Norm
EO §224Rechtssatz
1. In die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Exekutionsführung auf eine Liegenschaft nach § 8 AnfO ist nicht nur die Einbringlichkeit der vollstreckbaren Forderung sondern auch die Einbringlichkeit noch nicht titulierter Forderungen einzubeziehen, die auf der Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt sind. 2. Ein Geschenkgeber, der sich im Schenkungsvertrag ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot auf der verschenkten Liegenschaft einräumen ließ, ist im Anfechtungsprozeß als Rechtsnehmer des Anfechtungsgegners passiv klagslegitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112663Dokumentnummer
JJR_19991111_OGH0002_0060OB00169_99T0000_001