Norm
MSchG §33a Abs1Rechtssatz
Die Verwendung eines Zeichens in einer reinen Imagewerbung eines Unternehmens ist keine markenmäßige Benutzung für Waren oder Dienstleistungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000941Im RIS seit
11.03.2019Zuletzt aktualisiert am
11.03.2019