Norm
EO §216 IIIbRechtssatz
Werden nicht alle zu einem landwirtschaftlichen Betriebe gehörigen Liegenschaften, sondern nur einige davon versteigert, so kann aus dem Meistbote nicht die volle Befriedigung der gesamten rückständigen Sozialversicherungsbeiträge begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0003350Dokumentnummer
JJR_19360219_OGH0002_0030OB00991_3500000_001