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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AAV §46 Abs6;Rechtssatz
Die Erteilung einer Weisung an einen (zuverlässigen) Arbeitnehmer, das Gerüst den Sicherheitsvorschriften entsprechend zu "vervollständigen", reicht nicht aus, ein mangelndes Verschulden iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG darzutun, weil eine wirksame Kontrolle sich auch auf die Einhaltung der erteilten Weisungen zu erstrecken hat.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190501.X04Im RIS seit
01.06.2001