Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0101 E 24. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nur dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche durch eine Einzelvereinbarung iSd § 1 Abs 3 Z 2 IESG begründet wurden, kommt diese Ausschlussbestimmung zur Anwendung. Wenn es hingegen in den letzten 90 Tagen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu e... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AnfO §2 Z3;AnfO §4 Abs2;IESG §1 Abs3 Z1;KO §28 Z3;KO §32 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 1 Abs 3 Z 1 IESG ist lediglich zu beurteilen, ob ein (an sich gem § 1 Abs 2 IESG) gesicherter Anspruch durch eine "im Sinne" der AnfO bzw. der KO anfechtbare Rechtshandlung (hier: eine Gehaltserhöhung) erwor... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0198 E 3. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Berechnung des mit dem Grenzbetrag gem § 1 Abs 4 in Beziehung zu setzenden Basiswertes für Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind auch die Sonderzahlungsanteile miteinzubeziehen (Hinweis auf E 11.3.1988, 87/11/0236). ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0198 E 3. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Berechnung des mit dem Grenzbetrag gem § 1 Abs 4 in Beziehung zu setzenden Basiswertes für Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind auch die Sonderzahlungsanteile miteinzubeziehen (Hinweis auf E 11.3.1988, 87/11/0236). ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Nur dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche durch eine Einzelvereinbarung iSd § 1 Abs 3 Z 2 IESG begründet wurden, kommt diese Ausschlussbestimmung zur Anwendung. Wenn es hingegen in den letzten 90 Tagen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu einer Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Arbeitgebers oder zu einer ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Nur dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche durch eine Einzelvereinbarung iSd § 1 Abs 3 Z 2 IESG begründet wurden, kommt diese Ausschlussbestimmung zur Anwendung. Wenn es hingegen in den letzten 90 Tagen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu einer Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Arbeitgebers oder zu einer ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs3;
Rechtssatz: Sofern nicht die Ausschlussgründe nach § 1 Abs 3 Z 1 oder Z 2 IESG vorliegen, ist ein ABFERTIGUNGSANSPRUCH, der auf einer VORDIENSTZEITENANRECHNUNG in einer Einzelvereinbarung beruht, innerhalb des Grenzbetrages nach § 1 Abs 3 Z 4 auch dann gesichert, wenn für die angerechneten Vordienstzeiten zum Teil berei... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Berechnung des mit dem Grenzbetrag gem § 1 Abs 4 in Beziehung zu setzenden Basiswertes für Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind auch die Sonderzahlungsanteile miteinzubeziehen (Hinweis auf E 11.3.1988, 87/11/0236). Im RIS seit 01.06.2006 mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4;
Rechtssatz: Die Urlaubsentschädigung ist kein Schadenersatzanspruch, sondern ein Erfüllungsanspruch. Sie gehört somit zu den Entgeltsansprüchen nach § 1 Abs 2 Z 1 IESG, die gem Abs 3 Z 4 nur bis zur Höhe des Grenzbetrages nach Abs 4 gesichert sind (Hinweis auf E 24.4.1987, 86/11/0078). ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0198 E 3. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Berechnung des mit dem Grenzbetrag gem § 1 Abs 4 in Beziehung zu setzenden Basiswertes für Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind auch die Sonderzahlungsanteile miteinzubeziehen (Hinweis auf E 11.3.1988, 87/11/0236). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 Z1 idF 1986/395;UrlaubsG 1976 §2 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0236 E 11. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Aus § 1 Abs 4 Z 1 IESG idF BGBl 1986/395 ergibt sich, dass der Grenzbetrag gem Abs 3 Z 4 das Produkt aus dem in der erstgenannten Bestimmun... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4;
Rechtssatz: Die Urlaubsentschädigung ist kein Schadenersatzanspruch, sondern ein Erfüllungsanspruch. Sie gehört somit zu den Entgeltsansprüchen nach § 1 Abs 2 Z 1 IESG, die gem Abs 3 Z 4 nur bis zur Höhe des Grenzbetrages nach Abs 4 gesichert sind (Hinweis auf E 24.4.1987, 86/11/0078). ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0198 E 3. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Berechnung des mit dem Grenzbetrag gem § 1 Abs 4 in Beziehung zu setzenden Basiswertes für Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind auch die Sonderzahlungsanteile miteinzubeziehen (Hinweis auf E 11.3.1988, 87/11/0236). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 Z1 idF 1986/395;UrlaubsG 1976 §2 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0236 E 11. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Aus § 1 Abs 4 Z 1 IESG idF BGBl 1986/395 ergibt sich, dass der Grenzbetrag gem Abs 3 Z 4 das Produkt aus dem in der erstgenannten Bestimmun... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 idF 1986/395;
Rechtssatz: Bei der Abfertigung ist "Entlohnungszeitraum" nicht die gesamte anrechenbare Dienstzeit, sondern der für die Errechnung der Grundlage (der Basisgröße) für den Abfertigungsanspruch maßgebende Zeitraum eines Monats und daher das gem § 23 Abs 1 AngG "dem Angestellten für den letzten Mo... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 Z1 idF 1986/395;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die "Basisgröße" für die Abfertigung (Hinweis auf E 29.9.1987, 86/11/0179) auch anteilige Sonderzahlungen enthält, bedeutet nicht, dass der Entgeltanspruch "Abfertigung" in seine Bestandteile (im Beschwerdefall: Monatsgehalt und anteilige Sonderzahlungen) zu ver... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 Z1 idF 1986/395;UrlaubsG 1976 §2 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 1 Abs 4 Z 1 IESG idF BGBl 1986/395 ergibt sich, dass der Grenzbetrag gem Abs 3 Z 4 das Produkt aus dem in der erstgenannten Bestimmung angeführten doppelten Tageswert und der Anzahl der Tage des "Entloh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 idF 1986/395;
Rechtssatz: Bei der Abfertigung ist "Entlohnungszeitraum" nicht die gesamte anrechenbare Dienstzeit, sondern der für die Errechnung der Grundlage (der Basisgröße) für den Abfertigungsanspruch maßgebende Zeitraum eines Monats und daher das gem § 23 Abs 1 AngG "dem Angestellten für den letzten Mo... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 Z1 idF 1986/395;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die "Basisgröße" für die Abfertigung (Hinweis auf E 29.9.1987, 86/11/0179) auch anteilige Sonderzahlungen enthält, bedeutet nicht, dass der Entgeltanspruch "Abfertigung" in seine Bestandteile (im Beschwerdefall: Monatsgehalt und anteilige Sonderzahlungen) zu ver... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 Z1 idF 1986/395;UrlaubsG 1976 §2 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 1 Abs 4 Z 1 IESG idF BGBl 1986/395 ergibt sich, dass der Grenzbetrag gem Abs 3 Z 4 das Produkt aus dem in der erstgenannten Bestimmung angeführten doppelten Tageswert und der Anzahl der Tage des "Entloh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4;
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 4 IESG idF der Novelle BGBl 395/1986 umfasst nur die in § 1 Abs 2 Z 1 leg cit genannten Entgeltansprüche. Ansprüche auf Entschädigung für Urlaubsansprüche, die in einer nach § 29 AngG ermittelten fiktiven Kündigungsfrist entstanden wären, sind keine solchen Entgeltansprüche. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4;
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 4 IESG idF der Novelle BGBl 395/1986 umfasst nur die in § 1 Abs 2 Z 1 leg cit genannten Entgeltansprüche. Ansprüche auf Entschädigung für Urlaubsansprüche, die in einer nach § 29 AngG ermittelten fiktiven Kündigungsfrist entstanden wären, sind keine solchen Entgeltansprüche. ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z1;KO §31 Abs1 Z1;KO §32 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zum Anfechtungstatbestand des § 31 Abs 1 Z 1 zweiter Fall in Verbindung mit § 32 Abs 2 KO (anfechtbare Rechtshandlung nach § 1 Abs 3 Z 1 IESG ist hier der Dienstvertrag). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985110... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z1;KO §31;KO §66;
Rechtssatz: Der Freispruch vom Vorwurf des Vergehens nach § 159 Abs 1 Z 1 und § 161 Abs 1 StGB bedeutet keine Bindung an ein Nichtbestehen der Zahlungsunfähigkeit und ein Nichtwissen oder - wissen müssen des Freigesprochenen in einem Verfahren nach § 1 Abs 3 Z 1 IESG iVm § 31 Abs 1 Z 1 und § 32 Abs ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z1;KO §31 Abs1 Z1;KO §32 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zum Anfechtungstatbestand des § 31 Abs 1 Z 1 zweiter Fall in Verbindung mit § 32 Abs 2 KO (anfechtbare Rechtshandlung nach § 1 Abs 3 Z 1 IESG ist hier der Dienstvertrag). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985110... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z1;KO §31;KO §66;
Rechtssatz: Der Freispruch vom Vorwurf des Vergehens nach § 159 Abs 1 Z 1 und § 161 Abs 1 StGB bedeutet keine Bindung an ein Nichtbestehen der Zahlungsunfähigkeit und ein Nichtwissen oder - wissen müssen des Freigesprochenen in einem Verfahren nach § 1 Abs 3 Z 1 IESG iVm § 31 Abs 1 Z 1 und § 32 Abs ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §38;B-VG Art94;IESG §1 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Unter einer "anfechtbaren Rechtshandlung" nach § 1 Abs 3 Z 1 IESG ist auch eine nach der KO bzw der AnfO anfechtbare Rechtshandlung zu verstehen. Dem Arbeitsamt ist es nicht verwehrt, die Frage, ob eine "anfechtbare Rechtshandlung" nach der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: B-VG Art7;IESG §1 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0387 E 26. Juni 1985 VwSlg 11808 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine "anfechtbare Rechtshandlung" im Sinne des § 1 Abs 3 Z 1 IESG ist nicht nur eine solche nach der AnfO oder der KO (in diesem Fall nach den weiteren Voraussetzungen dieser Gesetze), so... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z1;KO §27;KO §31 Abs1;KO §67 Abs2 idF 370/1982 impl;KO §69 Abs2 idF vor 370/1982;
Rechtssatz: Nach herrschender Auffassung steht zufolge § 69 Abs 2 KO (i.d.F vor dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz BGBl 370/1982) die Überschuldung auch im Bereich des Anfechtungsrechtes der Zahlungsunfähigkeit gleich (Hinweis auf Schuh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §38;B-VG Art94;IESG §1 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Unter einer "anfechtbaren Rechtshandlung" nach § 1 Abs 3 Z 1 IESG ist auch eine nach der KO bzw der AnfO anfechtbare Rechtshandlung zu verstehen. Dem Arbeitsamt ist es nicht verwehrt, die Frage, ob eine "anfechtbare Rechtshandlung" nach der... mehr lesen...