Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft in Wien-Meidling, auf der sich ein weitgehend bestandfreies Zinshaus befindet. Sie beabsichtigte deren Verkauf und erteilte einer Wiener Realkanzlei deshalb einen befristeten Alleinvermittlungsauftrag. Noch während dessen Laufzeit nahm der Mitarbeiter einer Gesellschaft für Immobilienvermittlung Kontakt mit der Klägerin auf. Er behauptete, "hervorragende Kontakte" mit russischen Investoren zu haben, und err... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist nach ihren Behauptungen die leibliche Tochter der am 19. 9. 2001 verstorbenen Brigitte M*****, welche kurz vor ihrem Tod, nämlich am 17. 9. 2001, ihren langjährigen Lebensgefährten, den Gegner der gefährdeten Partei geheiratet hat. Brigitte M***** war Eigentümerin des Hauses ***** in *****, in dem sie bis kurz vor ihrem Tod mit dem Antragsgegner in Lebensgemeinschaft lebte. Nach dem Tod der Brigitte M***** wohnen nunmehr die Antragstellerin und ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: klagende Partei) begehrte aufgrund einer Wechselbürgschaft den Zuspruch von 218.018,50 Euro sA und stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf die Behauptung, Wien sei nach der Wechselurkunde Zahlungsort der Wechselschuld. Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagter) habe einen Blankowechsel als Wechselbürge unterfertigt. Im Übrigen beantragte die klagende Partei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Nach der Überzeugung der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Parteien (im Folgenden kurz: Beklagte; die klagenden und gefährdeten Parteien sind ihre Söhne) laufe die Rechtsansicht des Rekursgerichts im Ergebnis darauf hinaus, dass "Schenkungsversprechen, die in Scheidungsvergleichen getroffen werden, ... keine Schenkungen seien". Die Beklagte verkennt damit, dass das im gerichtlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsrekurses ist nur die Frage der Anspruchsgefährdung nach § 381 Z 2 EO. Nach dieser Bestimmung kann zur Sicherung eines anderen Anspruchs als einer Geldforderung eine einstweilige Verfügung ua dann erlassen werden, wenn dies zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig erscheint. Bei Beurteilung der Anspruchsgefährdung kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (SZ 42/135; JBl 197... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei hat am 18. 10. 2000 mit der in Polen ansässigen Gegnerin einen Werklieferungsvertrag über die Fertigung, Lieferung und Montage von Stahlteilen für ein Bauprojekt in Kärnten abgeschlossen. Zur Sicherung des Entgelts (des Kaufpreises oder Werklohns) wurde eine Bankgarantie über DM 150.000,-- ausgestellt. Mit dem am 6. 2. 2001 beim Erstgericht eingelangten Sicherungsantrag beantragte die gefährdete Partei vor Einbringung einer Klage die Erlassung eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen den Streitteilen am 18. 6. 1982 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 12. 1. 1998 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Dieses Urteil wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 21. 10. 1998, 45 R 235/98m, bestätigt; eine hiegegen erhobene außerordentliche Revision des Beklagten wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 28. 1. 1999 zu 6 Ob 329/98w zurüc... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters Harald K***** sen. für seinen mj. Sohn, der sich in Pflege und Erziehung der Mutter befindet, war zuletzt mit Beschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 27. 1. 1999 - davon ausgehend, dass der Vater als Verkaufsberater durchschnittlich monatlich netto rund S 16.000,-- verdienen könnte - ab 1. 4. 1997 mit monatlich S 3.200,-- festgesetzt worden. Am 28. 2. 2001 wurde über das Vermögen des Vaters, der keine weiteren Unterhaltspflicht... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18AEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung eines einstweiligen Unterhalts nach § 382 Abs 1 Z 8 EO steht zumindest dann, wenn der Antragsteller bei neuerlicher Antragstellung mit neuen und für den nunmehr maßgebenden Zeitraum aktuellen Bescheinigungsmitteln, die im vorangehenden Verfahren noch gar nicht entstanden waren, eine maßgebende Änderung im Anspruchssachverhalt darzulegen vermag, e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. 7. 1981 geschlossene Ehe der Sreitteile wurde mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 28. 12. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Aus der Ehe stammen drei am 28. 2. 1982, am 7. 5. 1988 und am 10. 1. 1990 geborene Kinder. Mit einstweiliger Verfügung vom 7. 12. 1998 wurde der Beklagte aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgewiesen. Die Kinder verblieben bei der Klägerin. Der Beklagte wurde zu monatlichen Unter... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte den zwischen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin und dem Beklagten (ihrem geschäftsführenden Gesellschafter) geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung im Anwesen der Gemeinschuldnerin gegenüber deren Gläubigern für unwirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil es der einhelligen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefolgt sei und der vor... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18AEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung eines einstweiligen Unterhalts nach § 382 Abs 1 Z 8 EO steht zumindest dann, wenn der Antragsteller bei neuerlicher Antragstellung mit neuen und für den nunmehr maßgebenden Zeitraum aktuellen Bescheinigungsmitteln, die im vorangehenden Verfahren noch gar nicht entstanden waren, eine maßgebende Änderung im Anspruchssachverhalt darzulegen vermag, e... mehr lesen...
Begründung: Der inzwischen volljährige Dominik (geboren am 23. 5. 1983) und seine noch minderjährige Schwester Pia (geboren am 6. 4. 1984) enstammen der geschiedenen Ehe ihrer Eltern; das Mädchen lebt im Haushalt der Mutter, der auch die Obsorge zugesprochen ist. Am 3. 8. 2000 beantragte die Mutter (als gesetzliche Vertreterin auch ihres damals noch minderjährigen Sohnes) die Erhöhung der bis dahin mit S 3.700 je Kind festgesetzten Unterhaltsverpflichtung des Vaters um je S 1.000 a... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita III F
Rechtssatz: Im über Antrag des minderjährigen Kindes eingeleiteten außerstreitigen Unterhaltsfestsetzungsverfahren kann die Berechtigung des Kindes, für sich einstweiligen Unterhalt zu begehren (§ 382 Abs 1 Z 8 lit a EO), nicht fraglich sein. Entscheidungstexte 9 Ob 80/01g Entscheidungstext OGH 23.01.2002 9 Ob 80/01g ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der unterhaltsfordernden Kinder ist aufrecht; beide Kinder befinden sich beim Vater, von dem die Mutter - nicht nur vorübergehend - getrennt lebt. Am 11. 5. 2000 beantragten die damals noch minderjährigen Kinder, die Mutter ab 1. 6. 2000 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 6.000,- (Christina) bzw S 5.000,- (Johanna), sowie zur Leistung rückständigen Unterhalts von S 157.000,- bzw S 122.500,- zu verpflichten. Ferner beantragten sie den Zuspruch vo... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita III F
Rechtssatz: Im über Antrag des minderjährigen Kindes eingeleiteten außerstreitigen Unterhaltsfestsetzungsverfahren kann die Berechtigung des Kindes, für sich einstweiligen Unterhalt zu begehren (§ 382 Abs 1 Z 8 lit a EO), nicht fraglich sein. Entscheidungstexte 9 Ob 80/01g Entscheidungstext OGH 23.01.2002 9 Ob 80/01g ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den im selben Haushalt lebenden Streitteilen behängt ein Ehescheidungsverfahren. Die klagende Partei begehrt die Scheidung der am 21. 8. 1992 geschlossenen Ehe aus dem Alleinverschulden des beklagten Mannes, während dieser sich zwar dem Scheidungsbegehren unterwarf, jedoch auf Grund eines Mitschuldantrages den Ausspruch des überwiegenden Verschuldens der Klägerin an der Zerrüttung der Ehe begehrt. Gleichzeitig mit der am 11. 7. 2001 eingebrachten Klage stellte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (im Folgenden auch nur Frau) ist mit dem Antragsgegner (im Folgenden auch nur Mann) seit 1984 aufrecht verheiratet; sie haben gemeinsam zehn Kinder. Die Frau und die Kinder sind zur Befriedigung ihrer Wohnbedürfnisse auf die eheliche (Miet-)Wohnung angewiesen. Am 13. Mai 1999 verletzte der Mann die Frau bei folgendem Vorfall: Die Frau hatte Papiere des Mannes (in der Ehewohnung) auf den Boden geworfen, worauf dieser sie an den Oberarmen erfasste und... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita IIIDEO §382 Abs1 Z8 lita IIIH
Rechtssatz: Die Regelungsverfügung des einstweiligen Unterhalts ist nur für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch möglich, nicht aber für einen vertraglichen, außer dieser konkretisiert nur den gesetzlichen Anspruch. Entscheidungstexte 6 Ob 228/01z Entscheidungstext OGH 08.11.2001 6 Ob 228/01z ... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 5. 1917 geborene Kläger und die am 31. 3. 1957 geborene, aus Gmunden stammende Beklagte schlossen am 5. 5. 1984 vor dem Standesamt Gmunden die Ehe. Beide Parteien sind amerikanische Staatsbürger und lebten zuletzt in Texas. Nachdem sie sich entschieden hatten, nach Österreich zu übersiedeln, reiste die Beklagte 1998 mehrmals nach Gmunden, um dort eine Wohnung zu suchen. Hiefür erhielt sie vom Kläger einen Scheck über ca 1,000.000 S. Sie deponierte diese Sum... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita IIIDEO §382 Abs1 Z8 lita IIIH
Rechtssatz: Die Regelungsverfügung des einstweiligen Unterhalts ist nur für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch möglich, nicht aber für einen vertraglichen, außer dieser konkretisiert nur den gesetzlichen Anspruch. Entscheidungstexte 6 Ob 228/01z Entscheidungstext OGH 08.11.2001 6 Ob 228/01z ... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Kaufvereinbarung vom 1. 8. 2000, eines Kaufvertrags vom 6. 11. 2000 sowie weiterer hier nicht interessierender Urkunden begehrte der Antragsteller am 14. 2. 2001 beim Erst- als Grundbuchsgericht die Eintragung seines Eigentumsrechts an der Liegenschaft EZ ***** sowie die Löschung des unter C-LNR 2 angemerkten richterlichen Belastungs- und Veräußerungsverbots. Dieses Verbot war mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Feldkirch am 1. 12. 200... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund des Beschlusses vom 4. 12. 1998 verpflichtet, seinem am 25. Jänner 1983 geborenen Sohn ab dem 1. 2. 1998 einen Unterhalt von 3.600 S monatlich zu zahlen. Er zahlte jedoch nur 3.020 S monatlich. Daraufhin wurden dem Sohn mit Beschluss vom 20. 5. 1999 antragsgemäß Unterhaltsvorschüsse von 580 S monatlich für den Zeitraum vom 1. 4. 1999 bis zum 31. 1. 2002 gewährt. Mit Beschluss vom 20. 6. 2000 wurden diese Vorschüsse ab dem 1. 5. 2000 antragsgemäß... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehrten mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage bzw Widerklage die Scheidung ihrer Ehe jeweils aus dem Verschulden des anderen Teils. Beide stellten Sicherungsanträge, von denen hier nur zwei relevant sind. Das Verfahren zur Erledigung des nicht im Scheidungsverfahren gestellten und unten unter b) behandelten Sicherungsantrags des Mannes wurde gleichfalls mit den Scheidungsverfahren verbunden. In der Folge wird die kla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 15. 12. 1967 verheiratet. In den Jahren 1959/1960 erwarben die späteren Ehegatten die klagsgegenständliche Liegenschaft und errichteten in der Folge darauf ein Haus. Die Kosten für den Erwerb des Grundstückes und die Errichtung des Hauses trug jeder etwa zur Hälfte. Im Grundbuch wurde jedoch nur der Mann als Eigentümer einverleibt. Ab 1962 bewohnten sie dieses Haus gemeinsam. 1983 wollte sich der Ehemann, der eine außereheliche Beziehun... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 13. 10. 1999 aus gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden. Bis einschließlich Juli 1999 zahlte der Beklagte der Klägerin monatlich 6.000 S an Unterhalt und im August 1999 3.000 S; danach stellte er seine Zahlungen ein. Aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichts St. Pölten vom 16. 2. 2000, 10 R 41/00g-14, zahlte der Beklagte am 17. 3. 2000 16.750 S und in der Folge monatlich 2.500 S an Unterhalt. Am 27. 7. 2000 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 28. 4. 1995, hinsichtlich des Scheidungsausspruches rechtskräftig seit 20. 9. 1995, hinsichtlich des Verschuldensausspruches rechtskräftig seit 2. 9. 1996, geschieden. Dabei wurde ausgesprochen, dass das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den nunmehrigen Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei trifft. Dieser ist seit 4. 8. 1996 in zweiter Ehe verheiratet, aus dieser Ehe st... mehr lesen...
Begründung: Der bei einem Bestattungsunternehmen beschäftigte Vater erzielte im Jahre 2000 ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 23.024. Er ist nur für die Minderjährige, für die er zuletzt an Unterhalt monatlich S 2.600 zahlte, sorgepflichtig. Das durch einen besonderen Sachwalter vertretene Kind beantragte am 10. 10. 2000 die Erhöhung des vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalts auf S 3.800, weil dies seinen gestiegenen Bedürfnissen und dem Leistungsvermögen de... mehr lesen...
Begründung: Die Streitparteien (im folgenden auch kurz MM AG und W***** AG genannt) haben am 23. 12. 1996 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Darin wird die Absicht geäußert, insbesondere durch die Gründung einer Holding-Gesellschaft sowie die Errichtung und den Betrieb eines Produktionsstandortes in Polen im Wege einer Tochtergesellschaft eine Kooperation im Bereich Zigarettenverpackungen für ein "Territorium" einzugehen. Dieses "Territorium" ist mit allen Staaten der Welt, ... mehr lesen...
Begründung: Gleichzeitig mit ihrer Klage auf Ehescheidung beantragte die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) - soweit dies für das Revisionsrekursverfahren von Bedeutung ist - die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens, womit dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagten) es ab sofort verboten werde, die in seinem Eigentum stehenden, genau bezeichneten Lie... mehr lesen...