Norm: MSchG §33a Abs1MSchG §33a Abs5MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Verwendung eines Zeichens in einer reinen Imagewerbung eines Unternehmens ist keine markenmäßige Benutzung für Waren oder Dienstleistungen. Entscheidungstexte 133 R 112/18w Entscheidungstext OLG Wien 12.12.2018 133 R 112/18w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Ein Eventualbegehren, das einen Antrag auf Eintragung des Zeichens mit einem anderen, nämlich späteren Verkehrsgeltungsnachweis enthält, wäre von einer außerhalb des zu behandelnden Antrags gelegenen Bedingung abhängig. Ein solcher Antrag ist unzulässig. Entscheidungstexte 133 R 99/18h Entscheidungstext OLG Wien 21.11.2018 133 R 99/18h Farbmarke (orang... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Abstrakten Farbmarken fehlt die erforderliche originäre Unterscheidungskraft im Allgemeinen, weil Farben generell eine geringe Kennzeichnungseignung zukommt. Entscheidungstexte 133 R 99/18h Entscheidungstext OLG Wien 21.11.2018 133 R 99/18h Farbmarke (orange) European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Ob ein Zeichen Verkehrsgeltung (im Sinn der sekundärrechtlichen Terminologie auch: erworbene Unterscheidungskraft) besitzt, ist Rechtsfrage, die auf Grund der tatsächlichen Grundlagen zu lösen ist. Entscheidungstexte 133 R 99/18h Entscheidungstext OLG Wien 21.11.2018 133 R 99/18h Farbmarke (orange) Europea... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Marke muss einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt sein, wobei allerdings keine festen Prozentsätze und zwar auch nicht im Sinn einer absoluten Untergrenze maßgeblich sind. An den Nachweis der durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft sind allerdings umso höhere Anforderungen zu stellen, je höher das Freihaltebedürfnis ist. Entscheidungstexte 133 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Benutzungshandlungen von Lizenznehmern mit Fremdbenutzungswillen sind der Markeninhaberin zuzurechnen. Entscheidungstexte 133 R 99/18h Entscheidungstext OLG Wien 21.11.2018 133 R 99/18h Farbmarke (orange) 133 R 47/17k Entscheidungstext OLG Wien 22.11.2017 133 R 47/17k Dichtungsbänder aus Polyurethan m... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Üblichkeit oder Unüblichkeit einer Farbe hängt auch davon ab, ob der Farbton für die konkreten Waren und/oder Dienstleistungen häufig von Wettbewerbern verwendet wird. Diese Frage ist auch im Hinblick auf das Freihaltebedürfnis von Bedeutung, weil sich das allgemeine Freihaltebedürfnis erhöht, wenn eine Farbe im einzelfallbezogen relevanten Verkehr häufig verwendet wird. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Um ein Gutachten beurteilen zu können, mit dem die Verkehrsbekanntheit nachgewiesen werden soll, bedarf es konkreter Feststellungen zu den gestellten Fragen, zum befragten Personenkreis und zu den Antworten sowie zur darauf bezogenen prozentuellen Auswertung. Die darauf aufbauende Beurteilung nach § 4 Abs 2 MSchG ist hingegen der Rechtsanwendung zuzurechnen. Dabei kommt es auch darauf an, ob die Fragestellung daz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft nach US-amerikanischem Recht mit Sitz in Kalifornien, USA. Sie verleiht seit 1929 jährlich in Los Angeles in mehreren Kategorien die Auszeichnungen „Academy Awards”, symbolisiert durch als „Oscar” bekannte Statuetten, für herausragende Leistungen in der Filmbranche. Die Verleihungszeremonie in Form einer Galaveranstaltung wird weltweit - in Österreich seit 1969 - übertragen. Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marke: Österreich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu CTM 1 698 885 mit Schutzdauerbeginn 8. Juni 2000 geschützten dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke, die einen sitzenden goldfarbenen Schokoladehasen mit roter Schleife und Schelle sowie der Aufschrift „Lindt Goldhase" samt Firmenemblem zeigt. Die Marke ist für die Klasse 30 (Schokolade und Schokoladewaren) eingetragen; die Farben sind mit Gold, Rot und Braun angegeben, wobei die Aufschrift und die Zeichnung der verschiedenen Merkmale, w... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt ein Arzneimittel, das in der kosmetischen Medizin zur Faltenglättung eingesetzt wird. Wesentlicher Bestandteil ist der Wirkstoff Botulinumtoxin A, der als Nervengift die Erregungsübertragung von den Nervenzellen zum Muskel hemmt. Das Arzneimittel wird subkutan (unter die Haut) injiziert, was die Kontraktion des Muskels schwächt und dadurch zur Glättung mimisch bedingter Falten führt. Die Anwendung ist Ärzten vorbehalten. Die Klägerin bezeichnet die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund einer Anmeldung vom 4. September 2006 Inhaber der österreichischen Wortmarke AT 234797 „SPIELEFEST" für die Klassen 41 (ua Veranstaltung von Spieleabenden sowie Spielemeisterschaften und Turnieren) und 42 (Testen von Spielen). Im Markenregister ist folgender Hinweis eingetragen: „Die Marke wurde aufgrund eines zur Marke 177837 erbrachten Verkehrsgeltungsnachweises registriert". Die letztgenannte Marke AT 177837 lautet „ÖSTERREICHISCHES SPIELEFES... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: a) österreichische Formmarke Nr 236.313 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 6 und 20 (Koffer für den Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche); b) Gemeinschaftsformmarke Nr 3.424.661 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 7 (Koffer für Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche, insbesondere aus Metall oder Kunststoff); Abbildung zu a) und b): c) österreichisch... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3, MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Zahl der Farben, die das allgemeine Publikum unterscheiden kann, ist niedrig, da sich ihm selten die Gelegenheit zum unmittelbaren Vergleich von Waren mit unterschiedlichen Farbtönen bietet. Die geringe Zahl der für das Publikum unterscheidbaren Farben führt zu einer Verringerung der tatsächlich verfügbaren Farben mit der Folge, dass mit wenigen Eintragungen als Marken für bestimmte Dienstle... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z1MSchG §4 Abs1 Z2MSchG §4 Abs1 Z5MSchG §4 Abs1 Z6MSchG §4 Abs1 Z7MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Liegen die Eintragungshindernisse des § 4 Abs 1 Z 1 (Hoheitszeichen), Z 2 (nicht eintragungsfähige Zeichen), Z 6 (ua aufgrund der Art der Ware bedingte Zeichen) und Z 7 MSchG (gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßende Zeichen) vor, kann eine Eintragung solcher Zeichen als Marke auch nicht unter Berufung auf eine ... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Verein ist im Rettungsdienst tätig und führt unter anderem Krankentransporte durch. Die am 30. 1. 2006 gegründete und am 3. 8. 2006 im Firmenbuch eingetragene Klägerin ist Rechtsnachfolgerin des Einzelunternehmens von Dr. Christian B*****, der als Allgemeinmediziner und Notarzt seit 1997 unter der Bezeichnung „Interhospitaltransfer Niederösterreich" gewerbliche Krankentransporte mit medizinisch indizierter Arztbegleitung zwischen Krankenhäusern in den Bund... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GesmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G***** & Co KG, ***** vertreten durch Held Berdnik Astner &... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin tritt im geschäftlichen Verkehr unter ihrem Firmenschlagwort „Wein & Co" auf. Sie betreibt unter dieser Bezeichnung ein Filialnetz zum Vertrieb von Qualitätsweinen, eine Weinbar, eine Bar mit angeschlossenem Restaurant und unter der Internetadresse „www.weinco.at" einen Online-Shop. Sie ist Inhaberin der zu AT 162034 und AT 162035 registrierten österreichischen Wortbildmarken bestehend aus dem Wortbestandteil „WEIN & CO" in heller Schrift und Block... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Klägerin) vertreibt im Inland seit rund zehn Jahren unter dem markenrechtlich nicht geschützten Zeichen „pure encapsulations - Reinsubstanzen" Produkte der Warenklasse 1, 3, 5, 29, 30 und 44 der Nizzaer Klassifikation, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel wie Selen und Vitamin B. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über Apotheken und Ärzte. Die Beklagte vertreibt im Inland seit 2005 unter dem Zeichen „pur Reinstoffk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt seit 1976 in Vösendorf bei Wien ein Einkaufszentrum unter dem Namen „SCS" bzw „Shopping City Süd". Es handelt sich dabei um das größte Einkaufszentrum Österreichs mit mehr als 330 Geschäften und 30 Fachmärkten. Der jährliche Werbeaufwand stieg von anfangs 10 Mio S auf zuletzt 2 Mio EUR. Seit 1976 ist die Klägerin Inhaberin der nachstehend abgebildeten Wortbildmarke „SCS": Weiters ist die Klägerin Inhaberin der aufgrund eines Verkehrsgeltung... mehr lesen...
Begründung: Die 1985 gegründete Klägerin betreibt in Gmunden eine als „Gmundner Keramik" bekannte Keramikmanufaktur. Ihre Rechtsvorgänger waren unter anderem die 1903 eröffnete „Gmundner Thonwarenfabrik" und die G***** H***** GmbH. Für die Klägerin sind mit Priorität vom 20. 2. 2004 die österreichischen Bildmarken „Teller grüngeflammt" (Nr. 217403) und „Häferl grüngeflammt" (Nr. 218176) registriert. Die Erstbeklagte betreibt in Gmunden eine Keramikwerkstätte. Sie ist 2003 durch Umwa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt seit 1996 einen Handfeuerlöscher auf Aerosolbasis, der unter der Bezeichnung Firekiller vertrieben wird. Davor war dieser Feuerlöscher (zuletzt) von der A***** Brandschutztechnik GmbH hergestellt worden. Die Klägerin wurde 1996 zur Ausgliederung von Aktivitäten aus der A***** „Brandschutztechnik" GmbH gegründet; ihr wurde insbesondere die Herstellung und der Vertrieb des Firekiller übertragen. Die A***** Brandschutztechnik GmbH verpflichtete sich, de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt seit 1995 in H***** im Einzugsbereich der Therme Loipersdorf ein Vier Sterne-Hotel unter der Bezeichnung "Sport Vital Hotel Therme Loipersdorf", das in der Thermenregion auch unter der Kurzbezeichnung "Vital Hotel" allgemein bekannt ist. Sie ist seit 6. 6. 2002 Inhaberin einer Wortbild-Marke für die Klassen 41 und 43, deren Wortteil der Hotelbezeichnung entspricht. Die Beklagte ist seit März 2003 im Firmenbuch eingetragen. Sie hat Ende Juni 2003 i... mehr lesen...
Begründung: Im Markenregister des Österreichischen Patentamtes ist unter Nummer 191376 zu Gunsten der Klägerin mit Priorität vom 20. 7. 2000 die Wortmarke "DETRUSAN" eingetragen. Sie ist für Arzneimittel, und zwar Urologika, geschützt. Seit der Registrierung vertreibt die Klägerin unter dieser Marke in Österreich Tabletten zur Behandlung von Inkontinenz. Die Beklagte vertreibt seit 1997 Geräte zur Behandlung von Inkontinenz unter der nicht registrierten Bezeichnung "DETRUSAN 500". D... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt seit 1989/1990 in Österreich ein Trinkwasserrohrsystem "KELIT HIT" auf Kunststoffbasis unter dem Slogan "Das blaue Rohr". Sie verwendet dafür einen blauen Sonderfarbton im Bereich der RAL-Farbtöne 5005, 5010, 5017 und 5019 nach Farbtonliste RAL 840 HR. Vor 1990 war sie Alleinvertriebspartnerin des italienischen Herstellers P***** in Österreich und vertrieb die von diesem hergestellten, gleichfalls blauen Trinkwasserrohre der Marke "COPRAX". Das... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, sie sei ein in den USA registriertes Unternehmen und - nach einer Fusion per 1. 7. 1996 - Rechtsnachfolgerin der "MANPOWER I*****". Sie biete weltweit die Bereitstellung verschiedener Wirtschaftsdienstleistungen, im Besonderen die Bereitstellung von Personal, an; sie habe dazu eigene Techniken entwickelt und standardisiert und diese Standards für die einzelnen Länder adaptiert. So habe sie Systeme erarbeitet und erprobt, bei denen die Geschi... mehr lesen...
Norm: MSchG idF MSchGNov 1999 §4 Abs2MSchG §10a
Rechtssatz: Hat der Eintragungswerber das Zeichen nicht selbst verwendet, sondern einem Lizenznehmer überlassen, so kann die Marke nur dann für ihn eingetragen werden, wenn die Verkehrsgeltung ihm zugeordnet wird. Der Markenerwerb setzt nicht voraus, dass der Lizenzgeber ein Unternehmen betreibt. Entscheidungstexte 4 Ob 325/99v Entscheidun... mehr lesen...
Norm: MSchG idF MSchGNov 1999 §4 Abs2
Rechtssatz: Die Verkehrsgeltung muss sowohl personenbezogen als auch produktbezogen sein: Sie begründet die Eintragungsfähigkeit nur für denjenigen, zu dessen Gunsten die Verkehrsgeltung erworben wird, und sie muss für die Waren oder Dienstleistungen bestehen, für die die Eintragung der Marke beantragt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 325/99v Entsch... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art3 Abs3MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Art 3 Abs 3 der Markenrichtlinie läßt den Verkehrsgeltungsnachweis auch bei Gattungsbezeichnungen zu, und zwar auch dann, wenn die Verkehrsgeltung erst nach der Registrierung entstand. § 4 Abs 2 des Markenschutzgesetzes ist somit insoweit richtlinienwidrig, als es den Verkehrsgeltungsnachweis bei Gattungsbezeichnungen nicht zuläßt. Insoweit wurde die Markenri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die Klägerin wurde mit Priorität vom 20. 9. 1968 die Wortmarke Nr 63509 "Tabasco" und mit Priorität vom 23. 9. 1968 die Wort-Bild-Marke Nr 64707 (eine Verpackung darstellend, die das Wort "Tabasco" in verschiedenen Schriftzügen enthält) eingetragen. Die Wort-Bild-Marke ist wegen Nichtzahlung der Erneuerungsgebühr mit Wirkung vom 30. 6. 1998 erloschen. Mit Erkenntnis des Obersten Patent- und Markensenats vom 8. 11. 1989 wurden beide Marken gemäß § 33a MS... mehr lesen...