Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: B-VG Art7;IESG §1 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0387 E 26. Juni 1985 VwSlg 11808 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine "anfechtbare Rechtshandlung" im Sinne des § 1 Abs 3 Z 1 IESG ist nicht nur eine solche nach der AnfO oder der KO (in diesem Fall nach den weiteren Voraussetzungen dieser Gesetze), so... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z1;KO §27;KO §31 Abs1;KO §67 Abs2 idF 370/1982 impl;KO §69 Abs2 idF vor 370/1982;
Rechtssatz: Nach herrschender Auffassung steht zufolge § 69 Abs 2 KO (i.d.F vor dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz BGBl 370/1982) die Überschuldung auch im Bereich des Anfechtungsrechtes der Zahlungsunfähigkeit gleich (Hinweis auf Schuh... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §23 Abs1;IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die anteiligen Sonderzahlungen stellen zwar einen Teil der für die Berechnung der Höhe der Abfertigung maßgebenden Basisgröße dar, erhöhen aber nicht das in § 23 Abs 1 AngG genannte Vielfache. Bezugspunkt der Beschränkung des Insolvenz-Ausfall... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §23 Abs1;IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;IESG §1 Abs4 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die anteiligen Sonderzahlungen stellen zwar einen Teil der für die Berechnung der Höhe der Abfertigung maßgebenden Basisgröße dar, erhöhen aber nicht das in § 23 Abs 1 AngG genannte Vielfache. Bezugspunkt der Beschränkung des Insolvenz-Ausfall... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die Abfertigung und die Urlaubsentschädigung sind jedenfalls dann "nach Zeiträumen bemessene Ansprüche", wenn sich das Monatsentgelt iSd § 23 Abs 1 AngG bzw. das Urlaubsentgelt nach § 6 UrlG nur aus nach Zeiträumen bemessenen Entgeltteilen zusammensetzt. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die Abfertigung und die Urlaubsentschädigung sind jedenfalls dann "nach Zeiträumen bemessene Ansprüche", wenn sich das Monatsentgelt iSd § 23 Abs 1 AngG bzw. das Urlaubsentgelt nach § 6 UrlG nur aus nach Zeiträumen bemessenen Entgeltteilen zusammensetzt. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;
Rechtssatz: "Nach Zeiträumen bemessene" Ansprüche im Sinne des § 1 Abs 3 Z 4 IESG sind solche, deren Höhe sich irgendwie nach der Zeitdauer richtet. Werden Ansprüche nur in bestimmten Zeitabständen abgerechnet, aber nach ganz anderen Maßstäben bemessen - wie etwa nach dem Wert zustandegebrachter Geschäfte oder der Höhe des erzielten... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z4;
Rechtssatz: "Nach Zeiträumen bemessene" Ansprüche im Sinne des § 1 Abs 3 Z 4 IESG sind solche, deren Höhe sich irgendwie nach der Zeitdauer richtet. Werden Ansprüche nur in bestimmten Zeitabständen abgerechnet, aber nach ganz anderen Maßstäben bemessen - wie etwa nach dem Wert zustandegebrachter Geschäfte oder der Höhe des erzielten... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z3;IESG §6 Abs3;IESG §7 Abs1;
Rechtssatz: Das Anerkenntnis des Vollanspruches auf Kündigungsentschädigung durch den Masseverwalter schließt nicht die Einrechnung des Erwerbseinkommens nach § 1 Abs 3 Z 3 IESG aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985110010.X04 Im R... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z3;IESG §6 Abs3;IESG §7 Abs1;
Rechtssatz: Das Anerkenntnis des Vollanspruches auf Kündigungsentschädigung durch den Masseverwalter schließt nicht die Einrechnung des Erwerbseinkommens nach § 1 Abs 3 Z 3 IESG aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985110010.X04 Im R... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2 litc;
Rechtssatz: Mit den in § 1 Abs 3 Z 2 lit c IESG genannten Ansprüchen sind Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber gemeint, hinsichtlich dessen der Insolvenztatbestand eingetreten ist, an den der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld anknüpft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2 litc;
Rechtssatz: Mit den in § 1 Abs 3 Z 2 lit c IESG genannten Ansprüchen sind Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber gemeint, hinsichtlich dessen der Insolvenztatbestand eingetreten ist, an den der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld anknüpft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2 litc;IESG §6 Abs3;IESG §7 Abs1;KO §25 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter ein Dienstverhältnis zur Gemeinschuldnerin in der irrigen Meinung gekündigt, dass es schon länger (als die Behörde annimmt) gedauert hätte, und tritt innerhalb der Kündigungsfrist die Arbeitnehmerin aus Verschulden der Gemeinschuldnerin... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2 litc;IESG §6 Abs3;IESG §7 Abs1;KO §25 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter ein Dienstverhältnis zur Gemeinschuldnerin in der irrigen Meinung gekündigt, dass es schon länger (als die Behörde annimmt) gedauert hätte, und tritt innerhalb der Kündigungsfrist die Arbeitnehmerin aus Verschulden der Gemeinschuldnerin... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 2 lit a IESG bezieht sich auf jene Zahlungsunfähigkeit, in deren Gefolge der Insolvenztatbestand eintritt, an den der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld anknüpft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985110124.X01 Im RIS seit 04.01.2006 mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 2 lit b und c IESG stellt auf en Insolvenztatbestand ab, an den der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld anknüpft, und nicht auf frühere Insolvenztatbestände. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985110124.X02 Im RIS seit 04.01.2006 mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 2 lit a IESG bezieht sich auf jene Zahlungsunfähigkeit, in deren Gefolge der Insolvenztatbestand eintritt, an den der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld anknüpft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985110124.X01 Im RIS seit 04.01.2006 mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 2 lit b und c IESG stellt auf en Insolvenztatbestand ab, an den der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld anknüpft, und nicht auf frühere Insolvenztatbestände. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985110124.X02 Im RIS seit 04.01.2006 mehr lesen...