich der behauptete Unterhaltsanspruch schlüssig ableiten läßt. Entscheidungstexte 2 Ob 556/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 2 Ob 556/88 Veröff: EvBl 198... mehr lesen...
Norm: EO §382aEO §399aEO §399bZPO §520 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren nach den §§ 382a, 399a und 399b EO ist § 520 Abs 1, letzter Halbsatz ZPO nicht anzuwenden (teleologische Reduktion der Verweisungen nach den §§ 402 Abs 2 und 78 EO auf die Rekursvorschriften der ZPO). Entscheidungstexte 6 Ob 679/88 Entscheidungstext OGH 06.10.1988 6 Ob 679/88 ÖA 1989,46 (Anm Gamerith) = JBl 1989,... mehr lesen...
Begründung: Der am 15. Januar 1975 geborene Markus und seine am 24. Juni 1976 geborene Schwester Manuela sind eheliche Kinder. Die Ehe der Eltern wurde im Herbst 1977 durch Scheidungsurteil aufgelöst. Die Kinder befanden sich schon vor diesem Zeitpunkt in der Pflege ihrer väterlichen Großmutter. Das Pflegschaftsgericht genehmigte den Verbleib der ehelichen Kinder in der Erziehung und Pflege ihrer väterlichen Großmutter und bestellte diese zur Vormünderin. Aus Anlaß eines namens de... mehr lesen...