Norm
EO §382aRechtssatz
Die mit dem Bundesgesetz vom 15.12.1987, BGBl Nr 645, eingefügten Bestimmungen des § 382 a EO über die Gewährung vorläufigen Unterhalts an einen Minderjährigen aus Anlaß eines anhängigen oder gleichzeitig anhängig gemachten Unterhaltsbemessungsverfahrens sind zwar wesensmäßig eine Angelegenheit des Verfahrens außer Streitsachen, fallen aber als neue Form einer einstweiligen Verfügung bezüglich aller Verfahrensfragen unter die für diese geltenden Bestimmungen der Exekutionsordnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0006129Dokumentnummer
JJR_19900405_OGH0002_0070OB00557_9000000_001