Norm: ZPO §529 AEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 529 ZPO über die Nichtigkeitsklage ist im Sicherungsverfahren über die Bestimmung eines einstweiligen Unterhalts analog anzuwenden. Entscheidungstexte 9 Ob 46/08t Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 Ob 46/08t Bem: Zur analogen Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Wiederaufnahmsklage siehe RS0011766. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der Scheidungsklage Folge. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Die Beklagte stellte einen Antrag nach § 508 Abs 1 ZPO auf Abänderung des Ausspruchs über die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision und brachte gleichzeitig eine „ordentliche Revision" ein. Das Berufungsgericht wies den Zulassungsantrag samt „ordentlicher Revision" mangels erheblicher Rechtsfrage - recht... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Kläger beantragte, der Beklagten mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, ab März 2008, längstens bis Ende 2010, in den Jahren 2008 bis 2010 pro Jahr jeweils 16 Ausstrahlungen á 45 Minuten einer konkret bezeichneten - vom Kläger produzierten - Musiksendung in bestimmten Monaten jeweils einmal pro Monat an einem Dienstag sowie an einem Sonntag zur Sendezeit 20.05 Uhr auf einem von ihr betriebenen Fernsehsender durchzuführen. Die Beklagte bestritt ihre Vertragsp... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers und Gegners der gefährdeten Partei Dr. Heinz B*****, vertreten durch Auer & Auer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegnerin und gefährdete Partei Ulrike Hildegard B*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl E*****, vertreten durch Dr. Hans Houska, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Taner G*****, vertreten durch Mag. Stefan Traxler, Rechtsanwalt in Mödling, wegen 51,12 EUR sA und Räumung, über die außerordentliche Revision... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Robert Hauser als weitere Richter in den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1. Edeltraud S*****, 2. Maria P*****, beide vertreten durch Ma... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der für Buch- und Medienwirtschaft zuständige Bundesfachverband der Wirtschaftskammer Österreich. Zu seinen Aufgaben zählen die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder sowie die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs in der Branche. Die Beklagte ist eines der führenden inländischen Unternehmen im Bereich Büroartikel-, Papier- und Buchhandel sowie Handel mit Bild- und Tonträgern sowie Unterhaltungselektronik. Ihr über Filialen vertrieb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache des Klägers und Antragstellers Dr. Thomas P. R*****, vertreten durch Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Beklagte und Antragsgegnerin L*****Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Kunz Schima Wallentin Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Dipl.-Ing. Vadim S*****, vertreten durch Dr. Daniel Charim und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helga W*****, vertreten durch Dr. Klaus Schiller M.A., Mag. Markus Schablinger, Rechtsanwälte in Schwanenstadt, gegen die beklagten Parteien 1. Christian S*****, 2. Wilhelm S*****, 3. V***** Versicher... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** Betriebs GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Steflitsch OG, Oberwart, gegen die bekl... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende gefährdete Partei (Antragstellerin) und der Antragsgegner waren Lebensgefährten und lebten in einer vom Antragsgegner gemieteten Wohnung. Der Lebensgemeinschaft entstammt ein im Jahr 2005 geborenes Kind. Mit der einstweiligen Verfügung (EV) vom 18. Juni 2007 wurde dem Antragsgegner gemäß § 382b EO für die Dauer von drei Monaten das Betreten der Wohnung und die Rückkehr in ihre unmittelbare Umgebung verboten. Am 13. August 2007 brachte der Antragsge... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vermieterin erhöhte der beklagten Mieterin für Büroräumlichkeiten die Zinsvorschreibung um mehr als das 6-fache und begehrt nunmehr klageweise den nicht bezahlten Erhöhungsbetrag von 2.506,50 EUR sowie die Feststellung, dass die Beklagte der Klägerin den erhöhten monatlichen Mietzins schulde; hilfsweise, dass die Beklagte in eine derartige Mietzinsvereinbarung einzuwilligen habe bzw in die Vereinbarung eines neu zu bemessenden Mietzinses, hilfsweise die Fe... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§§ 402, 78 EO, § 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraphen 402,, 78 EO, Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Das Rekursgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, der Oberste Gerichtshof habe sich ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Insolvenzverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der M***** GmbH, *****, ver... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Sebastian wurde mit einstweiliger Verfügung vom 15. November 2006 verpflichtet, dem Kind ab 30. Mai 2005 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich 105,40 EUR zu zahlen. Auf Grund dieses Exekutionstitels hatte der Minderjährige am 28. Dezember 2006 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG beantragt, die ihm das Erstgericht mit Beschluss vom 8. Jänner 2007 in Höhe von monatlich 105,40 EUR vom 1. Dezember 2006 bis 30. November 2009 gewäh... mehr lesen...
Begründung: Im anhängigen Scheidungsverfahren beantragte die Beklagte, dem Kläger zur Sicherung ihres Aufteilungsanspruchs bzw zur Sicherung ihres dringenden Wohnbedürfnisses an der ehelichen Wohnung mit einstweiliger Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO bzw § 382e EO aufzutragen, die diese Wohnung betreffenden Betriebskosten samt Kreditraten in angeführter Höhe jeweils am Monatsersten an die Wohnbaugenossenschaft und die Kreditraten in angeführter Höhe an die Kreditgeberin jewe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke (richtig) „PERSONAL SHOP" für die Klassen 35 (Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Versandwerbung) und 39 (Zustellung [Auslieferung] von Versandhandelsware). Bei der Anmeldung am 2. April 2002 nahm sie die Priorität ihrer entsprechenden österreichischen Marke vom 24. Oktober 2001 in Anspruch. Die Rechte zur Verwertung und Verwendung der Marke übertru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers 1. Mag. Peter B*****, und weiteren antragstellenden Parteien, wider die Antragsgegnerin E***** Hausverwaltungs GmbH, *****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in 1070 Wien, ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern schlossen am 30. 6. 2001 die Ehe. Seit die Mutter dem Vater über die Schwangerschaft Mitteilung machte, verschlechterte sich das Verhältnis der Eltern. Es kam bereits während der Schwangerschaft zu Meinungsverschiedenheiten. Der Vater wurde „teilweise" tätlich gegen die Mutter. Nach der Geburt half der Vater bei der Betreuung des Minderjährigen. Er wurde „teilweise" vom Vater gewickelt und gefüttert. Er besuchte die Krabbelstube und wurde vom Vater hingebracht... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekurses bildet die vom Erstgericht bis zur rechtskräftigen Erledigung des anhängigen Scheidungsverfahrens erlassene und vom Rekursgericht bestätigte einstweilige Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO (Regelungsverfügung durch Zuweisung der Ehewohnung an die Klägerin durch Auftrag an den Beklagten zum Verlassen der Wohnung; zur Zulässigkeit einer solchen Provisorialentscheidung bei Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens s Zechner, Einstwei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehren mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe. Mit Schriftsatz vom 26. 2. 2007 beantragte die klagende, widerbeklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit zwei näher bezeichneten Banken für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens sowie bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse unter... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des von der Klägerin gemäß § 1330 ABGB geltend gemachten Unterlassungsanspruchs die Behauptung verboten, selbst das angesehene Krankenhaus ***** vermiete an Gynäkologen Räume, wo solche Sachen gemacht werden, sofern darunter unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) im Rahmen der Fristenlösung zu verstehen sind. Es sprach aus, dass der Wert des Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte und erstgefährdende Partei (im Folgenden Erstbeklagter), ein Fußballverein, ist Mitglied der zweitbeklagten und zweitgefährdenden Partei (im Folgenden Zweitbeklagter), eines Landes-Fußballverbands, der wiederum Mitglied des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) ist. Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden Kläger) war auf Grund der Vereinbarung vom 27. 6. 2005 beim Erstbeklagten in der Saison 2005/2006 als Fußballer tätig, wobei ein „Minimal- und... mehr lesen...
Begründung: Der Gesellschaftsvertrag vom 28. 11. 1995, mit dem die F*****-GmbH & Co KG gegründet wurde, lautet auszugsweise: § 3 Gesellschafter, Einlagen, Kapital Paragraph 3, Gesellschafter, Einlagen, Kapital 1. Gesellschafter sind - als persönlich haftender Gesellschafter die „F*****-GmbH" (in der Folge: Komplementär), die Arbeitsgesellschafterin ist und eine Einlage von ATS 500.000,-- erbringt, und - als Kommanditist die A*****Planungsgesellschaft mbH & Co KG, Wien, m... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 1. 2002 geborene - seit 28. 1. 2004 bei Pflegeeltern untergebrachte - Melanie K***** ist die Tochter von Monika K***** und Rene T*****. Dieser wurde jedoch erst mit Beschluss des Bezirksgerichtes Purkersdorf vom 12. 1. 2006 (der laut Rechtskraftbestätigung vom 15. 2. 2006 bereits rechtskräftig ist) als ihr Vater festgestellt. Die zum Zeitpunkt der Geburt der Minderjährigen bestehende Ehe der Monika K***** und des Martin K***** wurde am 17. 12. 2003 zu 2 C 123/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vor dem Bezirksgericht Liesing wurde der Oppositionskläger (dort Beklagter und Widerkläger) mit einstweiliger Verfügung vom 13. November 2001, 5 C 174/00d-39, zur Zahlung eines einstweiligen Unterhalts vom monatlich 20.000 S (1.453,46 EUR) ab 8. Mai 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Scheidungsverfahrens verpflichtet, und zwar die bis zur Rechtskraft dieser einstweiligen Verfügung fälligen Beträge - abzüglich bereit... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war aufgrund von Vergleichen zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für minderjährige Tanja von EUR 484 und für minderjährige Nadja von EUR 556,67 verpflichtet. Am 26. 7. 2005 stellte er den Antrag aufgrund seiner prekären finanziellen Situation den Unterhalt ab 1. 6. 2005 je Kind auf EUR 93 herabzusetzen. Das Amt für Jugend und Familie sprach sich gegen diesen Antrag aus. Der Vater der Minderjährigen war vom 1. 9. 2004 bis 31. 5. 2005 als g... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist aufgrund der am 6. 4. 2003 erfolgten Einantwortung Eigentümerin der Liegenschaft „K*****gut" (nunmehr zugehörig zur EZ 90212 GB *****). Es handelt es sich um eine Nacherbschaft nach dem Großvater der Klägerin. Vorerbe war Josef H*****, der am 10. 3. 2002 verstorbene Vater der Klägerin. Die Klägerin hatte mit ihrem Vater am 2. 4. 1992 einen Pachtvertrag über das „K*****gut" abgeschlossen, wobei dieser Vertrag bis zum Eigentumsübergang an die Klägerin daue... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei, im Folgenden Kläger genannt, verpachtete am 5. 4. 1994 die Liegenschaft EZ 1234 Grundbuch ***** mit dem darauf befindlichen Gebäude K***** in ***** samt dem dort etablierten Diskothekenbereich im Erdgeschoss und der darüber liegenden Wohnung im ersten Stock an Eva B***** und Martin B*****. Das Bestandverhältnis begann am 1. 5. 1994 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Bestandvertrag verpflichteten sich die Pächter zur Leistung einer B... mehr lesen...