Begründung: Der Kindesvater war aufgrund des Scheidungsvergleichs vom 21. 12. 2006 zu einer Unterhaltsleistung für die mj J***** und A***** von je 170 EUR und für die mj B***** und J***** von je 150 EUR verpflichtet. Am 27. 1. 2009 beantragte der Kindesvater, die Unterhaltsbeträge für alle Kinder auf je 82 EUR monatlich herabzusetzen. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung für die mj J***** und A***** auf je 120 EUR und für die mj B***** und J***** auf je 130 EUR ab 1. 2... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist außer für den mj P***** noch für zwei weitere Kinder sorgepflichtig, die am 21. 11. 2004 bzw 13. 7. 2000 geboren sind. Der Jugendwohlfahrtsträger begehrte zuletzt (ON U35) als Vertreter des mj P***** die Erhöhung der monatlich vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeiträge auf 450 EUR ab 1. 1. 2008. Der Jugendwohlfahrtsträger brachte dazu vor, dass der Vater einschließlich Sonderzahlungen monatlich netto 2.334,58 EUR verdiene, in diesem Betrag seien Diäten und ... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. 10. 1995 geborene Lavinia Cecile R***** ist die Tochter von Daniel R***** und DI Valentina S*****. Sowohl die Eltern als auch das Kind sind deutsche Staatsbürger. Der Vater ist Rechtsanwalt und lebt nach der Aktenlage in H*****. Die Mutter und die Tochter haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in W*****. Im Annexverfahren zur Scheidung der Eltern wurde der Vater mit Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 8. 8. 2002 dazu verurteilt, „ab dem 01. 10. 2001 einen ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zu 1.: Entscheidende Bedeutung kommt in diesem - nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu G 9/09 wieder aufzunehmenden - Verfahren der Beantwortung der Frage zu, welchen Einfluss es auf die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen - und damit auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage - hat, dass dieser über sein Einkommen aufgrund eines Abschöpfungsverfahrens nur eingeschränkt verfügen kann. Da die höchstgerichtliche Judikatur dazu unein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin C***** E*****, geboren am 31. Juli 1990, *****, vertreten durch Dr. Katja Matt, Rechtsanwältin in Bregenz, gegen den Antragsgegner Mag. K***** S*****, vertreten durch Dr. Michael Augustin und andere Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Merlin, geboren im Frühjahr 2000, befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die im Sprengel des Erstgerichts wohnt. Er ist einkommens- und vermögenslos. Der in den Niederlanden wohnende Vater, den keine weiteren Sorgepflichten treffen, erzielt als Selbständiger in der EDV-Branche ein in der Tagsatzung vom 10. Juni 2008 außer Streit gestelltes durchschnittliches Nettoeinkommen von monatlich 1.750 EUR. Er verpflichtete sich zur Zahlung eines vorläufige... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 71 Abs 3 AußStrG). Der Minderjährige wird seit September 2007 von seiner Mutter betreut. Sein Vater bezieht für ihn seit 16. 12. 2006 Kinderbetreuungsgeld von monatlich 435,90 EUR, seit 28. 9. 2007 abwechselnd Notstandshilfe und Krankengeld sowie seit 1. 4. 2008 Pensionsvorschuss in Höhe von monatlich jewe... mehr lesen...
Begründung: Die Kinder leben beim Vater. Die Mutter bezieht monatlich EUR 431 Notstandshilfe. Sie ist noch für zwei weitere Kinder sorgepflichtig. Das Erstgericht verpflichtete die Mutter ab 1. 1. 2005 zur Leistung von monatlichen Unterhaltsbeträgen von EUR 65 für Daniel und von je EUR 52 für Michele und Natalie. Das Rekursgericht wies das Unterhaltsfestsetzungsbegehren für die Zeit vom 1. 1. 2005 bis 30. 6. 2005 zur Gänze ab und verpflichtete die Mutter ab 1. 7. 2005 zu Unterhaltsz... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den für die Ermittlung der Leistungsgrenze des Unterhaltsschuldners zu beachtenden Kriterien abgewichen ist; der Revisionsrekurs ist auch berechtigt. Die Revisionsrekurswerberin führt aus, dass die Gerichte derzeit davon ausgingen, dass dem Verpflichteten EUR 600,- zur Abdeckung der eigenen Bedürfnisse zu... mehr lesen...
Begründung: Die alleinige Obsorge für die Minderjährige steht deren Vater zu, in dessen Haushalt sie auch lebt. Die Mutter hat ein monatliches Einkommen von 678,54 EUR, das sich zusammensetzt aus einer Berufsunfähigkeitspension von 410,18 EUR netto monatlich zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen und Unterhaltszahlungen des Vaters der Minderjährigen von 200 EUR monatlich. Es trifft sie - abgesehen von der Minderjährigen - keine weitere Sorgepflicht. Die Minderjährige begehrt von der M... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Rekursgericht den Unterhalt für die drei Kinder ab November 2001 fest. Dabei stützte es sich - außer bei der hier strittigen Anrechnung von Eigeneinkommen des älteren Sohnes - auf die nach der Prozentsatzmethode ermittelte Leistungsfähigkeit des Vaters. Als Bemessungsgrundlage zog es ein erzielbares Einkommen von monatlich 1.220 EUR bis Ende 2003 und von 1.250 EUR ab Anfang 2004 heran. Das entsprach im Wesentlichen den tatsäch... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbEO §291bEO §292b
Rechtssatz: Im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob der Verpflichtete allein lebt oder nicht, mindert doch, wenn sein Ehepartner oder Lebensgefährte sich an den regelmäßigen Fixkosten beteiligt, dies die eigene finanzielle Belastung des Unterhaltspflichtigen doch deutlich. Die Differenzierung zwischen allein und im gemeinsamen Haushalt mit einem Ehepartner ... mehr lesen...
Begründung: Der Kindesvater ist aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 9. 12. 2002 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von EUR 293 für seine Tochter Nina verpflichtet. Diese Entscheidung beruhte auf dem Einverständnis der Parteien. Über Antrag des Vaters setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung beginnend mit 1. 7. 2005 auf monatlich EUR 50 herab und wies das Mehrbegehren, die Unterhaltsverpflichtung bereits ab 1. 1. 2005 auf monatlich EUR 50 herabzusetz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch den rechtskräftigen Freispruch des mitangeklagten Jürgen Z***** und einen ebenso unangefochtenen Teilfreispruch des Thomas E***** enthält, wurde der Zweitgenannte des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB (I), des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach §§ 159 Abs 1, Abs 5 Z 3 , Z 4, 161 Abs 1 StGB (II) und des Vergehens (richtig: der Vergehen - Markel in WK² ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen entstammen der im Jänner 2003 geschiedenen Ehe des Christian Karl V***** und der Nora V*****. Die Obsorge steht der Mutter zu, bei der sie sich auch hauptsächlich aufhalten. Seit 1. 10. 2003 ist der Vater zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 200 EUR für Valerie und von 160 EUR für Simon verpflichtet; sie werden gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG bevorschusst. Die Minderjährigen entstammen der im Jänner 2003 geschiedenen Ehe des Christian Karl V***** und der Nor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die den Kindern gewährten Unterhaltsvorschüsse für den Zeitraum vom 1. April 2005 bis 31. Dezember 2005 auf monatlich 65 EUR je Kind herab, weil der Vater, den keine weiteren Sorgepflichten treffen, Krankengeld von monatlich rund 731,70 EUR beziehe und daher nur in der Lage sei, Unterhalt in der Höhe zwischen dem absoluten Existenzminimum von rund 600 EUR und dem tatsächlichen Einkommen zu bezahlen. Das Rekursgericht bestätigte infolge Rekurses d... mehr lesen...
Begründung: Gustav E*****, war zuletzt verpflichtet, für seinen Sohn Benjamin E*****, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 105,38 Euro zu zahlen. Seit 1. 10. 2004 ist der Vater nur mehr für diesen Sohn unterhaltspflichtig. Der Vater bezieht im monatlichen Durchschnitt einschließlich Sonderzahlungen eine Nettopension von 992,09 Euro. Das Kind begehrte die Erhöhung der vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhaltsbeiträge ab 1. 10. 2004 von 105,38 Euro auf 290 Euro. Das Erstge... mehr lesen...
Norm: §434 ZPO, §520 ZPO, §292b EO
Rechtssatz: 1. Im Hinblick auf den offenen Wortlaut des § 520 Abs. 1 ZPO kann ein Rekurs auch beim Wohnsitzgericht wirksam zu Protokoll erklärt werden, gleichgültig, ob die rekurswerbende Partei Verfahrenshilfe genießt oder nicht. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der schriftlich und ohne Anwaltsunterfertigung eingebrachte Rekurs zur Verbesserung zurückgestellt wurde. 2. Ob ein Unterhaltsschuldner nach seiner ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Pflegebefohlenen, Thomas B*****, wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 29. 11. 2001 (ON 31) zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von ATS 2.900,-- (EUR 210,75) an den Mj. Manuel verpflichtet. Dem lag ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von ATS 20.540,-- (EUR 1.492,70) zugrunde, aus dem noch Sorgepflichten für vier weitere Kinder zu bestreiten waren. Am 25. 3. 2003 beantragte der Vater die rückwirkende Hera... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Kinder Manuela und Andreas verblieben nach der Scheidung der Ehe ihrer Eltern im Jahr 1988 in Obsorge der Mutter. Ihr Vater war zu Unterhaltsleistungen von monatlich 1.500 S für Andreas auf Grund des Scheidungsvergleiches und von monatlich 2.250 S für Manuela auf Grund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 20. 9. 1990 verpflichtet. Infolge einer mit der Mutter getroffenen Vereinbarung zahlte er jedoch zuletzt 4.500 S monatlich für Manuela und 4.000 S für An... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 4. 1999 geborene Julia ist die uneheliche Tochter einer österreichischen Mutter, der auch die Obsorge zukommt, sowie eines in Slowenien wohnhaften und beschäftigten Vaters, der seine Vaterschaft bereits am 12. 5. 1999 anerkannt hat. Das Kind lebt bei seiner Mutter in Salzburg und wird im Unterhaltsverfahren vom zuständigen Jugendwohlfahrtsträger vertreten. Der Vater verpflichtete sich am 21. 2. 2000 vor dem Jugendwohlfahrtsträger laut - später auch pflegscha... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. Mai 1991 und am 24. Februar 1993 geborenen Kinder werden von der Mutter in deren Haushalt betreut. Der uneheliche Vater ist als Tankwart beschäftigt und bezieht ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (inklusive anteiligen Sonderzahlungen) von 923,77 EUR. Er ist für zwei weitere, am 14. August 1986 und am 26. Dezember 1984 geborene Kinder mit einem monatlichen Betrag von je 145,35 EUR unterhaltspflichtig. Er bewohnt eine Mietwohnung. Für den Ankauf... mehr lesen...
Norm: EO §292bStGB §198 Abs1
Rechtssatz: Mehrere Unterhaltsansprüche sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen anteilsmäßig zu befriedigen. Nach Lage der Umstände kann der Unterhaltspflichtige infolge der Gleichrangigkeit aller Unterhaltsverpflichtungen gehalten sein, weitere Sorgepflichten dem Exekutionsgericht zur Bestimmung der Freibeträge unter Berücksichtigung solcher für Kinder, hinsichtlich derer noch keine Exekutio... mehr lesen...
Gründe: Johann H***** wurde des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Innsbruck seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gegenüber der am 4. August 1981 geborenen Anna H***** gröblich verletzt hat, indem er von August 1996 bis 4. August 2000 mit Ausnahme minimaler Teilzahlungen in den Jahren 1996 und 1998 nur unzureichende oder keine Unterhaltszahlungen leistete, und dadurch bewirkte, dass der Unterhalt oder die... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist auf Grund einer Vereinbarung vom 19. 10. 1993 verpflichtet, für den Unterhalt seines Sohnes Daniel monatlich S 3.500 zu bezahlen. Er ist nur für dieses Kind sorgepflichtig. Am 23. 8. 2000 beantragte der Sachwalter die Erhöhung dieses Unterhaltsbeitrags ab 1. 1. 2000 auf S 3.700. Begründet wurde dieser Antrag unter anderem damit, dass sich die Bedürfnisse des Kindes erhöht hätten und der Vater ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 20.331 bezieh... mehr lesen...
Begründung: Der am 11. 2. 1994 in Wien geborene Kläger wächst bei seiner Mutter in Österreich auf. Er hatte zunächst die österreichische Staatsbürgerschaft. Nach erfolgreicher Bestreitung der ehelichen Geburt ist er Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien. Der Beklagte wohnt und arbeitet in der Schweiz. Er ist ebenfalls Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien. Mit am 27. 1. 1998 eingebrachter Klage begehrte der minderjährige Kläger die Feststellung der Vaterschaft des ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde 1991 geschieden. Der Mann verpflichtete sich, der Frau einen Unterhalt von 7.300 S monatlich zu zahlen. Das gemeinsame Kind ist in Obsorge des Vaters. Der Minderjährige beantragt, die Mutter zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3.700 S ab 1. 1. 1997 zu verpflichten. Die Mutter gehe einer Beschäftigung nach und verfüge über ein regelmäßiges Einkommen. Sie erhalte auch regelmäßig Unterhaltszahlungen von ihrem geschiedenen Mann. Die Mu... mehr lesen...
Begründung: Der Vater wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 18. 12. 1997 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 2.100,-- für den am 26. 2. 1986 geborenen Rene, S 1.900,-- für die am 3. 3. 1987 geborene Silke, S 1.600,-- für die am 17. 3. 1988 geborene Eva und von S 1.400,-- für den am 26. 9. 1989 geborenen Ralf verpflichtet. Dieser Unterhaltsfestsetzung lag ein monatliches Durchschnittseinkommen des Vaters von S 13.500,-- netto zugrunde. Der Vater, den außer den... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des durch die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, Außenstelle Ferlach, Referat für Jugend und Familie als Unterhaltssachwalter vertretenen Kindes, die Mutter für den Zeitraum vom 25. April 1996 bis einschließlich 31. März 1998 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 1.500,-- zu verpflichten ab. Es ging von nachstehenden wesentlichen Feststellungen aus: Die mj. Jasmin ist das eheliche Kind der Gerhild P*****, geschiedene R***** u... mehr lesen...