RS Vwgh 1991/4/15 90/19/0501

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Veröffentlicht am 15.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §46 Abs6;
ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Erteilung einer Weisung an einen (zuverlässigen) Arbeitnehmer, das Gerüst den Sicherheitsvorschriften entsprechend zu "vervollständigen", reicht nicht aus, ein mangelndes Verschulden iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG darzutun, weil eine wirksame Kontrolle sich auch auf die Einhaltung der erteilten Weisungen zu erstrecken hat.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190501.X04

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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