Norm
EO §382aRechtssatz
In einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Unterhalts nach § 382 a EO muß sowohl der begehrte Unterhalt ziffernmäßig bestimmt bezeichnet werden als auch ein Sachverhalt behauptet werden, aus dem sich der behauptete Unterhaltsanspruch schlüssig ableiten läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0006131Dokumentnummer
JJR_19881025_OGH0002_0020OB00556_8800000_001