Norm
EO §382aRechtssatz
Das Vorbringen zum Antrag, dem Vater die Leistung eines bestimmten Unterhalts für die Kinder aufzutragen, kann von dem weiteren, in demselben Schriftsatz gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Unterhalts für die Minderjährigen nicht getrennt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0082313Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013