RS OGH 1999/11/11 6Ob169/99t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1999
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Norm

EO §224
AnfO §8
AnfO §11

Rechtssatz

1. In die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Exekutionsführung auf eine Liegenschaft nach § 8 AnfO ist nicht nur die Einbringlichkeit der vollstreckbaren Forderung sondern auch die Einbringlichkeit noch nicht titulierter Forderungen einzubeziehen, die auf der Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt sind. 2. Ein Geschenkgeber, der sich im Schenkungsvertrag ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot auf der verschenkten Liegenschaft einräumen ließ, ist im Anfechtungsprozeß als Rechtsnehmer des Anfechtungsgegners passiv klagslegitimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112663

Dokumentnummer

JJR_19991111_OGH0002_0060OB00169_99T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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