Begründung: Mit Beschluß vom 17. 7. 1996 wurde der Vater der minderjährigen Kinder Manuel, Manuela, Marion und Marlene zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je S 2.000 ab 1. 4. 1996 verpflichtet; dieser Unterhaltsfestsetzung lag eine Bemessungsgrundlage von S 23.393,43 im Monat zugrunde. Am 7. 1. 1997 stellte der Vater den Antrag, seine Unterhaltsverpflichtung ab 1. 1. 1997 auf S 500 pro Kind herabzusetzen, weil er schwer erkrankt sei und voraussichtlich nicht mehr arbeiten ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht verneinte Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz kann in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (SZ 59/104; EFSlg 55.098; u. v. a.). Der Oberste Gerichtshof hat bereits hinsichtlich des vor Einführung eines Bundespflegegelds gewährten Hilflosenzuschusses ausgesprochen, daß dieser bei der Unterhaltsbemessung keine Rolle spiele, weil er den an Wartung und Hilfe notwendigen Sonderbedarf... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte die Entbindung von ihrer Geldunterhaltspflicht von 1.500 S monatlich für ihren mj. ehelichen Sohn Rene ab Februar 1997. Sie brachte vor, in Lebensgemeinschaft zu leben. Dieser Lebensgemeinschaft seien zwei Kinder, der mj. Manuel, geboren am 13. Dezember 1994, und der mj. Marcell, geboren am 22. Februar 1997, entsprossen, die sich in ihrer Pflege und Erziehung befänden. Ihr Lebensgefährte verdiene etwa 25.000 S monatlich und habe an Kreditkosten ... mehr lesen...
Begründung: In einem mit dem Unterhaltssachwalter abgeschlossenen Vergleich vom 24.2.1997 verpflichtete sich der Vater zu einer Unterhaltsleistung von monatlich S 3.000, beginnend mit 1.3.1997. Am 15.5.1997 begehrte das Kind, vertreten durch den Unterhaltssachwalter die Gewährung monatlicher Unterhaltsvorschüsse in Höhe des verglichenen Betrages. Die zu 19 E 2264/97i des Bezirksgerichtes Favoriten geführte Exekution auf das Arbeitseinkommen des Vaters habe den Unterhalt für di... mehr lesen...
Begründung: Die unterhaltsberechtigten Kinder, die zur Zeit der Antragstellung 14 und 16 Jahre alt waren, gehen noch zur Schule und befinden sich im Haushalt ihrer Mutter. Diese betreibt eine Gastwirtschaft mit einer kleinen Landwirtschaft, deren Erträgnisse sehr gering sind. Laut Steuerbescheid betrug das Einkommen aus der Landwirtschaft S 5.000,-- und das aus der Gastwirtschaft S 21.000,--. Der Vater wurde zuletzt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 20.9.1994 zu einem monatli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß Art 1 des Übereinkommens vom 24.10.1956 BGBl 1961/293 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Haager Unterhaltsstatutübereinkommen) bestimmt das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes, ob, in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unterhaltsleistungen verlangen kann. Es ist somit im vorliegenden Fall österreichisches Recht anzuwenden. Das berufene Sachrecht beherrscht ... mehr lesen...
Norm: EO §292bUVG §3 Z2
Rechtssatz: Ein Exekutionsmisserfolg im Sinne des § 3 Z 2 UVG liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige alle zur Erreichung des Exekutionszieles notwendigen Aktivitäten entfaltet hat. Dazu gehört bei Erfolglosigkeit der Exekution infolge eines unter dem Existenzminimum liegenden Erwerbseinkommens ein entsprechender gesetzlich eingeräumter Antrag nach § 292 b EO auf Herabsetzung des unpfändbaren Betrages als eine der ges... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob infolge vorhandener, allerdings nicht aktenkundiger Beutreuungseinrichtungen für das am 2.6.1992 geborene im Haushalt der Mutter lebende Kleinkind eine Anspannung auf eine Ganztagesbeschäftigung möglich wäre, ist nicht entscheidend. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuß stützt sich darauf, daß eine Exekution auf das Arbeitseinkommen den laufenden Unterhalt für die letzten sechs Monate vor Antragstellung nicht gedeckt h... mehr lesen...
Norm: EO §290a Abs1 Z4EO §291aEO §292bEO §292kASVG §324 Abs3stmk SHG LGBl 1977/1 §13
Rechtssatz: Liegt der Rang der Pfändung einer Invaliditätspension nach dem Eintritt der Legalzession nach § 324 Abs 3 ASVG, ist für die Berechnung des Existenzminimums die gesamte Pension und nicht nur der dem Verpflichteten verbleibende zwanzigprozentige Anteil (plus Sonderzahlung) zugrundezulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Nach mehreren vergeblichen Anfragen teilte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit, daß der Verpflichtete von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Pension beziehe. Der Beschluß über die Pfändung und Überweisung des Pensionseinkommens wurde dem Drittschuldner am 11.7.1991 zugestellt. Der Verpflichtete befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits seit Mai 1991 auf Kosten des zuständigen Sozialhilfeträgers in einem Betreuungsheim. Der zuständige Soz... mehr lesen...
Norm: EO §291EO §292bABGB §140 Ba
Rechtssatz: Die Gerichte haben einen Ermessensspielraum bei der Festlegung des unpfändbaren Freibetrages. Der Gesetzgeber hat durch § 292b EO zum Ausdruck gebracht, daß Unterhaltsforderungen Priorität genießen. Entscheidungstexte 1 Ob 590/95 Entscheidungstext OGH 27.07.1995 1 Ob 590/95 1 Ob 115/98p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaEO §292b
Rechtssatz: Für die Belastbarkeitsgrenze des Unterhaltsschuldners ist der Freibetrag im Sinne des § 292 b EO maßgeblich. Entscheidungstexte 2 Ob 569/94 Entscheidungstext OGH 13.10.1994 2 Ob 569/94 2 Ob 576/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 2 Ob 576/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §292bEheG §66
Rechtssatz: Vertraglich geregelte gesetzliche Unterhaltsansprüche sind im Sinn des § 292 b EO nur dann gesetzliche Unterhaltsansprüche, soweit sie auch der Höhe nach mit dem aktuellen gesetzlichen Unterhaltsanspruch deckungsgleich sind. Entscheidungstexte 3 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 Ob 5/94 Veröff: SZ 67/47 ... mehr lesen...
Norm: EO §55 Abs2EO §292b
Rechtssatz: Besteht zwischen dem Pensionseinkommen des Verpflichteten und dem verglichenen Unterhaltsbetrag ein Mißverhältnis, hat die Betreibende zu behaupten und zu beweisen (weiteres Einkommen, erhebliches Vermögen), daß der von ihr betriebene Unterhalt der Höhe nach gesetzlicher ist. Entscheidungstexte 3 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 O... mehr lesen...
Norm: EO §291bEO §292bABGB §140 Ba
Rechtssatz: Die Bestimmungen der Exekutionsordnung können als Orientierungshilfe bei der Ermittlung der Belastungsgrenze im Rahmen der Unterhaltsbemessung dienen. Die Grenze des § 291b EO kann jedoch in Hinblick auf § 292b EO nicht als Untergrenze der Belastung des Unterhaltsschuldners bei der Unterhaltsbemessung herangezogen werden. Die Unterhaltsbemessung kann vielmehr darüber hinausgehen, doch ist zu berück... mehr lesen...
Norm: EO §292b Z1
Rechtssatz: Dem Verpflichteten hat ein Betrag zu verbleiben, der zur Erhaltung seiner Körperkräfte und seiner geistigen Persönlichkeit notwendig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 46/93 Entscheidungstext OGH 12.05.1993 3 Ob 46/93 Veröff: ÖA 1994,29 = RZ 1994/57 S 170 3 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 Ob 5/9... mehr lesen...