Norm
EO §379 ff DRechtssatz
Eine Gefährdung des Anspruches ist nicht anzunehmen, wenn der Lenker des ausländischen Kraftfahrzeugs, das den Schaden des Inländers verursacht hat, im Besitz einer "Internationalen Haftpflichtversicherungskarte für Kraftverkehr" (sogenannte "grüne Karte") ist. Das gleiche gilt, wenn das Kraftfahrzeug mit einem amtlichen deutschen Kennzeichen (DBR) ausgestattet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0005467Dokumentnummer
JJR_19600506_OGH0002_0020OB00176_6000000_001