Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Findet entgültig keine Zuweisung an den Gläubiger zu dessen Gunsten simultan auf mehreren Liegenschaften ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt ist und der sich unverhältnismäßig aus dem Erlös für die Liegenschaft, deren Zwangsversteigerung erfolgte, Deckung verschafft wobei seine Forderungen aber noch gar nicht durch Barzahlung (§ 222 Abs 1 EO) berichtigt werden, statt und gelangt der zinstragend angelegte Betrag z... mehr lesen...
Norm: EO §222 a
Rechtssatz: Während für die verhältnismäßige Befriedigung kein Antrag des Gläubigers notwendig ist, setzt die unverhältnismäßige Befriedigung einen solchen voraus. Entscheidungstexte 3 Ob 40/84 Entscheidungstext OGH 13.06.1984 3 Ob 40/84 3 Ob 71/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 71/88 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 a
Rechtssatz: Ob der Simultanpfandgläubiger verhältnismäßige Aufteilung seiner Forderung oder volle Befriedigung aus einer oder aus einzelnen von mehreren Verteilungsmassen verlangt, muß aus seiner Anmeldung entnommen werden. Bestehen Zweifel, so ist der Simultanpfandgläubiger, falls er bei der Verteilungstagsatzung anwesend ist, zur genauen Äußerung aufzufordern. Sind alle Liegenschaften versteigert und meldet er seine ganze Ford... mehr lesen...
Norm: EO §212EO §216 IIEO §222 A
Rechtssatz: Es besteht kein Anlaß zur Überprüfung der vom Sachverständigen vorgenommenen Berechnungen, wenn der Verpflichtete außerstande ist, auf Fehler der vorgenommenen Berechnung hinzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 101/83 Entscheidungstext OGH 10.08.1983 3 Ob 101/83 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: EO §209 Abs2 und 3EO §213 VEO §222EO §229 Abs3EO §234 Abs1
Rechtssatz: Sowohl der Eigentümer als auch der Nachpfandgläubiger einer mithaftenden, aber nicht mitversteigerten Liegenschaft haben kein Rekursrecht gegen den - gemäß § 229 Abs 2 EO in den Verteilungsbeschluß aufzunehmenden - Beschluß zu, womit ein Ersatzanspruch nach § 222 EO festgestellt wurde. Gegen den Beschluß auf Bewilligung der Einverleibung des Ersatzanspruches, der erst ... mehr lesen...
Im Zwangsversteigerungsverfahren der der Verpflichteten gehörigen Liegenschaften EZ 15 KG M und EZ 180 KG P wurde bei der Versteigerungstagsatzung am 3. April 1978 für die letztere Liegenschaft ein Meistbot von 2 300 000 S erzielt, die zur EZ 15 KG M gehörigen Grundstücke wurden parzellenweise versteigert. Dabei erbrachte das Grundstück Nr. 720/2 Wald ein Meistbot von 19 000 S, das Grundstück Nr. 468 Acker ein solches von 805 000 S. In Ansehung des Grundstückes Nr. 166 Wald wurde das ... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 3551 KG St. stand zu einem Hälfteanteil im Eigentum des Beklagten und des H L. Auf der Gesamtliegenschaft war die Forderung einer Sparkasse pfandrechtlich sichergestellt. Die Klägerin betrieb zur Hereinbringung einer Kapitalforderung von 67 030 S samt Nebengebühren die Zwangsversteigerung der Liegenschaftshälfte des H L. Diese Liegenschaftshälfte wurde dem Beklagten um das Meistbot von 262 000 S zugeschlagen. Die der Klägerin im bücherlichen Rang vorangehende Spark... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Ersatzansprüche gem § 222 Abs 3 und 4 EO müssen spätestens in der Verteilungstagsatzung erhoben werden (Heller-Berger-Stix S 1521, 1524). Entscheidungstexte 3 Ob 217/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 217/73 3 Ob 523/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 3 Ob 523/76 SZ 49/32 = EvBl 1976/2... mehr lesen...
Miteigentümer der Liegenschaft EZ. 151 GK. N. sind je zur Hälfte Christian Sch. und Sigrid Sch. Miteigentümer der Liegenschaften EZ. 52, 53 und 73 je KG. N. und der Liegenschaften EZ. 81 und 88 je KG. F. sowie eines Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ. 69 KG. F. sind Rupert Sch. und Maria Sch. Für eine Kreditforderung des Raiffeisenverbandes S. bis zum Höchstbetrag von 1.250.000 S ist ob der Liegenschaft EZ. 151 KG. N. als Haupteinlage sowie ob den Liegenschaften EZ. 52, 53, 73 je ... mehr lesen...
Norm: ABGB §469EO §222 aGBG §15 Abs2
Rechtssatz: Es ist ein Recht des Gläubigers, auf das für seine Forderung bestellte Pfandrecht zu verzichten. Wenn es sich um einen Simultanpfandgläubiger handelt, ist dieser befugt, jedes beliebige Pfandrecht aus der Haftung für seine Forderung zu entlassen, und zwar auch dann, wenn der Simultanhypothek in der Haupteinlage andere Pfandrechte nachfolgen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Theresia Sch. war grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 1351 KG. H. Auf dieser Liegenschaft ist auf Grund des Leibrentenvertrages vom 18. November 1954 und eines Nachtrages hiezu vom 29. Dezember 1954 das Pfandrecht für die lebenslängliche Leibrentenforderung der Beklagten von monatlich 900 S einverleibt. Mit Kaufvertrag vom 14. Juli 1961 haben die klagenden Parteien von Theresia Sch. die ursprünglich zum Gutsbestande der EZ. 1351 KG. H. gehörige Parzelle 515 erworben. Mi... mehr lesen...
Norm: EO §222 aEO §222 Abs3 bEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Da eine Berechnung der Ersatzbeträge nach den Steuerschätzwerten im Sinne der JMV v 10.7.1897, RGBl Nr 174, praktisch nicht mehr möglich ist, werden zweckmässigerweise die Einheitswerte aller in Betracht kommenden Liegenschaften der Berechnung zugrunde zu legen sein. Entscheidungstexte 3 Ob 269/61 Entscheidungstext OGH 08.11.196... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9EO §96EO §222GBG §15GBG §122
Rechtssatz: Rekursrecht des Eigentümers einer für die vollstreckbare Forderung als Nebeneinlage simultan haftenden Liegenschaft gegen Beschluß auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung. Entscheidungstexte 3 Ob 504/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 3 Ob 504/56 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §469ABGB §833EO §222 aGBG §80
Rechtssatz: Wenn einer der beiden Miteigentümer die auf der ganzen Liegenschaft aushaftende Hypothekarschuld zur Gänze bezahlt hat, kann er die Löschung dieser Hypothek bezüglich seines Liegenschaftsanteiles begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 110/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 1 Ob 110/56 EvBl 1956/308 S 541 = JBl 1956,500 (mit zu... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 222 EO bezweckt, daß sämtliche auf den gleichen Liegenschaften simultan haftende Forderungen nach dem Verhältnisse der Meistbote oder Schätzwerte dieser Liegenschaften gleichmässig befriedigt werden. Ein nachstehender Simultanpfandgläubiger, der dadurch zu Verlust gekommen ist, daß ein vorausgehender Simultanpfandgläubiger mehr als den verhältnismässigen Anteil am Meistbot der versteigerten Liege... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIIbEO §222
Rechtssatz: Werden nicht alle zu einem landwirtschaftlichen Betriebe gehörigen Liegenschaften, sondern nur einige davon versteigert, so kann aus dem Meistbote nicht die volle Befriedigung der gesamten rückständigen Sozialversicherungsbeiträge begehrt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 991/35 Entscheidungstext OGH 19.02.1936 3 Ob 991/35 SZ 18/63 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §222
Rechtssatz: Dem Eigentümer der mithaftenden, aber nicht mitversteigerten Liegenschaftshälfte steht kein Rekursrecht gegen den Beschluß zu, womit ein Ersatzanspruch nach § 222 EO festgestellt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 622/35 Entscheidungstext OGH 08.10.1935 3 Ob 622/35 SZ 17/136 3 Ob 521/81 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Der Berechtigte kann Ersatz für den Ausfall nur bei jenen Liegenschaften fordern, die infolge der unverhältnismäßigen Befriedigung des Simultangläubigers aus einer anderen Liegenschaft entlastet wurden. Entscheidungstexte 4 Ob 238/35 Entscheidungstext OGH 24.09.1935 4 Ob 238/35 SZ 17/128 European Case La... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Die Einverleibung einer Ersatzhypothek auf der Liegenschaft eines Dritten, der für die Schuld des Eigentümers der versteigerten Liegenschaft zwar formell als Mitschuldner, im Innenverhältnis jedoch nur als Interzedent haftet, kann vom Dritten im Rechtswege bestritten werden, wenn es sich bei diesem nur um eine formell eigene, materiell fremde Schuld handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §222 b
Rechtssatz: Nur bei unverhältnismäßiger Inanspruchnahme des für einen Liegenschaftsanteil erzielten Meistbotes für eine auf der ganzen Liegenschaft einverleibte Forderung ist § 222 EO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 606/32 Entscheidungstext OGH 05.06.1932 1 Ob 606/32 SZ 14/175 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ABGB §469EO §222 d
Rechtssatz: 1) Nach Tilgung einer durch Simultanpfandrecht sichergestellten Schuld kann der Eigentümer der verpfändeten Liegenschaften das ihm nach § 469 ABGB zustehende Verfügungsrecht hinsichtlich der einzelnen Liegenschaften nur in der Art ausüben, daß diese Liegenschaften mit Singularhypotheken besetzt werden, deren Betrag dem im § 222 EO festgesetzen Verhältnisse entspricht. 2) Der durch eine übermäßige Ausnützun... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Die Einräumung des Ersatzanspruches nach § 222 EO auf eine dem Antragsteller gehörige Liegenschaft ist unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 255/31 Entscheidungstext OGH 29.05.1931 4 Ob 255/31 SZ 13/205 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003637 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B3EO §222 c
Rechtssatz: Der Nachhypothekar, der den Ersatzanspruch nach § 222 Abs 4 EO nicht geltend gemacht hat, kann gegen den Eigentümer der nicht versteigerten Liegenschaft keinen Bereicherungsanspruch erheben. Entscheidungstexte 1 Ob 339/30 Entscheidungstext OGH 23.04.1930 1 Ob 339/30 SZ 12/87 6 Ob 620/79 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 b
Rechtssatz: Ersatzanspruch nach § 222 Abs 3 und 4 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 709/29 Entscheidungstext OGH 20.08.1929 3 Ob 709/29 SZ 11/163 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0003500 Dokumentnummer JJR_19290820_OGH0002_0030OB00709_2900000_001 mehr lesen...
Norm: EO §222 eEO §239 Abs1GBG §126
Rechtssatz: Der Beschluß, womit die Ersatzhypothek gemäß § 222 Abs 3 und 4 EO grundbücherlich durchgeführt wird, ist ein Grundbuchsbeschluß. Entscheidungstexte 2 Ob 372/29 Entscheidungstext OGH 23.04.1929 2 Ob 372/29 SZ 11/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS000366... mehr lesen...
Norm: EO §222 a
Rechtssatz: Wenn die Versteigerungsbedingungen die Übernahme einer Simultanhypothek durch den Ersteher vorschreiben, ist im Meistbotsverteilungbeschlusse trotz Erlages des Meistbotes die Übernahme der Simultanhypothek zu verfügen. Entscheidungstexte 3 Ob 170/28 Entscheidungstext OGH 13.03.1928 3 Ob 170/28 Veröff: SZ 10/45 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Als Ersatzhypothek nach § 222 Abs 4 EO kann niemals ein höherer Betrag einverleibt werden als der Betrag der gleichzeitig gelöschten Simultanhypothek. Entscheidungstexte 1 Ob 1248/27 Entscheidungstext OGH 28.12.1927 1 Ob 1248/27 SZ 9/312 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0003... mehr lesen...
Norm: EO §222 bEO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine simultan haftende Kredithypothek kann vom Gläubiger, solange er nicht vollständig befriedigt ist, zur Gänze ein Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1158/27 Entscheidungstext OGH 20.11.1927 1 Ob 1158/27 SZ 9/307 3 Ob 123/85 Entscheidungstext OGH 28.05.1986 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §222 a
Rechtssatz: Zu § 222 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 762/26 Entscheidungstext OGH 06.10.1926 3 Ob 762/26 SZ 8/281 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0003442 Dokumentnummer JJR_19261006_OGH0002_0030OB00762_2600000_001 mehr lesen...
Norm: EO §222 b
Rechtssatz: De verpflichteten Partei steht kein Ersatzanspruch nach § 222 EO zu. Entscheidungstexte 3 Ob 202/26 Entscheidungstext OGH 07.04.1926 3 Ob 202/26 SZ 8/113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0003532 Dokumentnummer JJR_19260407_OGH0002_0030OB00202_260000... mehr lesen...