RS OGH 1994/3/23 3Ob5/94

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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Norm

EO §55 Abs2
EO §292b

Rechtssatz

Besteht zwischen dem Pensionseinkommen des Verpflichteten und dem verglichenen Unterhaltsbetrag ein Mißverhältnis, hat die Betreibende zu behaupten und zu beweisen (weiteres Einkommen, erhebliches Vermögen), daß der von ihr betriebene Unterhalt der Höhe nach gesetzlicher ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016498

Dokumentnummer

JJR_19940323_OGH0002_0030OB00005_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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