RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

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Veröffentlicht am 21.06.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2 Z1;
IESG §1 Abs3;

Rechtssatz

Sofern nicht die Ausschlussgründe nach § 1 Abs 3 Z 1 oder Z 2 IESG vorliegen, ist ein ABFERTIGUNGSANSPRUCH, der auf einer VORDIENSTZEITENANRECHNUNG in einer Einzelvereinbarung beruht, innerhalb des Grenzbetrages nach § 1 Abs 3 Z 4 auch dann gesichert, wenn für die angerechneten Vordienstzeiten zum Teil bereits Abfertigung oder Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung bezogen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110098.X04

Im RIS seit

30.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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