RS OGH 1996/1/10 7Ob508/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1996
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Norm

EO §382a
EO §389 Abs1 IIIA

Rechtssatz

Das Vorbringen zum Antrag, dem Vater die Leistung eines bestimmten Unterhalts für die Kinder aufzutragen, kann von dem weiteren, in demselben Schriftsatz gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Unterhalts für die Minderjährigen nicht getrennt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0082313

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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