Mit Wechselzahlungsauftrag vom 22. August 1972 (ON I) trug das Erstgericht der Verpflichteten auf, der betreibenden Gläubigerin 269.097.33 DM samt Anhang binnen 3 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Die Verpflichtete erhob gegen den Wechselzahlungsauftrag rechtzeitig Einwendungen. Auf Grund dieses Titels bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin mit Beschluß vom 6. September 1972 (ON 3) zur Sicherung der vorgenannten Forderung samt Anhang unter anderem auch die Zw... mehr lesen...
Norm: EO §331 EEO §341 HEO §374
Rechtssatz: Die Sicherungsexekution durch Zwangsverwaltung ist nicht auf Liegenschaften beschränkt, sie kann sich auch gegen gewerbliche Unternehmungen richten, ist aber (vom Vollzugsgericht) nur dann zu bewilligen, wenn der betreibende Gläubiger behauptet und bescheinigt, dass durch die Pfändung allein der Sicherungszweck nicht erreicht wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht beantragte auf Grund des vorläufig vollstreckbaren Wechsel-Urteils des Landgerichtes Tübingen vom 4. November 1968, wider den Verpflichteten zur Sicherung der Wechselforderung der betreibenden Gläubigerin von 71.210.50 DM samt 6% Zinsen seit 31. Juli 1968, 89.10 DM Protestkosten und 237.36 DM Wechselprovision sowie der Kosten des Exekutionsantrages für die Zeit bis zum Eintritt der Rechtskraft dieses Wechselurteils die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandre... mehr lesen...
Norm: EO §285EO §286EO §374
Rechtssatz: Wird eine durch Pfändung im Wege einer Sicherstellungsexekution gesicherte Forderung, die vor der Meistbotsverteilungstagsatzung vollstreckbar geworden ist und für die keine Versteigerung bewilligt wurde, zur Verteilungstagsatzung nicht angemeldet, findet auf sie keine Zuweisung statt. Entscheidungstexte 3 Ob 402/60 Entscheidungstext OGH 09.11.... mehr lesen...
Norm: EO §374
Rechtssatz: Die Überleitung der Exekution zur Sicherstellung in eine solche zur Befriedigung bedarf keines besonderen richterlichen Ausspruches (GlUNF 2405, ZBl 1917/224). Entscheidungstexte 3 Ob 329/59 Entscheidungstext OGH 28.08.1959 3 Ob 329/59 EvBl 1960/28 S 49 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §374GBG §85 Abs3
Rechtssatz: Die Bewilligung einer Sicherungsexekution setzt einen ausdrücklichen Antrag, die Exekution zur Sicherstellung zu bewilligen, voraus. Ist aber ein Antrag gestellt, liegen die Voraussetzungen vor und hat sich der betreibende Gläubiger nur im zulässigen Exekutionsmittel vergriffen, so ist die Exekution zur Sicherstellung mit dem richtigen Exekutionsmittel (zB statt zwangsweiser Pfandrechtsbegründung d... mehr lesen...
Norm: EO §370 AEO §374GBG §85 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Befriedigungsexekution umfaßt nicht auch jenen auf Sicherungsexekution. Es kann daher nicht statt der beantragten Befriedigungsexekution eine Exekution zur Sicherstellung bewilligt werden, auch nicht im Wege der Vormerkung des Pfandrechtes (GlUnF 4397). Entscheidungstexte 3 Ob 120/58 Entscheidungstext OGH 24.03.1958 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §374GBG §35
Rechtssatz: Die bücherliche Vormerkung als Exekutionsmittel. Entscheidungstexte 7 Ob 473/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 7 Ob 473/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0004874 Dokumentnummer JJR_19551026_OGH0002_0070OB00473_5500000_001 mehr lesen...
Norm: EO §371aEO §374
Rechtssatz: § 371 a EO stellt es nicht in das Belieben des Gerichtes, die Exekution zur Sicherstellung zu bewilligen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat das Gericht den Antrag zu bewilligen. Exekution zur Sicherstellung durch Zweitverbot. Entscheidungstexte 1 Ob 594/54 Entscheidungstext OGH 21.07.1954 1 Ob 594/54 JBl 1954,595 ... mehr lesen...
Norm: EO §374EO §377 Abs2
Rechtssatz: Es bedarf keines gesonderten Antrages zur Umwandlung einer Sicherstellungsexekution in eine Befriedigungsexekution. Entscheidungstexte 2 Ob 889/52 Entscheidungstext OGH 03.12.1952 2 Ob 889/52 JBl 1953,424 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0004876 ... mehr lesen...
Norm: EO §374
Rechtssatz: § 374 EO schränkt die Zwangsverwaltung nicht auf Liegenschaften ein. Entscheidungstexte 1 Ob 245/28 Entscheidungstext OGH 06.03.1928 1 Ob 245/28 SZ 10/99 3 Ob 23/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 3 Ob 23/73 3 Ob 24/73 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §374
Rechtssatz: (Zur UrkundenhinterlegungsV 1916). Keine exekutive Vormerkung von dinglichen Rechten auf nicht verbücherten Liegenschaften durch Hinterlegung von Urkunden. Entscheidungstexte 6 Ob 47/24 Entscheidungstext OGH 30.12.1924 6 Ob 47/24 SZ 6/411 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0... mehr lesen...
Norm: EO §374
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Sicherungsexekution durch Vormerkung einer Kautionshypothek. Entscheidungstexte 2 Ob 817/23 Entscheidungstext OGH 04.12.1923 2 Ob 817/23 SZ 5/292 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0004888 Dokumentnummer JJR_19231204_OGH0002_0020OB008... mehr lesen...
Norm: EO §374
Rechtssatz: Exekution zur Sicherstellung durch Pfandrechtsvormerkung ist unzulässig, wenn auf derselben Liegenschaft zufolge früherer Bestellung für dieselbe Forderung bereits ein Pfandrecht einverleibt wurde; eine solche Pfandrechtsvormerkung ist weder in laufender Rangordnung noch im Range des bestehenden Pfandrechtes statthaft. Entscheidungstexte 2 R 237/20 Entscheidu... mehr lesen...