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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 Z1;Rechtssatz
Sofern nicht die Ausschlussgründe nach § 1 Abs 3 Z 1 oder Z 2 IESG vorliegen, ist ein ABFERTIGUNGSANSPRUCH, der auf einer VORDIENSTZEITENANRECHNUNG in einer Einzelvereinbarung beruht, innerhalb des Grenzbetrages nach § 1 Abs 3 Z 4 auch dann gesichert, wenn für die angerechneten Vordienstzeiten zum Teil bereits Abfertigung oder Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung bezogen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110098.X04Im RIS seit
30.05.2006