Norm
EO §222 cRechtssatz
Die Einverleibung einer Ersatzhypothek auf der Liegenschaft eines Dritten, der für die Schuld des Eigentümers der versteigerten Liegenschaft zwar formell als Mitschuldner, im Innenverhältnis jedoch nur als Interzedent haftet, kann vom Dritten im Rechtswege bestritten werden, wenn es sich bei diesem nur um eine formell eigene, materiell fremde Schuld handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0003616Dokumentnummer
JJR_19350614_OGH0002_0020OB00387_3500000_001