Begründung: Mit Beschluss vom11. Jänner 2010 bewilligte das Erstgericht aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags zur Sicherung einer Kapitalforderung von 100.000 EUR sA die Exekution zur Sicherstellung unter anderem durch Zwangsverwaltung hinsichtlich zweier Liegenschaften des Verpflichteten (Punkte 4 und 5 des erstgerichtlichen Spruchs). Zur
Begründung: dieses Teils seiner Entscheidung führte das Erstgericht aus, die Zwangsverwaltung komme im Zuge der Sicherstellungsexekution nur in B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluss vom 21. August 2001 im führenden Akt AZ 6 E 77/01y die Fahrnisexekution sowie die Exekution durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zur Hereinbringung von 3 Mio. S (= 218.018,50 EUR) sA aufgrund eines rechtskräftigen Wechselzahlungsauftrags (WZA). Fahrnisexekution und Zwangsverwaltung werden nunmehr in getrennten Verfahren geführt Mit Beschluss vom 13. September 2001 bewilligte der... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei begehrte in einem Schriftsatz, der entsprechend dem Formblatt iSd Anlage C zur AFV formatiert wurde und in dem unter A angegeben war "Sonstige Exekution siehe Feldgruppe 06" und sodann im Punkt 06 "Forderungsexekution auf Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft m.b.H. ... durch Pfändung und Verkauf des der verpflichteten Partei gegen die [näher bezeichnete] GmbH zustehenden Geschäftsanteils". Weiter heißt es im Antrag: ... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz bewilligte als Titelgericht mit Beschluß vom 6.3.1998 im Verfahren 21 Cg 271/97p der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei die Exekution zur Sicherstellung einer Forderung von S 120.000,-- samt Anhang aufgrund des Wechselzahlungsauftrages dieses Gerichtes vom 6.11.1997 durch Pfändung und Verwahrung beweglicher Sachen und durch Pfändung der Gewerbeberechtigung sowie der zugrundeliegenden Konzession der verpfli... mehr lesen...
Norm: RPflG §17 Abs2 Z2EO §374
Rechtssatz: Es besteht Richterzuständigkeit für die Sicherungsexekution durch Zwangsverwaltung, auch soweit sie sich gegen gewerbliche Unternehmen richtet. Entscheidungstexte 4 R 585/98y Entscheidungstext LG ZRS GRAZ 21.12.1998 4 R 585/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LGZ0638:1... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei begehrte die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung und beantragte folgenden Beschluß: "Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes Krems an der Donau, GZ 6 Cg 11/97w-19, vom 16.04.1997, wird der ... betreibenden Partei ... wider die ... verpflichtete Partei ... zur Sicherung der Forderung von 6.000.000 S samt 7,25 % p.a. Zinsen seit 20.04.1996 sowie 150.262,40 S an Prozeßkosten und die Kosten dieses Antrages für die Zeit bis ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12.12.1995 wurde der betreibenden Partei aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergangenen rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Feldkirch vom 29.11.1995, 24 Vr 1074/94, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 2,813.100 gegen den Verpflichteten die Exekution durch Pfändung von Fahrnissen und Forderungen bewilligt. Mit Beschluß vom 12.12.1995 wurde der betreibenden Partei aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergan... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z2 IAEO §1 Z2 IIBEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IVCEO §371 Z2EO §374GBG §40GBG §41 litbGBG §46 Abs2Geo §144 Abs8
Rechtssatz: Eine Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt nur dann in Betracht, wenn nicht nur zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution, sondern auch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Einstellung die Exekution durch einen Titel nicht gedeckt ist. Wurde aufgrund eines erlassenen aber nicht wirksam zugeste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.3.1995 bewilligte das Landesgericht Wr.Neustadt als Titelgericht der Betreibenden aufgrund des nach der damaligen Aktenlage der Verpflichteten am 29.2.1995 durch Hinterlegung zugestellten Wechselzahlungsauftrages vom 6.2.1995, 23 Cg 35/95w, zur Sicherung einer Forderung von S 2,000.000,-- sA die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechtes zugunsten der Betreibenden auf der der Verpflichteten gehörenden Liegenschaft EZ 878 GB 72158 Reifn... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin brachte am 22.7.1996 den Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Zwangsverwaltung eines mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteils zur Hereinbringung der Unterhaltsforderung aufgrund der einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichtes Döbling vom 28.6.1990, 2 C 19/90m, von S 23.000 monatlich ab 1.7.1996 ein. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Exekution. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluß dahin ab, daß der Exek... mehr lesen...
Norm: EO §294 M4EO §374
Rechtssatz: Beantragt der betreibende Gläubiger die Pfändung einer Forderung ohne die entsprechenden Zahlungsverbote und Verfügungsverbote anzuführen, darf das Erstgericht den Antrag nicht abweisen, es hat vielmehr von Amts wegen das Zahlungsverbot, das Verfügungsverbot und die Mitteilung, daß der betreibende Gläubiger ein Pfandrecht an der Forderung erwarb, in den Bewilligungsbeschluß aufzunehmen. En... mehr lesen...
Norm: EO §374
Rechtssatz: Abstrakte Befürchtungen reichen zur Bewilligung der Überweisung zur Einziehung nicht aus. Entscheidungstexte 3 Ob 22/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 Ob 22/94 Veröff: EvBl 1994/120 S 592 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0015111 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 28.11.1988 wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, der betreibenden Partei 151.542,80 S und 122.172,40 S je sA zu bezahlen. Die verpflichtete Partei erhoben gegen dieses Urteil die Berufung. Die betreibende Partei beantragte in der Folge auf Grund dieses Urteiles zur Sicherung der darin zugesprochenen Beträge die Bewilligung der "Fahrnisexekution zur Sicherung gemäß § 371 a EO" durch "Pfändung, Verwahrung und Verkauf" beweglich... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund einer Arrestanordnung des Finanzamtes Traunstein zur Sicherung der Forderung von S 8,200.954,-- die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung eines Pfandrechtes auf zwei Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten zu bewilligen. Der Schriftsatz wurde als "Grundbuchseingabe" bezeichnet und es war ihm eine Ablichtung der angeführten Arrestordnung angeschlossen. Daraus ergibt sich, daß zur Sicherung der Ansprüche des Freis... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §374GBG §38 litcVertrag vom 4.10.1954, BGBl 1955/249, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen Art12
Rechtssatz: Auf Ansprüche fremder Staaten oder deren Länder kann § 38 lit c GBG nur angewendet werden, wenn sich die Möglichkeit hiefür aus einem zwischenstaatlichen Vertrag ergibt. Das ist beim Vertrag vom 4.10.1954, BGBl 1955/29, zwischen der Republ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gemäß § 371 Z 1 EO und § 374 Abs 1 EO zur Hereinbringung (?) einer Forderung von S 2,295.947,31 sA antragsgemäß die Zwangsverwaltung von den Verpflichteten je zur Hälfte gehörigen Liegenschaften bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens 15 Cg 5/84 des Kreisgerichtes Korneuburg. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag ab. Im Verfahren zur Hereinbringung einer Geldforderung könne der Gläubiger entscheiden, we... mehr lesen...
Am 13. 1. 1982 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 9. 12. 1981, 2 C 1130/81, die Fahrnisexekution. Am 26. 1. 1982 wurde die Pfändung durch Anmerkung auf dem vorhandenen Pfändungsprotokoll vorgenommen. Dabei wurde der Bewilligungsbeschluß der Verpflichteten zugestellt. Am 3. 3. 1982 brachte die Verpflichtete vor, daß ihr mit dem gleichzeitig vorgelegten (rechtskräftigen) Beschluß de... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVEEO §371EO §373EO §374
Rechtssatz: Wenn ein Exekutionstitel seine Eigung als Titel für eine Befriedigungsexekution verliert, jedoch seine Eignung als Grundlage einer Sicherungsexekution nach § 371 EO behält, dann kann die zunächst richtig als Exekution zur Befriedigung bewilligte Exekution in eine solche zur Sicherstellung umgewandelt und bei der Fahrnisexekution nach § 374 Abs 1 EO auf ... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §132EO §334 Abs2EO §374EO §402
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Zwangsverwaltung von Liegenschaften sind zufolge §§ 374, 402 und 334 Abs 2 EO auf die Verwaltung eines Nutzungsrechtes des Verpflichteten sinngemäß anzuwenden. Die weitere Anordnung, der Verpflichtete habe sich jeder Verfügung über die von der Verwaltung betroffenen Erträgnisse zu enthalten und dürfe sich an der Geschäftsführung des Verwalters gegen dessen Wille... mehr lesen...
Norm: EO §374GBG §95 Abs1
Rechtssatz: Die Bewilligung und der Vollzug der im § 374 EO bezeichneten bücherlichen Pfandrechtsvormerkungen richtet sich wie bei der Pfandrechtseinverleibung nach den Bestimmungen des GBG. Entscheidungstexte 3 Ob 19/79 Entscheidungstext OGH 21.03.1979 3 Ob 19/79 JBl 1980,44 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: EO §374
Rechtssatz: Die Verwahrung der Pfandgegenstände ist, obwohl sie im § 374 EO nicht ausdrücklich angeführt ist, als eine den Erfolg der Pfändung sichernde Maßregel zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 128/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 128/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0004889 ... mehr lesen...
Norm: EO §14EO §27EO §54 Abs1 Z3EO §374
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren zur Hereinbringung einer Geldforderung kann der Gläubiger nach Willkür entscheiden, ob er ein schärferes oder ein milderes Exekutionsmittel ergreift; die §§ 14 und 27 EO beschränkten nur die Anwendung mehrerer Exekutionsmittel und den Umfang der Vollstreckung. Dies gilt jedoch ungeachtet der Bestimmung des § 402 EO nicht für die Sicherungsexekution. E... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §78EO §374
Rechtssatz: Fehlendes Rechtsschutzinteresse des Verpflichteten, der gegen einen Überweisungsbeschluß Rekurs erhebt, falls die Forderung inzwischen vollstreckbar geworden wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 87/77 Entscheidungstext OGH 22.08.1977 3 Ob 87/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: EO §17EO §51EO §331 Abs2 AEO §341 AEO §374JN §44
Rechtssatz: 1.) Zur Entscheidung über einen im Sicherungsexekutionsverfahren gestellten Antrag auf Zwangsverwaltung eines gepfändeten Vermögensrechtes ist iVm § 51 EO nur das Exekutionsgericht (§§ 9 17 EO). 2.) Wird ein Antrag auf Bewilligung der Zwangsverwaltung zugleich mit dem Antrag auf Bewilligung der Pfändung eines Vermögensrechtes beim Titel- (als Bewilligungs-)Gericht gestellt, so... mehr lesen...
Im Lastenblatt der Liegenschaften EZ 185 und EZ 1925 je KG W ist auf den ehemals dem Moritz Sch., nunmehr aber der Beklagten gehörenden Hälfteanteilen auf Grund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes Mistelbach vom 20. März 1964, StNr. L 547/64 Wei. 204 in COZ 45 (EZ 185) bzw. COZ 33 (EZ 1925) das Pfandrecht zur Sicherstellung der Abgabenforderungen für die Jahre 1961 bis 1964 im voraussichtlichen Betrag von 110.912 S samt Kosten von 510 S für die Republik Österreich vorgemerkt ... mehr lesen...
Norm: EO §88EO §89EO §374ZPO §226 IV
Rechtssatz: Hat sich das zunächst nur vorgemerkte Pfandrecht in ein vollstreckbares Pfandrecht iS der §§ 89, 88 EO verwandelt, auf Grund dessen die betreibende Gläubigerin unmittelbar beim Exekutionsgericht die Bewilligung der Verwertung der Pfandsachen verlangen kann, fehlt einer trotzdem gegen den Erwerber der Pfandliegenschaften erhobenen Hypothekarklage das notwendige Rechtsschutzbedürfnis. ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IEO §3 IIIAEO §3 IVCEO §370 EEO §374EO §1 Z13 IILEO §88EO §89EO §4GBG §41 litb
Rechtssatz: a) Wurde die Anmerkung der Rechtfertigung der Vormerkung bewilligt und im Lastenblatt vollzogen, ist das bisher nur vorgemerkte, also bedingte Pfandrecht im Sinne des § 41 GBG zu einem unbedingten geworden und gleichzeitig die Exekution zur Sicherstellung nach Maßgabe des vollstreckbaren Rückstandsausweises von selbst in eine Befriedigungsexek... mehr lesen...