RS OGH 1937/2/18 2Ob1161/36, 3Ob164/63 (3Ob165/63), 3Ob523/76, 3Ob521/81

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Veröffentlicht am 18.02.1937
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Norm

EO §222 c

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 222 EO bezweckt, daß sämtliche auf den gleichen Liegenschaften simultan haftende Forderungen nach dem Verhältnisse der Meistbote oder Schätzwerte dieser Liegenschaften gleichmässig befriedigt werden. Ein nachstehender Simultanpfandgläubiger, der dadurch zu Verlust gekommen ist, daß ein vorausgehender Simultanpfandgläubiger mehr als den verhältnismässigen Anteil am Meistbot der versteigerten Liegenschaft in Anspruch genommen hat, kann daher die Einverleibung einer Ersatzhypothek nur für den Betrag verlangen, der bei verhältnismässiger Befriedigung sämtlicher vorangehender Simultanpfandgläubiger auf ihn entfallen wäre.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 1161/36
    Entscheidungstext OGH 18.02.1937 2 Ob 1161/36
    SZ 19/48
  • 3 Ob 164/63
    Entscheidungstext OGH 11.12.1963 3 Ob 164/63
    EvBl 1964/133 S 188
  • 3 Ob 523/76
    Entscheidungstext OGH 02.03.1976 3 Ob 523/76
    SZ 49/32 = EvBl 1976/232 S 491
  • 3 Ob 521/81
    Entscheidungstext OGH 24.06.1981 3 Ob 521/81
    nur: Ein nachstehender Simultanpfandgläubiger, der dadurch zu Verlust gekommen ist, daß ein vorausgehender Simultanpfandgläubiger mehr als den verhältnismässigen Anteil am Meistbot der versteigerten Liegenschaft in Anspruch genommen hat, kann daher die Einverleibung einer Ersatzhypothek nur für den Betrag verlangen, der bei verhältnismässiger Befriedigung sämtlicher vorangehender Simultanpfandgläubiger auf ihn entfallen wäre. (T1) Beisatz: Ein Ersatzanspruch besteht nicht, wenn und insoweit der nachfolgende Gläubiger auch bei verhältnismäßiger Befriedigung des vorangehenden Simultanpfandgläubigers nicht zum Zug gelangt wäre. Jedoch muß der nachstehende Berechtigte nicht auch Simultanpfandgläubiger sein. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0003551

Dokumentnummer

JJR_19370218_OGH0002_0020OB01161_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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