RS OGH 2018/12/12 133R112/18w

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Veröffentlicht am 12.12.2018
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Norm

MSchG §33a Abs1
MSchG §33a Abs5
MSchG §4 Abs2

Rechtssatz

Die Verwendung eines Zeichens in einer reinen Imagewerbung eines Unternehmens ist keine markenmäßige Benutzung für Waren oder Dienstleistungen.

Entscheidungstexte

  • 133 R 112/18w
    Entscheidungstext OLG Wien 12.12.2018 133 R 112/18w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000941

Im RIS seit

11.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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