RS OGH 1984/7/4 3Ob7/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1984
beobachten
merken

Norm

EO §222 c

Rechtssatz

Findet entgültig keine Zuweisung an den Gläubiger zu dessen Gunsten simultan auf mehreren Liegenschaften ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt ist und der sich unverhältnismäßig aus dem Erlös für die Liegenschaft, deren Zwangsversteigerung erfolgte, Deckung verschafft wobei seine Forderungen aber noch gar nicht durch Barzahlung (§ 222 Abs 1 EO) berichtigt werden, statt und gelangt der zinstragend angelegte Betrag zur Verteilung an die ihm nachfolgend Berechtigten, die zunächst nur durch die Zuweisung nach § 224 Abs 1 EO nicht mehr Deckung fanden, kann diesen ein Ersatzanspruch im Sinne des § 222 Abs 3 und Abs 4 EO nicht zustehen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 7/84
    Entscheidungstext OGH 04.07.1984 3 Ob 7/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003576

Dokumentnummer

JJR_19840704_OGH0002_0030OB00007_8400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten