RS Vwgh 1988/5/3 87/11/0241

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Veröffentlicht am 03.05.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs3 Z4;
IESG §1 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0198 E 3. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Berechnung des mit dem Grenzbetrag gem § 1 Abs 4 in Beziehung zu setzenden Basiswertes für Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind auch die Sonderzahlungsanteile miteinzubeziehen (Hinweis auf E 11.3.1988, 87/11/0236).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110241.X01

Im RIS seit

20.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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