Norm: EO §222 EO § 222 heute EO § 222 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 222 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 222 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei räumte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 27. 11. 1996 ein Geschäftskonto ein. Auf diesem Konto stieg im Laufe der Jahre das Obligo immer mehr an. Zur Sicherstellung aller vergangenen und künftigen Forderungen der Klägerin verpfändete der Beklagte am 13. 6. 2007 seine bei der Aspecta Lebensversicherungs AG bestehende Lebensversicherung, die er am 1. 12. 2003 mit einer Laufzeit von 28 Jahren und einer Prämiensumme von 40.117,32 EUR bei monatlichen Präm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verpflichtete sich (zur ungeteilten Hand mit ihrem damaligen Lebensgefährten) mit prätorischem gerichtlichen Vergleich vom 7. Juni 2001, einen Tag vor der anberaumten Versteigerungstagsatzung in einem von der beklagten Bank gegen den Hauptschuldner, dessen Kredit bei dieser zum 31. März 2001 mit 2,653.298 S unberichtigt aushaftete, „zur Vermeidung dieser Zwangsvollstreckung" der Bank bis zu einem bestimmten Tag 1 Mio S samt Anhang zu zahlen. Während die bekl... mehr lesen...
Norm: EO §222
Rechtssatz: Der in der Forderungsanmeldung angegebene oder durch Verweis auf das im Grundbuch eingetragene exekutive Pfandrecht ersichtliche Betrag ist als jener Betrag anzusehen, mit dem die Gläubigerin im Sinne des § 222 Abs3 EO die unverhältnismäßige Bezahlung ihrer Forderung begehrt. Entscheidungstexte 2 R 23/07h Entscheidungstext LG Feldkirch 05.02.2007 2 R ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 291.095,59 sA Exekution durch Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaft in EZ ***** Grundbuch *****. Zu ihren Gunsten sind zu C-LNR 16 und 17 Höchstbetragspfandrechte von EUR 425.000,-- bzw EUR 70.000,-- einverleibt. Zu Gunsten der Hypothekargläubigerin R***** sind exekutive Zwangspfandrechte einverleibt, und zwar zu C-LNR 20 für eine Forderung von EUR 8.880,45 sA, zu C-LNR 25... mehr lesen...
Begründung: Die im Oppositionsstreit beklagte Bank hatte einem Unternehmen Kredit gewährt. Der Oppositionskläger übernahm eine Wechselbürgschaft und wurde mit der zu AZ 12 Cg 102/95h des Handelsgerichts Wien eingebrachten Klage in Anspruch genommen. Der Wechsel war auf eine Summe von 11,153.190,42 S ausgefüllt worden. Mit dem gerichtlichen Vergleich vom 20. Februar 1996 verpflichtete sich der Beklagte zur Zahlung des eingeklagten Betrags von 2 Mio S. Der beklagten Partei wurde aufg... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klage war ursprünglich gegen zwei beklagte Parteien gerichtet, und zwar gegen die B***** GmbH als erstbeklagte Partei und gegen die nunmehrige (allein) Beklagte als zweitbeklagte Partei. Der Klage gegen die erstbeklagte Partei auf Zahlung von S 5,225.657 sA wurde mit insoweit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Erstgerichtes vom 27. 5. 1997, 7 Cg 49/95z-34, stattgegeben. Die klagende Bank gewährte der B***** GmbH zu Kontonummer 3110590-0000 mit Kredi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der frühere Ehegatte (im folgenden nur Schuldner) der beklagten Anfechtungsgegnerin verpflichtete sich in dem am 28. September 1995 in einem Vorverfahren mit der auch hier - als Gläubigerin und Anfechtungswerberin - klagenden Partei abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich zur Zahlung von 600.000 S sA zur Bereinigung geschäftlicher Forderungen der klagenden Partei. Der Schuldner war mit seinem Einzelunternehmen in schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten gerat... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist zwar, daß es offensichtlich weder Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes noch Lehrmeinungen gibt, wonach sich der Sicherungszessionar eines Bestandrechtes so behandeln lassen müßte, als hätte er im Zeitpunkt der Abtretung eine Zahlung in der Höhe des Schätzwertes dieses Rechtes erhalten, wenn der Verkauf des übertragenen Rechtes und eine Abdeckung der besicherten Forderung aus den Erträgnissen nicht mögli... mehr lesen...
Norm: EO §222 dABGB §469GBG §94 BGBG §119 Z1
Rechtssatz: Bei Tilgung einer Simultanhypothek steht dem Eigentümer das Verfügungsrecht nur im Verhältnis des § 222 EO zu. Der Bewilligungsbeschluß ist daher den Nachhypothekaren zuzustellen, da deren bücherliche Rechte betroffen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 11/95 Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 11/95 Veröff: SZ 69/285 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 aEO §222 bEO §222 c
Rechtssatz: § 222 Abs 1 EO ist dispositiver Natur; der Simultanpfandgläubiger kann durch Zustimmung zu Versteigerungsbedingungen, die die Übernahme anordnen, oder durch Vereinbarung mit dem Ersteher die Übernahme auch seiner Hypothek erreichen. Den nachfolgenden Hypothekaren stehen in diesem Fall alle sich aus Abs 3 und 4 ergebenden Rechte zu. Durch die Übernahme tritt an die Stelle des Verpflichteten der Erst... mehr lesen...
Norm: EO §222 bEO §222 cGBG §15
Rechtssatz: Macht der Simultanpfandgläubiger, der gemäß § 15 Abs 1 GBG ein Pfandrecht für dieselbe Forderung ungeteilt auf zwei oder mehreren Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen) hat, von seinem in § 15 Abs 2 GBG normierten Recht, die Bezahlung der ganzen Schuld aus jeder einzelnen Pfandsache zu verlangen, durch einen Antrag auf unverhältnismäßige Befriedigung seiner Forderung gemäß § 222 Abs 3 EO Gebrauch, so ... mehr lesen...
Norm: EO §222 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 222 EO a) Allgemeines b) Ersatzanspruch nach § 222 Abs 3 EO c) Ersatzhypotheken nach § 222 Abs 4 EO d) Verfügungsrecht des Eigentümers e) Rekursrecht (und Verfahren) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062361 Dokumentnummer JJR_19951123_OGH0002_0000EO00222_9500000_001 mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte das bei der Versteigerung der Liegenschaft EZ ***** KG B***** und des Hälfteanteils der Liegenschaft EZ ***** KG B***** erzielte Meistbot von S 360.000 sowie die Meistbotszinsen und wies der betreibenden Sparkasse, deren Pfandrecht mit dem Höchstbetrag von S 650.000 simultan auf den Versteigerungsobjekten einverleibt ist, in der bücherlichen Rangordnung zur teilweisen Berichtigung ihrer höheren Forderung das gesamte Meistbot zu. Die weiteren Pfa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies nach Befriedigung zweier nicht strittiger Vorzugsposten den gesamten Meistbotrest von 804.763,70 S an die Revisionsrekurswerberin für ihr Höchstbetragspfandrecht von 1,8 Mio S zu COZ 5 = CLNR 2 zu. Den Antrag der Revisionsrekurswerberin, ihr "hinsichtlich des Pfandrechtes von 1,8 Mio S" ob einer simultan haftenden, jedoch nicht versteigerten anderen Liegenschaft die Einverleibung einer Ersatzhypothek zu bewilligen, wies das Erstgericht mit der Begr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte stand mit Leopold P*** in Geschäftsverbindung und gewährte ihm Kredite. Zur Sicherstellung aller Forderungen der Beklagten aus den ihm bereits gewährten Krediten und künftig zu gewährenden Geld-, Haftungs- und Garantiekrediten bestellte Leopold P*** der Beklagten folgende Simultanhypotheken: a) Auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 26. Juni 1980 im Höchstbetrag von S 1,000.000,- auf den ihm gehörigen 10/12-Anteilen an der Liegenschaft EZ 487 K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als Karl Heinz S*** die beklagte Partei im Jahre 1980 um Gewährung eines Kredites ersuchte, hielt diese die ihr angebotene Sicherstellung auf der Liegenschaft E 3.659 KG Klosterneuburg, die im Eigentum des Karl Heinz S*** stand, für unzureichend. Maria S***, die Mutter des Karl Heinz S***, war einverstanden, auch ihre Liegenschaft EZ 1420 KG Klosterneuburg zu verpfänden. Die beklagte Partei räumte daraufhin am 20.November 1980 Karl Heinz S*** einen Kredit von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Leopold B*** und seine Gattin Eva B*** waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 410 KG Neustift am Walde, Leopold B*** war außerdem Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 385 KG Gablitz. Beide Liegenschaften waren zugunsten der beklagten Partei mit Simultanhypotheken in der Höhe von S 1,000.000 samt Anhang, S 690.000 Höchstbetrag, S 600.000 Höchstbetrag und S 1,5 Mill. samt Anhang belastet. Auf der Liegenschaft EZ 385 KG Gablitz gingen den genannten vi... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war bis 1976 Eigentümerin der Liegenschaften EZ 218 II KG Gerlos, GASTHOF "G*** HOF", und EZ 301 II KG Gerlos, HOTEL UND PENSION "M*** T***". Sie nahm in den Jahren 1972/73 bei der Sparkasse Schwaz zwei Darlehen zu je S 2 Mio. auf, die in der EZ 218 II KG Gerlos als Haupteinlage (COZ 13 und 45) und in der EZ 301 II KG Gerlos als Nebeneinlage (COZ 1 und 2) simultanpfandrechtlich sichergestellt wurden. Mit Übergabsvertrag vom 3.9.1976 übergab die Beklagte die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 EABGB §457EO §222 a
Rechtssatz: Der Simultanpfandgläubiger kann die Haftung eines seiner Schuldner auf die eines Bürgen beschränken und damit einem nachstehenden Berechtigten die Möglichkeit der Einräumung einer Ersatzhypothek nehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 634/86 Entscheidungstext OGH 22.10.1986 1 Ob 634/86 BankArch 1987,271 (krit Hoyer) = RdW 1987,195 = JBl 1987... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Formel zur verhältnismäßigen Befriedigung bei Versteigerung nur einzelner Liegenschaften: Beitrag der Liegenschaft : Pfandforderung = Einheitswert der Liegenschaft : Einheitswerte aller simultan haftenden Liegenschaften. Entscheidungstexte 3 Ob 112/85 Entscheidungstext OGH 30.07.1986 3 Ob 112/85 Europea... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Die Einheitswerte der Liegenschaften können als Steuerschätzwerte herangezogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 112/85 Entscheidungstext OGH 30.07.1986 3 Ob 112/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003539 Dokumentnummer JJR_19860730_OGH0002_0030OB00... mehr lesen...
Norm: ABGB §457EO §222 aGBG §15 Abs2GBG §106 ff
Rechtssatz: Wenn dem Gläubiger für dieselbe Forderung mehrere Sicherheiten zustehen, haftet grundsätzlich jede Sicherheit für die ganze Forderung und der Gläubiger kann frei entscheiden, welche Sicherheit er zunächst in Anspruch nimmt oder ob er etwa mehrere Sicherheiten gleichzeitig durchsetzen will. Entscheidungstexte 3 Ob 123/85 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 1.516,16 S unter CLNR 27 und für dessen vollstreckbare Forderung von 119.575,44 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 36.611,79 S und 4.627,70 S unter CLNR 31 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Gegen eine allfällige Hypothekarklage stehen dem Eigentümer auf dessen Liegenschaft eine Ersatzhypothek einverleibt wurde dieselben Einreden offen, die ihm auch gegen den bisherigen Hypothekargläubiger offengestanden wären. Und die Ausübung von vertraglichen Rechten, zB auf Löschung des Simultanpfandrechtes, wird durch die Einräumung der Ersatzhypothek ebenfalls nicht geschmälert, da die Stellung des Ersatzhypthekars... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Exekutionsverfahren wurden die Liegenschaften EZ ***** und ***** der KG ***** versteigert. Zu COZ 13, 15, 17, 19 und 21 der EZ ***** als Haupteinlage hafteten im besten Rang Simultanpfandrechte zugunsten der S*****, wobei jeweils die Simultanhaftung in COZ 1, 2, 4, 6 und 8 der nicht mitversteigerten Liegenschaft EZ ***** KG ***** angemerkt war. Die S***** begehrte volle Befriedigung ihrer Pfandrechte aus dem Erlös der Liegenschaft EZ ***** und erhielt auc... mehr lesen...
Norm: EO §222 c
Rechtssatz: Wenn es im Falle des Gläubigers, zu dessen Gunsten simultan auf mehreren Liegenschaften ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt ist und der sich unverhältnismäßig aus dem Erlös für die Liegenschaft, deren Zwangsversteigerung erfolgte, Deckung verschafft wobei seine Forderungen aber noch gar nicht durch Barzahlung (§ 222 Abs 1 EO) berichtigt werden, später zur Zuweisung aus dem erlegten Betrage kommt, tritt eine Verkü... mehr lesen...