Norm
MSchG §4 Abs2Rechtssatz
Die Üblichkeit oder Unüblichkeit einer Farbe hängt auch davon ab, ob der Farbton für die konkreten Waren und/oder Dienstleistungen häufig von Wettbewerbern verwendet wird. Diese Frage ist auch im Hinblick auf das Freihaltebedürfnis von Bedeutung, weil sich das allgemeine Freihaltebedürfnis erhöht, wenn eine Farbe im einzelfallbezogen relevanten Verkehr häufig verwendet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000927Im RIS seit
05.12.2018Zuletzt aktualisiert am
06.12.2018